Nach Türck, Tauss und Benaissa – jetzt Kachelmann: Den Staatsanwälten fehlen in Deutschland klare Regeln für ihre Informationspolitik. Die angeblich „objektivste Behörde der Welt“ betreibt immer öfter zu Lasten prominenter Verdächtiger eine aktive Öffentlichkeitsarbeit und bedient dafür das überschäumende Interesse der (Boulevard-) Medien mit feinstem Futter. Die plaudernden Sprecher betreiben dabei – bewußt oder unbewußt – schlicht „Litigation-PR“ und werben um Akzeptanz der Öffentlichkeit für die Entscheidungen der Staatsanwaltschaft, z.B. für Ermittlungen und U‑Haft. Eine Kategorie der Strafprozessordnung oder des Strafrechtes ist dieses jedoch nicht. Denn nicht die Medien, sondern allein das Gericht ist berufen, über den Fall zu entscheiden. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung. Der Schaden, den die presserechtlich privilegierte Behörde für den Betroffenen aber schon bis zu einer Anklageerhebung damit anrichtet, geht oft weit über das hinaus, was die Strafandrohung für seine vorgebliche Tat überhaupt umfasst. Auf der Strecke bleibt damit nicht nur die Unschuldsvermutung. Diese neue Art der „Öffentlichkeitsarbeit“ der Staatsanwaltschaften droht vielmehr immer mehr zu einer willkürlichen Waffe zu werden – gerade bei heiklen Verdächtigungen und gegen bekannte Namen. Ein unerträglicher Zustand für die Betroffenen, aber auch für den Rechtsstaat, dem dringend mit klaren Regeln für die Pressearbeit der Staatsanwaltschaften begegnet werden muß.
Die Staatsanwaltschaft hat den bekannten Fernsehmoderator Jörg Kachelmann am Wochenende in Untersuchungshaft genommen. Seine angeblich langjährige Freundin wirft ihm vor, dass er sie nach einem Beziehungsstreit vergewaltigt habe. Er sei danach abgereist, sie zur Polizei und zum Arzt gegangen. Die Ermittler in Mannheim glauben ihr und ein Richter auch: Laut Haftbefehl steht Kachelmann unter dem dringendem Tatverdacht der Vergewaltigung. Als Haftgrund wird Fluchtgefahr angegeben, da der Schweizer in Deutschland keinen festen Wohnsitz hat.
Ob eine U‑Haft in seinem Falle wirklich nötig ist, ob tatsächlich eine Beziehungstat vorliegt oder möglicherweise (vielleicht aus enttäuschter Liebe?) lediglich eine Straftat vorgetäuscht wird, hat die Justiz möglichst schnell zu klären. Denn auch eine falsche Anzeige ist zumindest denkbar – gerade in brüchigen Beziehungen. Bis dahin ist insoweit (leider) alles normal und das Verhalten der Staatsanwaltschaft vermutlich auch nicht zu beanstanden. Bis am Montag BILD die Story ganz Deutschland erzählt…
Was danach kommt, wird inzwischen in Deutschland leider auch schon zur Normalität: Der Beschuldigte kann sich nicht äußern, da er in Haft sitzt und am wenigsten realisiert, was ihm gerade widerfährt. Seine Anwälte äußern sich, wenn auch recht zurückhaltend, da sie sich erst einmal einen Überblick verschaffen müssen. Aber sie plädieren entschieden für die Unschuldsvermutung. Was sollten Sie in dieser Situation denn sonst auch tun!
Wie aber reagiert die Staatsanwaltschaft? Die angeblich „objektivste Behörde der Welt“ bedient das überschäumende Interesse der (Boulevard-) Medien mit bestem Futter und plaudert munter drauflos: Bereits jetzt, nur 48 Stunden nach dem BILD-Bericht, sind es rund 2.000 Presseberichte, die man allein schon über Google News zu dem „Fall Kachelmann“ finden kann. Rund 300 enthalten wörtliche Zitate von Andreas Grossmann, dem Sprecher der zuständigen Staatsanwaltschaft Mannheim. Man muss nicht allzu viel von Kommunikation verstehen, um zu ahnen, wie seine Äußerungen bei den Lesern wirken, selbst wenn manches davon im O‑Ton wahrscheinlich wirklich lediglich als allgemeine Erläuterung der Rechtslage gemeint war:
Zu den wenigen Worten der Erklärungen Kachelmanns und seiner Verteidiger erwidert danach Grossmann „es besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Angaben der Frau stimmen“. Die Frau sei ausführlich vernommen worden. „Sowohl die Polizei als auch das Gericht schätzen ihre Aussage als glaubhaft ein“. – Siehste, der Kachelmann lügt. Zu der gerichtsmedizinischen Untersuchung der Anzeigeerstatterin wolle man zwar keine Auskunft geben. Wird dann aber doch getan: Üblicherweise sei es so, dass Polizei oder Staatsanwaltschaft die Gerichtsmedizin beauftragen könne, wenn der Verdacht auf eine Tat bestehe. -Also, er wars! Warum Kachelmann in Untersuchungshaft sitze? Wegen Fluchtgefahr, aber vor allem auch aufgrund des möglichen Strafmaßes. „Für Vergewaltigung drohen zwei bis 15 Jahre“, so Grossmann. – So schlimm ist der Kachelmann! Außerdem komme hinzu, dass der Schweizer in Deutschland keinen festen Wohnsitz habe. – Klar, Schweiz. Polanski. Steuerhinterzieher. Kennen wir ja. Muss man direkt wegsperren. Vermutlich, so Grossmann, wäre aber angesichts der Höhe des möglichen Strafmaßes auch dann ein Haftbefehl ausgestellt worden, wenn ein Verdächtiger einen festen Wohnsitz in der Region habe. – Genau, direkt wegsperren solche Vergewaltiger. (http://www.spiegel.de/panorama/leute/0,1518,685263,00.html) Heute habe Kachelmann umfassend vor dem Haftrichter ausgesagt. Und „er bestreitet die Vergewaltigung“, sagte Grossmann. – Unmöglich! Noch schlimmer: „Er hat sich vorbehalten, weitere Beweisanträge zu stellen und einen neuen Haftprüfungstermin zu beantragen“ - Was der sich rausnimmt! Aber, Grossmann beruhigt: „Wir schätzen die Aussagen der Frau als glaubhaft ein.“ Es bestehe ein dringender Tatverdacht. – Gott sein Dank, muss man sich keine Sorgen machen, dass der Kachelmann noch mal rauskommt und am Ende bei uns vor der Tür steht. (http://satundkabel.magnus.de/medien/artikel/update-kachelmann-staatsanwalt-sieht-weiter-dringenden-tatverdacht.html)
Vor fast genau einem Jahr, im März 2009, hatten die Ermittlungsbehörden bei Jörg Tauss für ähnlich kritische Schlagzeilen wie jetzt gesorgt. Im April 2009 dann erneut bei der Verhaftung der Popsängerin Nadja Benaissa von der Gruppe No Angels. Die Parallelen zwischen dem „Fall Kachelmann“ und der stigmatisierende Anklage gegen Andreas Türck vor einigen Jahren (http://www.bildblog.de/die-verlorene-ehre-des-andreas-tuerck/) fallen vielen Journalisten diesmal auch sofort auf. Und auch, dass sich keiner der Genannten bislang vom Verdacht durch die Ermittlungen und den von einer mitteilungsbedürftigen Staatsanwaltschaft verursachten oder mindestens beförderten medialen Vorverurteilung bislang je wieder erholt hat. Selbst Türk nicht, der längst freigesprochen ist. Jost Müller-Neuhof bringt das Problem in einem Kommentar im Tagesspiegel auf den Punkt:
„Den Staatsanwälten hier zu Lande fehlen klare Regeln für ihre Informationspolitik. Also machen sie sich welche selbst.
Dazu gehört die wachsende Überzeugung, anderslautenden Überzeugungen zur Frage der Schuld öffentlich entgegentreten zu müssen. Wenn Kachelmanns Anwälte ihren Mandanten verteidigen und erklären, an den Vorwürfen sei nichts dran, ist das ihr und Kachelmanns gutes Recht. Über ihm schwebt ein schlimmer Verdacht, das Verfahren kann seine Karriere zerstören und vielleicht noch mehr. Ermittler haben ihre Informationen in diesem Stadium des Verfahrens zu beschränken; sie müssen der Öffentlichkeit nicht aufnötigen, wie sehr sie von ihrem Verdacht überzeugt sind, welche Beweise es dafür gibt. Sie müssen sich nicht rechtfertigen und so die fragwürdige Vorabdiskussion um Schuld und Strafe vorantreiben. Sie sind in der stärkeren Position.“ http://www.tagesspiegel.de/meinung/kommentare/auf-den-punkt/Joerg-Kachelmann;art15890,3065620
Denn, anders, als etwa beim Verdacht einer Steuerhinterziehung, bewirkt bei bestimmten Taten schon die öffentliche Verdächtigung die Gefahr einer sofortigen Vollziehung der öffentlichen Strafe einer sozialen Ächtung durch die Medien. Eine strafrechtliche Kategorie darf dieses jedoch nicht werden.
Die Medien können selbst nur begrenzt dagegensteuern: erstens gilt das „Behördenprivileg“, das es jedermann gestattet, behördliche Informationen ungeprüft weiterzuverbreiten und zweitens: Selbst wenn Medien skeptisch sind und sich bewusst mit ihrer Berichterstattung zurückhalten, kann ihnen das kritisch ausgelegt werden. So hat sich im Fall Kachelmann beispielsweise ausgerechnet der Landesvorsitzender der Vereinigung der Opfer des Stalinismus, zugleich Mitglied im Rundfunkrat, wegen der ausbleibenden Berichterstattung im MDR zu Kachelmann sogar schon offiziell beschwert. http://www.welt.de/vermischtes/article6905146/Streit-wegen-Berichterstattung-ueber-Kachelmann.html Es bleibt ihnen damit nur, möglichst sachkundig und zurückhaltend Mitteilungen der Ermittlungsbehörden zu übernehmen und ggfs. mit gesunder Skepsis zu kommentieren. Den Schaden von vornherein für einen falsch Verdächtigten, der in der Öffentlichkeit steht, nachhaltig zu begrenzen, kann dagegen nur gelingen, wenn die Staatsanwaltschaft möglichst schonend kommuniziert.
Das, was die Staatsanwaltschaft jetzt dagegen im Fall Kachelmann in einer für den Betroffenen schädlicher Weise betreibt, ebenso wie im letzten Jahr im Falle von Jörg Tauss und Nadja Benaissa, ist dagegen nichts anderes als neudeutsch „Litigation PR“. Wahrscheinlich aus Sorge vor dem Druck einer öffentlichen Meinung, die auf Ermittlungen oder gar Verhaftung eines Prominenten skeptischer reagiert, als beim „Wegschließen“ eines kleinkriminellen Dealers, betreiben sie aktive Öffentlichkeitsarbeit zur Rechtfertigung ihrer Entscheidung. Die betreffenden Staatsanwälte „werben“ gleichsam um öffentliche Zustimmung für ihre Entscheidung, Kachelmann in U‑Haft genommen zu haben. Sie tun es entweder bewusst, in vollem Bewusstsein des Schadens für die Unschuldsvermutung, oder unbewusst, weil sie es besser einfach nicht können. Egal wie, beides ist unerträglich: Die Betroffenen (die nach unserem REchtssystem eigentlich bis zur gerichtlichen Entzscheidung als unschuldig gelten sollen!) verlieren ihr Ansehen und damit zugleich auch die Grundlage ihrer (beruflichen) Existenz. Und wegen ihrer Prominenz können sie – anders als unbekanntere Verdächtige – dem auch künftig nicht durch Ausweichen begegnen.
Mit solcher „Öffentlichkeitsarbeit“ erweisen Pressesprecher von Staatsanwaltschaften aber auch dem Rechtsstaat insgesamt einen Bärendienst. Denn in Mannheim belegt die Staatsanwaltschaft erneut, dass sie mit dem großen öffentlichen Vertrauen, das jeder staatsanwaltlichen Verlautbarung unweigerlich entgegen gebracht wird, nicht angemessen umgehen kann. Alles, was die Ermittler sagen wiegt grundsätzlich schwer. Auch und gerade, wenn sie einer konkreten Frage von Journalisten mit allgemeinen Antworten durch Zitate aus den Vorschriften ausweichen wollen. Schon wegen des presserechtlichen Behördenprivilegs ist es für einen Beschuldigten aber schier unerträglich, wenn Staatsanwälte zwanglos (am Telefon) mit Journalisten plaudern und sich zu jedem Verfahrensstand über die Presse kommentierend zu Wort melden. Denn, selbst wenn sie in der Sache nicht gerade Sinnvolles erzählen sollten, wird der Verteidiger sich im laufenden Verfahren nicht mit den Mitteln des Äußerungsrechts gegen den betreffenden Sprecher der Staatsanwaltschaft wehren und dieses meist auch nicht mit Erfolg gegen das Medium können, das solche rechtlich privilegierten Vorverurteilungen verbreitet.
Daher sollte stattdessen gelten: Je größer das Interesse der Öffentlichkeit an einem Fall, umso behutsamer sollten die behördlichen Sprecher das berechtige Informationsinteresse der Öffentlichkeit nur bedienen dürfen. Und soweit es den Fähigkeiten des jeweiligen Pressesprechers angemessener ist, vielleicht sogar nur schriftlich und im Wege von offiziellen Pressemitteilungen auf Anfragen reagieren. Solche Meldungen könnten in vielen Fällen sogar mit der Verteidigung abgestimmt werden – auch um ein „Aufschaukeln“ von Pressestatements zu vermeiden.
Dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit würde man jedenfalls auch so genügen. Zudem wäre gewährleistet, dass die Sprecher der Staatsanwaltschaft nachträglich dokumentieren können, was sie tatsächlich verlautbart haben und was dagegen „nur“ ein falscher Bericht der Medien ist. Dem Betroffenen würde damit zugleich auch der Weg eröffnet werden, sich mit den normalen Mitteln des Presserechts gegen die Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen erfolgreicher wehren zu können, da es den Medien verwehrt wäre, sich auf angebliche behördliche Äußerungen zu berufen.
Gerne beruft sich die Staatsanwaltschaft – wie besonders im Fall Tauss – darauf, dass sie ja an dem Interesse der Medien gar keine Schuld hätten, sondern lediglich auf die Nachfragen der Presse hätten reagieren müssen. Daraus wäre dann ein „Tsunami“ entstanden, den sie nicht mehr haben beherrschen können. Eigene Fehler in der Kommunikation wären, wenn überhaupt, dann nur Fehler in der „B‑Note“ und für den Betroffenen jedenfalls strafprozessual unbeachtlich.
Ganz generell erscheint es daher äußerst fraglich, ob gerade bei gesellschaftlich stark tabuisierten Tatbeständen, wie denen in den genannten Beispielen, beim Verdacht gegen Prominente der Staatsanwaltschaft überhaupt noch eine (re-) aktive Pressearbeit gestattet werden sollte, wenn sie anschließend nur noch damit beschäftigt ist, den selbst entfachten „Tsunami“ zu füttern. Dies ist nicht professionell, sondern hilflos. Und auch nicht unter dem Aspekt der kommunikativen „Waffengleichheit“ gegenüber der Verteidigung des Beschuldigten geboten. Denn in solchen Fällen wird weder der Verdächtige noch sein Anwalt die Öffentlichkeit suchen, um selbst „Litigation-PR“ zu betreiben.
Die Regierungen in allen Ländern, notfalls der Gesetzgeber, ist jedenfalls angesichts der Häufung und Wiederholung dieser Vorgänge dringend aufgerufen, neue Grenzen für die Öffentlichkeitsarbeit von Staatsanwaltschaften zu definieren. Die Öffentlichkeitsarbeit der Sprecher der Ermittlungsbehörden ist sowohl zu professionalisieren, als auch zugleich in ein für den Betroffenen Personen oder Unternehmen auch rechtlich sehr viel überprüfbareren Rahmen zu überführen. Ansonsten droht die „Öffentlichkeitsarbeit“ der Staatsanwaltschaften immer stärker zu einer willkürlichen Waffe gerade bei heiklen Verdächtigungen gegen bekannte Namen zu werden und besonders dort schlimmere Folgen für die Betroffenen zu haben, als es die Strafandrohung des Gesetzes eigentlich vorsieht.
TÜRCK schreibt sich jenes Medienopfer und nicht „Türk“!
Ansonsten gefällt mir der Artikel sehr und ich kann obigen Äußerungen nur zustimmen.
[…] einige Blogartikel dazu: «Adliger Dünnpfiff» «Türck, Tauss, Benaissa und jetzt Kachelmann. Dringend gesucht: Grenzen für die Öffentlichkeitsarb…» «Tauss geht in Revision» «“süffisantes Lächeln”» «Nochmal […]
Als Gegenbeispiel staatsanwaltlicher Öffentlichkeitsarbeit sollte man mal den Fall Thomas Pietzsch (ehem sächs. CDU MdL) betrachten. Auch bei P. hat man bei einer Durchsuchung falsche Bilder gefunden. Wie im Fall Tauss beruft er sich auf Recherchen als Abgeordneter. Allerdings akzeptierte er einen Strafbefehl, womit der Fall anfangs nicht durch die Öffentlichkeit ging.
Was ist rechtsstaatlich besser? Einen ungerechtfertigten Strafbefehl annehmen oder einen den Ruf zerstörenden Vorwurf öffentlich verteidigen.
[…] Dazu passt auch : https://www.moenikes.de/2010/03/25/turk-tauss-benaissa-und-jetzt-kachelmann-dringend-gesucht-gren… […]
Über Suchmaschinen bin ich auf diese Seite gelangt…
Ich selbst werde derzeit von der Staatsanwaltschaft fälschlich beschuldigt über das Internet einen Betrug begangenen zu haben und meine Bemühungen im Ermittlungsverfahren auch mitzuhelfen die Sache aufzuklären werden von der Staatsanwaltschaft mit Antrag auf Strafbefehl nun einfach als weiterer Versuch der Täuschung mitangeführt bzw. vielsagendes Indiz, dass mir Fehlverhalten nicht „wesensfremd“ sei.
Ihr könnt Euch vielleicht alle vorstellen, wie verärgert und insbesondere auch enttäuscht ich bin, gerade in Bezug auf die Staatsanwaltschaft bzw. das eigentlich, wie ich das sehe, überhaupt nicht geführte „Ermittlungs„verfahren, sondern eigentlich ausschließlich ein ständiges unverschämtes Anschuldigen gegen mich.
Immer wieder habe ich mich korrekt gewehrt und verteidigt und nun doch einen Antrag auf Strafbefehl erhalten – das Vertrauen in unsere Justiz habe ich weitgehend verloren, nachdem ich mir zuvor stets sicher gewesen war, dass sich im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft/Polizei auf jeden Fall meine Unschuld ergeben würde.
Von Objektivität kann nun wirklich überhaupt keine Rede sein, allenfalls von einem Verfahren der ständigen schikanösen und groben Beschuldigungen.
Dieser kleine Einwurf gehört nicht ganz zum Thema, aber der Umgang seitens der Staatsanwaltschaft scheint nicht gut/richtig zu sein, egal ob man prominent ist oder nicht.
Jörg Kachelmann kann Einem Leid tun. Was die Staatsanwaltschaft und das Strafgericht mit ihm gemacht haben, ist ein Eklat. Und diese Medien, allen voran die Bildzeitung mit der rundum verbitterten älteren Alice Schwarzer. Darüber hinaus, wie viele verurteilte unschuldige Täter und Opfer von nicht verurteilten schuldigen Tätern müssen sich den Arbeitsaufwand ansehen, der in diesem Gerichtsverfahren betrieben wurde. Kein Vergewaltigungsfall wird so sehr in die Länge gezogen, wenn kein Prominenter angeklagt ist.