„Netz­neu­tra­li­tät“ ist ein schil­lern­der Begriff in der netz­po­li­ti­schen Debat­te. Er stammt ursprüng­lich aus der Dis­kus­si­on über Qua­li­ty of Ser­vice (QoS), Netz­werk­ma­nage­ment, Regu­lie­rung und Prei­se auf dem US-Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­markt. Mar­kus Becke­dahl (www.netzpolitik.org) und ande­re „Blo­gi­vis­ten“ in Deutsch­land und Euro­pa (wie z.B. La Qua­dra­tu­re du Net – http://www.laquadrature.net ) nut­zen ihn aller­dings heu­te längst nicht mehr nur in dem ursprüng­li­chen Sin­ne, son­dern haben ihn längst auf jede Art „Gate­kee­per“ im Netz erwei­tert. Die dadurch mög­li­che Begriffs­ver­wir­rung aber kann sich in Deutsch­land als poli­tisch schäd­lich erwei­sen: Wer ernst­haft Geset­ze gegen die grund­sätz­li­che Mög­lich­keit von Netz­werk­ma­nage­ment und „Qua­li­ty of Ser­vice“ durch die Inter­net­pro­vi­der for­dert, wird ent­täuscht sein, dass er damit nicht den frei­en Fluss von Infor­ma­tio­nen oder gar die Frei­heit des Net­zes von (staat­li­cher) Inhalts­kon­trol­le sichern kann, son­dern ledig­lich höhe­re Prei­se für Ver­brau­cher und schlech­te­re Leis­tung des Net­zes errei­chen wird. Eine abs­trak­te For­de­rung, dass alle IP-Pake­te gleich zu behan­deln sind, igno­riert die tech­ni­schen und öko­no­mi­schen Anfor­de­run­gen des Net­zes und das unter­schied­li­che Nut­zer unter­schied­li­che Ansprü­che haben, die ohne Unter­schied an Leis­tun­gen und Prei­se nicht zufrie­den­zu­stel­len sind. Wem es aber ledig­lich dar­um geht, dass z.B. Mobil­funk­an­bie­ter nicht ein­zel­ne Ports oder Diens­te blo­ckiert, der aber wie­der­rum soll das auch so kon­kret benen­nen. Bes­ser den schil­lern­den Begriff der „Netz­neu­tra­li­tät“ mei­den und zur Sache zurück­kom­men: Denn gegen eine Poli­tik von Zen­sur und Will­kür hilft nur frei­heit­li­che und demo­kra­ti­sche Politik!

Enger Begriff der Netzneutralität

Schau­en wir uns erst ein­mal den „ech­ten“ Begriff der US-Debat­te um Netz­neu­tra­li­tät an (sie­he auch: http://en.wikipedia.org/wiki/Network_neutrality_in_the_United_States). Auch die deut­sche Wiki­pe­dia defi­niert nah am US-Ori­gi­nal: „Netz­neu­tra­li­tät ist eine Bezeich­nung für die neu­tra­le Daten­über­mitt­lung im Inter­net. Sie bedeu­tet, dass Zugangs­an­bie­ter (access pro­vi­der) Daten­pa­ke­te von und an ihre Kun­den unver­än­dert und gleich­be­rech­tigt über­tra­gen, unab­hän­gig davon, woher die­se stam­men oder wel­che Anwen­dun­gen die Pake­te gene­riert haben.“

In den USA wur­de der Begriff in der Dis­kus­si­on gegen eine künst­li­che Beprei­sung von „Qua­li­ty of Ser­vice“ in der Tele­kom­mu­ni­ka­ti­on (TK) geprägt. Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­un­ter­neh­men blo­ckier­ten Diens­te z.B. auf den Ports 25 oder 80, z.B. um VoIP-Diens­te oder File­sha­ring zu ver­hin­dern. Eine Nut­zung die­ser Ports soll­te – wenn über­haupt – erst nach Zusatz­zah­lun­gen des Kun­den eröff­net wer­den. Zudem wur­den anschei­nend bestimm­te Daten­strö­me (File­sha­ring, Goog­le, You­tube etc.) beim Daten­aus­tausch zwi­schen den Netz­wer­ken ver­schie­de­ner TK-Unter­neh­men z.T. künst­lich de-prio­ri­siert, weil es zwi­schen die­sen TK-Unter­neh­men Aus­ein­an­der­set­zun­gen um (fai­re) Inter­con­nec­tion-Ent­gel­te und Kos­ten der Ver­kehrs­las­ten gab. Bei­de Sei­ten gaben dar­auf­hin wohl recht viel Geld für Lob­by-Akti­vi­tä­ten aus, um ihre ent­ge­gen gerich­te­ten öko­no­mi­schen Inter­es­sen mit Hil­fe der Poli­tik durch­zu­set­zen. Inzwi­schen scheint in wesent­li­chen Eck­punk­ten ein öko­no­mi­scher Kon­sens erreicht zu sein (sie­he http://news.cnet.com/8301–30684_3-10380709–265.html).

Die­se US-Debat­te in Deutsch­land nach­zu­voll­zie­hen, wür­de nicht pas­sen: Denn sie hat etwas mit der Anders­ar­tig­keit der (Inter-Car­ri­er-) Preis­mo­del­le in den USA zu tun und passt auf Deutsch­land gar nicht. Auch weil in Euro­pa die Zustän­dig­keit z.B. der Bun­des­netz­agen­tur (BNetzA) für die Regu­lie­rung auch der Infra­struk­tu­ren des Inter­nets – anders als bei der FCC in den USA – nicht umstrit­ten ist. Zudem haben sich die Streit­par­tei­en in den USA auch schon weit­ge­hend geei­nigt, so dass sich der Streit ent­schärft hat – vgl. nur das Goo­g­le/­Veri­zon-Papier http://news.cnet.com/8301–30684_3-10380709–265.html .

Auf der euro­päi­schen Ebe­ne wird mitt­ler­wei­le sei­tens vie­ler Unter­neh­men die Not­wen­dig­keit des Net­work Manage­ment für QoS her­aus­ge­stellt. Gemeint ist damit, dass gewis­se Netz­steue­run­gen ins­be­son­de­re auch aus End­kun­den­sicht erfor­der­lich sind, um ein zufrie­den­stel­len­des Diens­te­an­ge­bot erbrin­gen zu kön­nen (vgl. etwa: http://www.laquadrature.net/files/net.confidence.coalition.pdf). Jeden­falls in Deutsch­land aber geht damit – jeden­falls von Sei­ten der TK-Unter­neh­men – nicht die Idee ein­her, die bis­he­ri­ge Qua­li­tät des Net­zes künst­lich zu ver­schlech­tern. Beschwer­den gibt es in die­sem Zusam­men­hang wohl auch über­haupt nicht gegen­über Fest­netz­an­bie­tern, son­dern Mobilfunkbetreibern.

In Deutsch­land gibt es für eine „Netz­neu­tra­li­täts­de­bat­te im enge­ren Sinn“  daher – wenn über­haupt – viel­leicht eine Recht­fer­ti­gung gegen­über Mobil­funk-Betrei­bern, wenn die­se bei­spiels­wei­se Ports sper­ren, damit man nicht VoIP über HSDPA oder W‑LAN mit sei­nem Han­dy durch­füh­ren kann – obwohl die­ses dazu tech­nisch in der Lage wäre. Oder viel­leicht auch gegen­über Unter­neh­men wie Apple, deren iPho­ne und iPads Anwen­dun­gen aus­sper­ren, die deren (mora­li­schen) Vor­stel­lun­gen widersprechen.

Wer hier­ge­gen etwas unter­neh­men will, der soll­te jedoch ganz kon­kret Ross und Rei­ter benen­nen und for­dern, die­sen Unter­neh­men (z.B. durch regu­la­to­ri­sches Ein­grei­fen der BNetzA) der­ar­ti­ge Blo­cka­den zu unter­sa­gen. Die­ses wäre der BNetzA z.B. durch die Defi­ni­ti­on von tech­ni­schen Min­dest­stan­dards im Daten­ver­kehr für den Mobil­funk mög­lich. Schlicht falsch jedoch wäre es, per Gesetz abs­trakt eine gene­rel­le „Gleich­be­hand­lung“ aller Daten in einem Netz­werk zu ver­lan­gen oder gar „Qua­li­ty of Ser­vice“ und Net­work Manage­ment ver­bie­ten zu wol­len, weil die Diens­te­qua­li­tät ent­we­der über das „nor­ma­le“ Maß hin­aus­geht oder nicht den von der BNetzA ggf. noch zu defi­nie­ren­den Min­dest­stan­dard unterschreitet.

Wer das den­noch tut, belegt zwar, dass er sich unter Inter­net und Tele­kom­mu­ni­ka­ti­on nicht mehr vor­stel­len kann, als Flat­rate-Web­sur­fen via ADSL oder File­sha­ring, tut aber weder den Nut­zern noch dem Inter­net etwas Gutes: Die größ­te Wert­schöp­fung ent­steht als Ergeb­nis des Preis­kamp­fes im End­kun­den­markt in Deutsch­land näm­lich längst nicht mehr dort, son­dern bei Inter­net­diens­ten und Tele­kom­mu­ni­ka­ti­on für Unter­neh­men. Die­se Kun­den aber sind drin­gend auf QoS und Net­work Manage­ment im Netz ange­wie­sen, um über­haupt mit dem Inter­net arbei­ten zu kön­nen und auch bereit, ent­spre­chen­de Mehr­kos­ten zu tra­gen. Die­se aber wie­der­rum ermög­li­chen erst den wei­te­ren Aus­bau des Internets.

Denn:

  • Min­des­tens für Unter­neh­mens­kun­den, die hoch­bi­tra­ti­ge kon­stan­te Ver­bin­dun­gen für Video­kon­fe­ren­zen, Logis­tik, etc. benö­ti­gen, ist QoS/Network Manage­ment (kla­re Leis­tungs­vor­ga­ben zu „packet loss“, „jit­ter“ und „delay“) not­wen­dig – intern und extern über Netz­gren­zen der Pro­vi­der hin­weg (vgl. auch hier­zu etwa: http://www.laquadrature.net/files/net.confidence.coalition.pdf). Dies gilt aus drei Grün­den

    (a) Flat­rates füh­ren grund­sätz­lich zu stei­gen­dem Trafficvolume

    (b) die Medi­en­kon­ver­genz bringt anspruchs­vol­le Diens­te auf das Netz– z.B. High Volu­me Live Strea­ming, Pro­duk­ti­ons­steue­rung etc. Das braucht man ins­be­son­de­re im Busi­ness to Busi­ness Bereich – also bei allem, was mehr ist als „ADSL“. Grund (a) beein­flusst (b) zusätz­lich negativ.

    © QoS/Network Manage­ment ist schließ­lich auch nötig, um bei­spiels­wei­se DoS-Atta­cken bekämp­fen zu können.

  • Über­di­men­sio­nie­rung (also ein­fach alle Lei­tun­gen dicker machen) hilft im Ver­gleich zu QoS/Network Manage­ment nicht immer. Aus drei Grün­den:

    (a) Bot­t­len­ecks las­sen sich am Über­gang zwi­schen ver­schie­den dimen­sio­nier­ten Net­zen nicht ausschließen,

    (b) weni­ger anspruchs­vol­ler Traf­fic kann des­halb prin­zi­pi­ell immer anspruchs­vol­le­re Diens­te stö­ren und

    © ist Über­di­men­sio­nie­rung auch teu­rer, weil inef­fi­zi­ent, kos­tet also per Sal­do die Ver­brau­cher mehr.

  • QoS-Diens­te ent­spre­chen zudem der Nach­fra­ge der Ver­brau­cher: die­ser will

    (a) alle kon­ver­gen­ten Diens­te zu sei­ner Zufrie­den­heit nut­zen – was bei­spiels­wei­se auch die Mög­lich­keit von netz­sei­ti­ger Spam-Blo­cking – bedeu­tet, und

    (b) dafür mög­lichst wenig zah­len bzw. nur für das mehr zah­len, was er wirk­lich auch haben will und tat­säch­lich bekom­men kann.

  • Das Bedürf­nis nach QoS/Network Manage­ment muss daher kom­pa­ti­bel zur For­de­rung von Netz­neu­tra­li­tät gemacht wer­den. Denk­bar wäre dafür:

    (a) offe­ne Stan­dards für ver­schie­de­ne Verkehrsklassen,

    (b) kla­re und trans­pa­ren­te Stan­dards für die Behand­lung von Verkehrsklassen,

    © Gleich­be­hand­lung des Traf­fics in den Ver­kehrs­klas­sen (kei­ne Unter­schei­dung intern/extern) und

    (d) trans­pa­ren­tes Moni­to­ring die­ser Regeln

    (e) fai­re Inter­con­nec­tion-Ent­gel­te zwi­schen den TK-Unter­neh­men, ori­en­tiert an den rea­len Kos­ten der effi­zi­en­ten Leis­tungs­be­reit­stel­lung, je Ver­kehrs­klas­se und Traffic.

  • Hin­sicht­lich der Tari­fie­rung der ver­schie­de­nen Ver­kehrs­klas­sen ist zudem wesent­lich, was sich die Carrier/Netzbetreiber unter­ein­an­der zah­len. Wenn Netz­be­trei­ber A für Traf­fic der Ver­kehrs­klas­se 1, der zu Netz­be­trei­ber B gerou­tet wird, wenig an B bezahlt (im Ver­hält­nis zu Traf­fic der Ver­kehrs­klas­se 3), gibt es ja auch nur einen gerin­gen öko­no­mi­schen Anreiz, den A‑Kunden für die Nut­zung der Ver­kehrs­klas­se 1 zusätz­lich zah­len zu las­sen. Aktu­ell gibt es einen rele­van­ten Unter­schied zwi­schen nor­ma­lem IP-Traf­fic, der über Pee­ring abge­rech­net wird, und z.B. Tele­fon­mi­nu­ten, die über Inter-Con­nec­tion Ent­gel­te abge­rech­net wer­den. Eine erzwun­ge­ne Gleich­ma­che­rei (z.B. durch Zwangs-Pee­ring) könn­te die­ses nicht lösen, da ansons­ten Ver­keh­re ledig­lich „wie eine hei­ße Kar­tof­fel“ fal­len­ge­las­sen wür­den, wenn man sie auf­ge­zwun­gen bekommt. Jeden­falls ist die Fra­ge der Preis­dif­fe­ren­zie­rung der Ver­kehrs­klas­sen gegen­über dem Kun­den nach­ge­la­gert zu der Fra­ge der Preis­dif­fe­ren­zie­rung der Ver­kehrs­klas­sen zwi­schen Vorleistern. 
  • Poli­ti­sches Argu­ment und damit abschlie­ßend: Wenn man unter „Netz­neu­tra­li­tät“ ver­steht, dass jede Form von QoS/Network Manage­ment ver­bo­ten sein soll, hat man sofort einen Inter­es­sen­ge­gen­satz zwi­schen den Pro­vi­dern und den Ver­brau­chern, weil ihnen schlicht an der bil­ligst mög­li­chen Nut­zung aller von ihnen gewünsch­ten Diens­te zu ihrer Zufrie­den­heit gele­gen ist. Den Kampf gegen eine Lob­by der Pro­vi­der kann man gewin­nen, den Kampf gegen die Ver­brau­cher nicht!
  • Wenn das Prin­zip der Netz­neu­tra­li­tät also ledig­lich dar­auf hin­aus­lau­fen soll­te, dass Net­work Manage­ment für QoS ver­bo­ten wer­den soll, weil damit eine Dif­fe­ren­zie­rung unter­schied­li­cher Ver­kehrs­ar­ten ver­bun­den ist, dann bedeu­tet dies, dass die For­de­rung nach Netz­neu­tra­li­tät ins­ge­samt zur Dis­po­si­ti­on gestellt wird.

    Wenn also im poli­ti­schen Raum über Netz­neu­tra­li­tät dis­ku­tiert wird, dann wäre es falsch, die Fra­ge von QoS und die vor­ge­nann­ten Hin­ter­grün­de aus­zu­blen­den. Man kann nicht ein­fach nur auf der abs­trak­ten Ebe­ne defi­nie­ren, dass alle IP-Pake­te gleich­zu­be­han­deln sind, und dabei ver­ges­sen, dass unter­schied­li­che Nut­zer unter­schied­li­che Ansprü­che haben. Es gibt ein­fach die Erwar­tung, dass wenn ich einen Video-Stream anschaue oder per VoIP tele­fo­nie­re und dazu par­al­lel einen Down­load star­te, alles neben­ein­an­der stö­rungs­frei funk­tio­niert (und zwar am bes­ten egal, wel­che Band­brei­te der Anschluss hat). Wie man das ohne QoS/Network Manage­ment und kom­plett ohne jede Dif­fe­ren­zie­rung machen will, ist jeden­falls tech­nisch nicht nachvollziehbar.

    Daher soll­te man die­sen Teil der Debat­te dahin ver­la­gern, wo er eigent­lich hin­ge­hört: In die Bun­des­netz­agen­tur und hier ggfs. poli­ti­schen Druck machen, damit hier end­lich eine nach Geschäfts­kun­den- und Ver­brau­cher­be­dürf­nis­sen dif­fe­ren­zier­te und an poli­ti­schen Zie­len ori­en­tier­te, akti­ve und zukunfts­ge­rich­te­te Regu­lie­rung statt­fin­det und nicht nur – wie bis­lang lei­der so oft – der Markt vor­ran­gig ent­spre­chend der Bedürf­nis­se und Vor­stel­lun­gen eini­ger weni­ger Unter­neh­men ledig­lich ver­wal­tet wird…

    Weiter (politischer) Begriff der Netzneutralität

    In Deutsch­land wird der Begriff im poli­ti­schen Raum inzwi­schen zudem offen­sicht­lich auch schon ganz anders ver­stan­den und benutzt: Gemeint ist oft­mals eine gene­rel­le (tech­ni­sche) Neu­tra­li­tät der Inter­net-Infra­struk­tur gegen­über Inter­net-Inhal­ten, sprich den ver­mit­tels die­sen Infra­struk­tu­ren ver­brei­te­te Content.

    Mit einem sol­chen aus­ge­wei­te­ten und poli­tisch auf­ge­la­de­nen Begriff von „Netz­neu­tra­li­tät“ soll längst nicht mehr die Dis­kus­si­on um QoS/Network Manage­ment, son­dern die gesam­te Aus­ein­an­der­set­zung über Inter­net-Sper­ren, Deep-Packet-Inspec­tion, pro­vi­der­sei­ti­ge Fil­te­rung etc. erfasst werden:

    “Net neu­tra­li­ty means that the Inter­net has no gate­kee­per. It encom­pas­ses all the issues rela­ted to the cir­cu­la­ti­on of infor­ma­ti­on on the Inter­net, such as free speech, access to know­ledge, copy­right or inno­va­ti­on. Thanks to this prin­ci­ple, ever­yo­ne retain the free­dom to access and pro­du­ce the infor­ma­ti­on they want, regard­less of their finan­cial capa­ci­ties or social sta­tus.” http://www.laquadrature.net/ 

    Hier­ge­gen ist grund­sätz­lich nichts ein­zu­wen­den – nur darf die Debat­te dann eben auch nicht als Debat­te gegen die Leis­tungs- und Preis­mo­del­le von Unter­neh­men geführt wer­den, mit dem Ziel, QoS anbie­ten und ange­mes­sen beprei­sen zu kön­nen, zu verbieten.

    Es geht um die Freiheit – nicht um Network Management!

    Ich per­sön­lich hal­te den Begriff der „Netz­neu­tra­li­tät“ wegen sei­ner über­kom­me­nen öko­no­mi­schen Bele­gung nicht für hin­rei­chend dif­fe­ren­ziert, aber auch sonst nicht gut geeig­net, eine sach­ge­rech­te Debat­te um Regu­lie­rung und Frei­heit des Net­zes zu befördern.

    Über Begrif­fe kann man natür­lich treff­lich strei­ten. Aber, selbst dann gilt: Es kann doch nicht ernst­haft dar­um gehen, eine für Deutsch­land über­haupt nicht pas­sen­de US-Preis­de­bat­te anzu­fa­chen! Auch eine „All IP-packa­ges shall be equal“-Debatte erschie­ne mir als unpo­li­ti­scher Unsinn. Bes­ser wäre es doch, sich auf das zu kon­zen­trie­ren, was doch eigent­lich im Zen­trum steht: Der Kampf um die Frei­heit im Inter­net und gegen die Frei­heit bedro­hen­de Ein­grif­fe in die tech­ni­schen Infra­struk­tu­ren des Net­zes – egal ob durch Behör­den oder Unternehmen.

    Wel­chen Begriff man dafür auch ver­wen­den will – die­se Debat­te muss ganz drin­gend wie­der poli­tisch und nicht roman­tisch oder schlim­mer ledig­lich an sym­bo­li­schen Zie­len geführt werden!

    Natür­lich kann man Geset­ze for­dern, die gleich schon die MÖGLICHKEIT einer staat­li­chen Zen­sur durch Ein­grif­fe in die Infra­struk­tur des Net­zes ganz ein­fach gene­rell per Gesetz ver­bie­ten sol­len. Das aber wäre so, als ob man den „Welt­frie­den“ durch Gesetz beschlie­ßen woll­te. Wenn man so etwas wie das „Zen­sur­ver­bots­ge­setz“ nicht ledig­lich als poli­ti­sches Sym­bol begreift (ich aber befürch­te ja inzwi­schen, das neh­men man­che Men­schen tat­säch­lich ernst), dann wür­de sich das als eine min­des­tens roman­ti­sche, eher aber völ­lig unpo­li­ti­sche Hal­tung zu den Pro­ble­men des Inter­net ent­lar­ven, weil ein ande­rer Gesetz­ge­ber die­ses Gesetz ja ein­fach durch sein genau ent­ge­gen­ge­setz­tes Zen­sur­ge­setz auf­he­ben würde.

    So anstren­gend es ist: In einer Demo­kra­tie muss man zur Absi­che­rung poli­ti­scher Über­zeu­gun­gen wie der Frei­heit im Inter­net schlicht gesell­schaft­li­che Mehr­hei­ten errin­gen und erhal­ten – das lässt sich nicht durch ein Gesetz gleich­sam für die Zukunft pro­gram­mie­ren. Dage­gen als Fol­ge falsch ver­stan­de­nem Netz­po­pu­lis­mus QoS und Net­work Manage­ment zu besei­ti­gen, könn­te am Ende zwar zu einer Art „sozia­lis­ti­schem Volks­netz“ führt, das aus Steu­er­mit­teln oder Umla­gen zu bezah­len wäre – wegen der inter­na­tio­na­len Struk­tur der Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­net­ze jedoch auch nicht ver­hin­dern könn­te, dass an den Netz­gren­zen der Bun­des­re­pu­blik der Daten­ver­kehr dann eben doch wie­der unter­schied­lich prio­ri­siert wird.

    Also: Schluss mit einer ledig­lich sym­bo­li­schen „Netzneutralität“-Debatte, lie­be Freun­de. Zurück zur Sache, bitte!