Heribert Prantl poltert in der SZ vom 29.09.2010 über den „Dr. jur. absurd“ und unterstellt dem Bundesverfassungsgericht (BVerfg), es habe einem „rechts angesiedeltem alten“ Professor und dessen „revisionistischen“ Thesen „quasi“ einen „Anspruch gegeben, im Deutschland Archiv der Bundeszentrale für politische Bildung veröffentlicht“ zu werden, „im angeblichen Interesse der Meinungsfreiheit“ und meint damit die Entscheidung des BVerfG vom 17.08.2010 (Az. 1 BvR 2585/06).
Mit Verlaub, aber das ist „quasi“ Unsinn.
Zum Hintergrund: 2004 übersah die Leitungsebene der Bundeszentrale für politische Bildung bedauerlicherweise, dass sich in der von ihr herausgegebenen Zeitschrift „Deutschland Archiv“ ein Artikel von einem gewissen Prof. Dr. Konrad Löw zu dem Thema „Deutsche Identität in Verfassung und Geschichte“ befand. Der Autor meint in diesem Artikel unter anderem eine „deutsch-jüdische Symbiose unter dem Hakenkreuz“ zu erkennen und findet auch, dass die Mehrheit der Deutschen im Dritten Reich nicht nur nicht antisemitisch eingestellt gewesen seien, sondern vielmehr auch noch mit den Juden sympathisiert hätten. Mit den deutschen Sympathiebekundungen für Juden meinte Löw vermutlich, dass dem Urgroßvater des Verfassers gestattet wurde, in Theresienstadt zu verhungern, anstatt wie seine Kinder in Auschwitz vergast oder in Kaunas erschossen zu werden. Man weiß es nicht. Löw jedenfalls – dessen Legitimation den Ruf der Deutschen im Wege der Forschung zu bereinigen sich übrigens unmittelbar von seinem Vater, einem „behördlich anerkannten NS-Opfer“, ableitet – stützte sich bei seiner Arbeit u.a. auf die zweifelsohne repräsentativen Ansichten von Viktor Klemperer und Hans Rosenthal, wie er sich beeilte dem „Rechtsanwalt Gerhard Frey“ per Interview mitzuteilen. In der Tat dürfte die Anzahl der Juden, die dereinst auf deutsche Empathie trafen, unter den Überlebenden des Holocaust ungleich höher sein, als unter den 6 Millionen, denen deutsche Sympathiebekundungen schlussendlich verwehrt blieben. Auch die Forschungsmethoden von Prof. Löw erweisen sich damit augenscheinlich als wissenschaftlich solide. Eine gewisse Unschärfe bei dieser Thematik ist bei der Bundeszentrale für politische Bildung seit dem Fall Ludwig Watzal auch nicht mehr so wirklich überraschend.
Aber dennoch muss man die Urteile schon lesen, die man verreißt. Es ging dabei nämlich keinesfalls um den Umstand, dass die Bundeszentrale dazu verdonnert wurde zukünftig jedem geistigen Dreikäsehoch ein Forum zu bieten. Es ging einzig darum, dass die Bundeszentrale ihre künftigen Fauxpas nicht mehr mit dem Holzhammer – wie im Falle des Königs der Professoren – bereinigen kann.
Die Abonnenten des „Deutschland Archiv“ erreichte nämlich kurz nach Erscheinen des fraglichen Artikels alsbald folgender Brief (zitiert nach BVerfG, a.a.O.):
„Sehr geehrte Abonnentinnen und Abonnenten des ‚Deutschland Archivs’,
die Bundeszentrale für politische Bildung/bpb und der W. Bertelsmann Verlag distanzieren sich aufs Schärfste von dem im soeben erschienenen Heft 2/2004 des ‚Deutschland Archivs’ veröffentlichten Text ‚Deutsche Identität in Verfassung und Geschichte’ von L…
Der Verfasser vertritt Ansichten zum Antisemitismus im 20. Jahrhundert in Deutschland, die weder mit dem Selbstverständnis der Bundeszentrale für politische Bildung noch mit dem des W. Bertelsmann Verlages vereinbar sind. Die Bundeszentrale setzt sich seit Jahrzehnten intensiv mit dem Nationalsozialismus und dem Antisemitismus, einer seiner Grundlagen, auseinander und sieht durch eine derartige Veröffentlichung ihre Arbeit desavouiert.
Wir bedauern diesen Vorgang außerordentlich. Weder die Bundeszentrale für politische Bildung, in deren Auftrag der W. Bertelsmann Verlag die Zeitschrift herausgibt, noch der Beirat der Zeitschrift hatten von der geplanten Veröffentlichung Kenntnis.
Im nächstmöglichen Heft wird ein Beitrag von Prof. Dr. B…, erscheinen, der Entwicklung und Bedeutung des Antisemitismus in Deutschland untersucht.
Der Rest der Auflage von Heft 2/2004 wird makuliert.
Dieser in der langen Geschichte beider Häuser und des ‚Deutschland Archivs’ einmalige Vorgang wird sich nicht wiederholen. Wir bitten alle Leserinnen und Leser der Zeitschrift sowie diejenigen, welche sich durch den Beitrag von L… verunglimpft fühlen, um Entschuldigung.“
In Folge dessen – allerdings womöglich auch bereits zuvor – hatte Prof. Löw nachvollziehbarerweise Schwierigkeiten, zu wissenschaftlichen Kolloquien oder auch nur zu Reinhold Beckmann eingeladen zu werden. Und nur in diesem Schreiben sieht das BVerfG eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Beschwerdeführers. Es ist nämlich dem Staat bzw. der von diesem unterhaltenen Bundeszentrale für politische Bildung schlechterdings untersagt ist, sich ohne Rechtfertigungsgrund
„herabsetzend über einen Bürger zu äußern, etwa eine von diesem vertretene Meinung abschätzig zu kommentieren.“ (BVerfG, a.a.O. Rd. 21).
Als Rechtfertigung muss hier – natürlich – auch die Meinungsfreiheit ausscheiden, weil der hoheitlichen Bundeszentrale wie jedem Träger oder Repräsentanten hoheitlicher Gewalt keine Grundrechtsberechtigung zukommt (BVerfG, a.a.O., Rd. 23) – immerhin dienen die Grundrechte ja gerade dazu, sich gegen den Staat wehren zu können und nicht umgekehrt.
Der Staat hat zwar durchaus im Rahmen seines als Rechtfertigung in Betracht kommenden Bildungsauftrages durchaus das Recht wertende Unterscheidungen zu treffen und er darf dabei natürlich auch
„Extremmeinungen am Rande des politischen Spektrums und solche, die von der Wissenschaft nicht ernst genommen werden, nicht […] berücksichtigen, sie auch als solche […] bezeichnen und sich demgegenüber auf die Präsentation von Hauptströmungen […]konzentrieren.“ (BVerfG, a.a.O., Rd. 23 a.E.)
Und die Bundeszentrale darf sich dabei sogar zukünftig, wenn sie mal wieder übersieht, wer bei ihr so alles veröffentlicht,
„von ihr zuzurechnenden Beiträgen, die von dem Anspruch einer ausgewogenen Informationstätigkeit auffällig abweichen, weil sie etwa extreme oder extremistische Meinungen vertreten, […] distanzieren, um so die eigene Reputation wieder herzustellen. (BVerfG, a.a.O., Rd. 24 a.E.)
Mal unabhängig davon, dass der zuverlässigere Weg der dauerhaften Reputationsglättung der Austausch der verantwortlichen Chefredaktion wäre, gibt das Gericht in seiner Entscheidung aber für zukünftige Mitteilung an die Abonnenten folgende juristische Hilfestellung:
„Das hier beanstandete Schreiben geht über das der Bundeszentrale zuzubilligende Anliegen, den Anschein zu beseitigen, sie biete unter Missachtung ihrer Pflicht zur politisch ausgewogenen Haltung extremistischen Parolen ein publizistisches Forum, deutlich hinaus. […] [j]edenfalls ist vorliegend nicht ersichtlich, dass das Schreiben der Bundeszentrale den ihr einzuräumenden Einschätzungs- und Handlungsspielraum wahrt und als erforderliche und angemessene Reaktion auf den Artikel des Beschwerdeführers angesehen werden kann. Weder hinsichtlich der Ankündigung der Makulierung noch hinsichtlich der Entschuldigung für eine etwaige Verunglimpfung ist erkennbar, dass diese von dem legitimen Zweck gedeckt sein können.“ (BVerfG, a.a.O., Rd. 25)
Mit anderen Worten: das Schreiben war unverhältnismäßig und verletzt den Autor daher in seinem Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 i.V. mit Art. 1 Abs. 1 GG. Man hätte stattdessen problemlos z.B. eine kritische Gegenmeinung abdrucken oder eine weniger inkriminierende Form der Distanzierung vornehmen dürfen. Vor allem aber hätte man eins tun können:
„[D]ie vom Beschwerdeführer vertretenen Thesen […] aus sachlichen Gründen von der Bundeszentrale im Rahmen eines von rechtsstaatlicher Neutralität getragenen Veröffentlichungskonzepts als für einen Abdruck ungeeignet bewerte[n]“ (BVerfG, a.a.O., Rd. 25)
Als sachliche Gründe bieten sich bei einer oberflächlichen Betrachtung etwa die vollständige Abwesenheit wissenschaftlicher Relevanz von Löws Beitrag oder auch der Versuch der Geschichtsrevision an. Es darf vermutet werden, dass die Bundeszentrale, schon um Porto zu sparen, zukünftig eher diesen Weg einschlagen dürfte.
Woher Herr Prantl aus diesem Urteil nun jedoch einen Anspruch für Prof. Löw und seinesgleichen ableiten möchte, auch zukünftig seinen Unfug über steuerlich finanzierte Zeitschriften zu verbreiten, bleibt unklar.
Es ist an dieser Stelle aus presserechtlicher Sicht noch auf folgendes hinzuweisen:
Behörden d.h. Träger staatlicher Gewalt wird ein großer Vertrauensvorschuss entgegengebracht. Ihre öffentlichen Äußerungen genießen daher das sog. Behördenprivileg. Dies besagt, dass auch Journalisten keiner Pflicht unterliege, die Pressemitteilungen, Interviewäußerungen oder Abonnentenrundschreiben eines Trägers der öffentlichen Gewalt zu hinterfragen. Man darf voraussetzen, dass ihr Inhalt zutrifft. Trifft er einmal nicht zu, dann muss der Verletzte – d.h. derjenige, über den z.B. eine unwahre Tatsache verbreitet wurde – gegen die Behörde vorgehen. Er hat hingegen zunächst keine Möglichkeit, gegen all diejenigen vorzugehen, die diese falsche Tatsachen aufgegriffen, verarbeitet, verbreitet und genutzt haben. Da aber der Verbreitungsgrad einer durchschnittlichen deutschen Tageszeitung – auch der Süddeutschen – regelmäßig höher sein dürfte, als der der Behörde als Quelle der Nachricht, kann der eintretende Schaden für den Verletzten zunächst durchaus erheblich sein. Denn bis im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht eine Unterlassungsverfügung erlangt werden kann, ist die auf der falschen Tatsache aufbauende Zeitungsnachricht längst nur noch im Onlinearchiv zu finden.
Behörden sollten sich daher gut überlegen, ob und wie sie sich äußern. Sogar bei Leuten wie Prof. Löw.
erfüllt
erfüllt
ins Klo gegriffen, aber wenigstens versucht, den Dreck von anderen fernzuhalten (wie z.B. ein paar hunderttausend Schülern, die diese Hefte im Geschichtsunterricht lesen).
Wer also so etwas schreibt, braucht keinen Brief von der bpb mehr, um von seinen Kollegen nicht mehr ernstgenommen zu werden. Und die drei von der Zankstelle brauchen eine kleine Realitätsspritze: Jedem seine Meinung, keinem seine Fakten.
Besonders als Jurist sollte viele überdenken, ob sie sich zu politischen und geschichtlichen Themen äußern. Ich erwarte von Anwälte, Richtern, etc. ein gewisses Maß an Objektivität.
Dieser Beitrag von Gregor Wettberg enthält eine unglaublich oberflächliche Kommentierung des Artikels von Professor Konrad Löw, und ich halte es für fahrlässig in dieser Weise über einen verdienten Wissenschaftler zu urteilen. Denn die hier behaupteten Unterstellungen dessen, was Konrad Löw tatsächlich gesagt bzw. geschrieben hat, beruhen keinesfalls auf dem diskutierten Artikel, auch nicht auf Löws anderen Publikationen.
Hier nur einige Beispiele:
1.Zitat: „Der Autor meint in diesem Artikel unter anderem eine „deutsch-jüdische Symbiose unter dem Hakenkreuz“ zu erkennen“
Dieser Begriff wurde nicht von Konrad Löw, sondern von Martin Buber geprägt. Löw benutzt diesen Begriff nur im Zusammenhang mit den u.a. von Klemperer erlebten Beziehungen zwischen Juden und Nichtjuden im sog. Dritten Reich.
2. Zitat: „…dass dem Urgroßvater des Verfassers gestattet wurde, in Theresienstadt zu verhungern, anstatt wie seine Kinder in Auschwitz vergast oder in Kaunas erschossen zu werden.“
Hier wird insinuiert, daß Professor Löw die tatsächlichen Verbrechen des nationalsozialistischem Systems verharmlost . Das ist, wenn man den Artikel komplett liest, wie auch die sonstigen Veröffentlichungen von Löw, eine unterschwellige und daher besonders bösartige Beleidigung des Autors.
3. Zitat: „In der Tat dürfte die Anzahl der Juden, die dereinst auf deutsche Empathie trafen, unter den Überlebenden des Holocaust ungleich höher sein, als unter den 6 Millionen, denen deutsche Sympathiebekundungen schlussendlich verwehrt blieben.“
Auch hier wird deutlich, daß Gregor Wettberg die Forschungsergebnisse von Löw nicht kennt. Denn die Schlussfolgerungen von Löw, daß eine Mehrheit der Deutschen im Dritten Reich nicht nur nicht antisemitisch eingestellt gewesen sind, sondern vielmehr auch mit den Juden sympathisiert haben, ergibt sich eben haupsächlich aus den Ereignissen vor der sog. Endlösung, also vor 1941.
Wenn Gregor Wettberg allerdings meint, daß die überwiegende Mehrheit der Deutschen unter dem Naziregime die Verbrechen u.a. an den Juden gerechtfertigt und gewollt hat, dann soll er es auch so deutlich sagen und auch begründen, z.B. mit einem Verbrechergen (Goldhagen) oder ähnlichen den Deutschen innewohnenden teuflischen Eigenschaften.
Natürlich! Die Deutschen waren alle Antisemiten, sind es wahrscheinlich heute noch zum Großteil. Wie kann ein Prof. Löw nur etwas anderes behaupten. Die Judenfeindlichkeit der Deutschen ist offenkundig.
Aber Spaß beiseite. Ich kann dem Vorkommentator Dr. Teska nur Recht geben.
Ich erkläre mir das ganze Theater einfach mit der Tatsache, dass die meisten Deutschen vergiftet und verblödet sind und es sich absoult nicht nehmen lassen wollen, ausnahmslos von Antisemiten und Nazis abzustammen.
Nun denn: Schämt euch!
[…] 113. ChuhChuh (1655) 114. berlinpankowblogger (1659) 115. Der Klima-Lügendetektor (1790) 116. Jan Mönikes (1799) 117. House of Reggae (1824) 118. HerrPfleger (1876) 119. Verlorene Werke (1886) 120. […]