In den vergangenen Wochen haben Netzpolitiker von CDU, CSU und SPD intensiv (und dabei offenbar auch weitgehend konstruktiv) über eine „Digitale Agenda 2013–2017“ beraten. Herausgekommen ist dabei mehr als nur das bereits im Internet kursierende Papier der #UADA, das zudem einen veralteten Stand wiedergibt. Auch in anderen Arbeitsgruppen spielte „Digitales“ eine Rolle und hat dort zu Vorschlägen geführt, die mindestens interessant sind.
Diese Entwürfe für den Koalitionsvertrag aus den mit den Themen des Internet, der IT und Medien befassten Arbeitsgruppen Innen/Recht, Wirtschaft, Verbraucherschutz, Kultur & Medien und natürlich der Unterarbeitsgruppe Digitale Agenda liegen nunmehr vor. Sie wurden oder werden noch in der „großen Runde“ der 75 Politiker aus Union und SPD verhandelt und können dort, wie auch in den Arbeitsgruppen, natürlich noch einige Änderungen erfahren. Manche Themen, wie beispielsweise die Position einer großen Koalition zur Vorratsdatenspeicherung, dürften sogar der Schlussrunde der drei Parteivorsitzenden vorbehalten bleiben – wenn nicht doch noch vorher überraschend eine Einigung erzielt wird. Gleiches dürfte auch für die Fragen nach Strukturen und Finanzen gelten: Alle haushaltswirksamen Vorschläge der Arbeitsgruppen und auch die Frage, ob es ein neues Ministerium geben wird oder nur einen Staatssekretär bei der Kanzlerin bzw. in einem der Ministerien, werden daher vermutlich weniger unter sachlichen, als rein politischen Vorzeichen entschieden werden. Ob das Ergebnis schließlich die Öffentlichkeit und im Falle der SPD auch die Parteibasis überzeugen kann, bleibt also noch eine ganze Zeit spannend. Die Pläne der Fachpolitiker jedenfalls sind ambitioniert und – selbst bei einigen Schwächen im Detail – vor allem dort, wo es nicht um die großen Konfliktthemen ging, gut gelungen. Aber auch in den konfliktträchtigen Bereichen konnte die SPD mehr als nur das Schlimmste verhindern.
Mein persönliches Fazit beim heutigen Stand: Soweit sich die SPD mit ihren Positionen zu den noch offenen Fragen der Ablehnung eines „EU- oder Deutschland-Netzes“, bei Warnhinweismodellen und Formen der ausufernder Überwachung, sowie bei der dringend gebotenen Gründung eines neuen Ressorts, noch durchzusetzen vermag, wäre die „Digitale Agenda“ der Bundesregierung aus netzpolitischer Sicht überwiegend zu begrüßen. Für mich persönlich, als einfaches SPD-Mitglied, wäre es auch ein Grund, einem Koalitionsvertrag mit der Union doch noch zuzustimmen.
Dass einige Formulierungen gezwungenermaßen „schwammig“ bleiben und erst im Rahmen der konkreten Regierungspolitik weitere Konkretisierungen erfahren werden, liegt in der Natur der Sache. Kritik, die sich damit aufhält, hat offensichtlich den Charakter eines solchen „politischen Vertrages“ nicht richtig verstanden. Denn, egal was zu Beginn vereinbart wird: Entscheidend ist was am Ende rauskommt – und damit, wer die „Produktion“ verantwortet. Der Koalitionsvertrag setzt insoweit also nur einen Startpunkt und definiert einige Ziele und Grenzen für die Politik einer Koalition in der Zeit ihrer Regierung. Nicht mehr, aber eben auch nicht weniger.
Auf Basis des Stands der Verhandlungen zum 18.11.2013 (Update: Nunmehr auf Basis der Texte Stand 20.11.2013) sollen hier die wichtigsten Ergebnissen dieser verschiedenen Arbeitsgruppen – ausführlicher als sonst bislang verfügbar – vorgestellt und zumindest kurz kommentiert werden. Mehr als eine Art Werkstattbericht für interessierte Beobachter kann und will das aber nicht sein. (Update 21.11.2013: Die Texte selbst sind – wenn auch in zum Teil von den von mir verarbeiteten Versionen abweichenden Bearbeitungsständen – an verschiedenen Stellen inzwischen auch im Internet öffentlich geworden. Beispielsweise bei Carta, Netzpolitik.org oder in einer Übersicht von Politik Digital.)
Digitale Agenda für Deutschland 2013–2017
Geht es nach der Unterarbeitsgruppe Digitale Agenda, dann wird die Bundesregierung für das Handeln aller Ressorts eine gemeinsame digitale Agenda 2013–2017 beschließen und ihre Umsetzung gemeinsam mit Wirtschaft, Tarifpartnern, Zivilgesellschaft und Wissenschaft begleiten. Bundestag und Bundesregierung sollen unter breiter gesellschaftlicher Mitwirkung die digitale Agenda detailliert mit Zielen, Zeitplänen, Verantwortlichkeiten und Ressourcen in einem Weißbuch zusammenfassen. Die Umsetzung der im Koalitionsvertrag festgehaltenen Maßnahmen soll durch dieses Weißbuch aber nicht aufgehalten werden. Einige Schwerpunkte dieser Agenda werden unter den verschiedenen Überschriften des Papiers daher bereits näher beschrieben. In der Darstellung dieses „Werkstattberichts“ soll dieses um solche Punkte ergänzt werden, die in den Vorschlägen anderer Arbeitsgruppen, etwa bei Innen und Recht, Wirtschaft oder Kultur & Medien, passend zum jeweiligen Thema vorgelegt wurden:
Schnelles und neutrales Internet
Auf die Bedürfnisse von Verbrauchern zielen dabei vor allem die Vorschläge der UAG Digitale Agenda für ein „Schnelles und neutrales Internet für alle“: Der Zugang dazu soll durch eine Breitbandoffensive bis zum Jahr 2018 mit einem flächendeckendem Internetzugang mit 50 Mbit/s gewährleistet werden. Farblos bleiben dazu leider aber ausgerechnet die Vorschläge der AG Wirtschaft, die den notwendigen Ausbau der Breitbandinfrastrukturen beschreiben sollen: „Der Zugang zu schnellem Internet ist eine zentrale Voraussetzung für Produktivitätsfortschritte, neue Geschäftsmodelle und Effizienzsteigerungen. Gerade kleinere und mittlere Unternehmen in ländlichen und strukturschwachen Regionen sind auf diese Basisinfrastruktur angewiesen“ und ein flächendeckener Breitbandausbau sei für ein modernes Industrieland wie Deutschland, eine Schlüsselaufgabe, um wirtschaftliche Entwicklungschancen zu fördern. Daher solle die Breitbandstrategie „weiterentwickelt“ werden. Es gelte, die digitale Spaltung zwischen den urbanen Ballungszentren und ländlichen Räumen zu überwinden. Kommunen in ländlichen Räumen sollten daher beim Breitbandausbau unterstützt, Investitionshemmnisse und Wirtschaftlichkeitslücken in den infrastrukturschwächeren Regionen abgebaut werden. Hierbei würde „verstärkt auf Synergieeffekte und zusätzliche Investitionsanreize für Telekommunikationsunternehmen“ gesetzt werden. Was man sich darunter vorstellen könnte, wird konkreter nachgeliefert: „Beim Ausbau des schnellen Internets werden wir Technologieoffenheit sicherstellen. Dazu gehört auch eine bedarfsgerechte Bereitstellung von Funkfrequenzen für drahtlose Kommunikationsnetzwerke in allen Teilen Deutschlands.“
Sprich: LTE soll es richten. Dann macht auch die willkürlich erscheinende Bandbreitenangabe von 50 Mbit/s Sinn, handelt es sich dabei doch um die maximale Bandbreite – jedenfalls solange man sich allein in einer Zelle befindet… Aber, immerhin: „Schnelle Internetverbindungen gehören für uns zur kommunikativen Daseinsvorsorge, deshalb wollen wir die noch verbliebenen Regionen, die nicht mindestens eine Geschwindigkeit von 2 Mbit/s haben, so schnell wie möglich erschließen. Bis zum Jahr 2018 soll es in Deutschland eine flächendeckende Grundversorgung mit mindestens 50 Mbit/s geben.“ Vorschläge der SPD, für die Grundversorgung einen Universaldienst mit 2 MBit/s und Qualitätsparametern zu definieren, konnten sich gegenüber diesem bereits bekannten Ziel der Bundesregierung nicht durchsetzen. Vielleicht auch deswegen, weil man hier zumindest in Teilen der SPD die Interessen der Deutschen Telekom und einiger anderer Privatkunden-Netzbetreiber schützen wollte.
Zur Umsetzung des Ziels sollen lediglich die dafür notwendigen privaten Investitionen für den Breitbandausbau um einen Förderbetrag des Bundes in Höhe von einer Milliarde Euro pro Jahr ergänzt werden. Um diese Förderung (an die Telekom oder das Mobilfunkoligopol?) aber auch auszahlen zu dürfen, müsse „der Breitbandausbau […] auch zukünftig in der EU förderfähig bleiben.“ Zudem müsse es ähnlich wie im Rahmen der Daseinsfürsorge zu einer Vereinfachung im EU-Recht kommen.
Selbst wenn diese Summe überhaupt der Streichliste des Bundesfinanzministers entkommt, dürfte damit ausgerechnet das unrealistischste Szenario Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden haben. Denn für solche Bandbreiten bestehen im Privatkundenbereich in Wahrheit kaum Nachfrage, da Bandbreite und Qualität nicht garantiert sind und der Preis auch dauerhaft hoch sein wird. Eine symmetrischer DSL-Anschluss mit garantierter Bandbreite von 2 MBit/s, der bisher bei 100 € monatlich liegt, wäre als flächendeckender Standard dagegen auch volkswirtschaftlich weitaus wertvoller gewesen.
In eine ähnliche Kategorie fällt ein neues Sonderfinanzierungsprogramm „Premiumförderung Netzausbau“ bei der KfW-Bankengruppe, welches das bestehende Programme ergänzen soll. Zudem noch ein Breitband-Bürgerfonds, in den „Privatpersonen zu soliden Renditen investieren können“. Wie dieser refinanziert werden soll, dazu sagt der Koalitionsvertrag leider nichts. Beide Vorschläge könnten aber zu einer „EEG-Umlage für LTE“ mutieren.
Weiteres zentrales Ziel soll der Erhalt eines offenen und freien Internets sein, die Sicherung von Teilhabe, Meinungsvielfalt, Innovation und fairem Wettbewerb. Provider sollen ihre eigenen inhaltlichen Angebote und Partnerangebote nicht durch höhere Datenvolumina oder schnellere Übertragungsgeschwindigkeit im Wettbewerb bevorzugen dürfen. Netzneutralität soll als eines der Regulierungsziele im Telekommunikationsgesetz verbindlich verankert werden. Mobilfunkanbieter sollen dabei Internettelefonie nicht mehr komplett ausschließen dürfen, sondern müssen dieses ggf. gegen separates Entgelt ermöglichen. Das „Best-Effort-Internet“ soll in seiner Qualität weiterentwickelt und darf nicht von einer Vielzahl von „Managed Services“ verdrängt werden. Die Bundesregierung soll sich dazu auch auf europäischer Ebene für die gesetzliche Verankerung von Netzneutralität einsetzen. Netzwerkmanagement soll dabei möglich bleiben, wo es technisch geboten ist – beispielsweise bei bandbreitensensiblen Anwendungen, die ohne Qualitätsgarantie nicht stabil funktionieren können.
Gesetzlich soll auch der Zugang zum Netz eines Telekommunikationsanbieters klargestellt werden. Die Nutzer sollen die freie Auswahl an zugelassenen Routern behalten, ein Routerzwang wird abgelehnt.
Da die Diskriminierung von Diensten in der Praxis vor allem von Mobilfunkunternehmen betrieben wird, weil sie stärker mit Bandbreitenproblemen zumindest in einzelnen Funkzellen zu kämpfen haben, wird der orthodoxe Anhänger der „all bits are equal“-Sekte sicher nicht zufrieden gestellt. Die generelle Ablehnung, selbst von notwendigem Netzwerkmanagement und die Fehlvorstellung, in weltweiten, heterogenen Telekommunikationsnetzen per nationalem Gesetz technische Homogenität der Internetinfrastrukturen erzwingen zu können, sind es aber, die in die Irre führen. Dagegen erscheinen die jetzt gefundenen Formulierungen zwar nicht als großer Wurf, mindestens aber als ein tragbarer Kompromiss und in jedem Fall als eine deutliche Veränderung gegenüber der bisherigen Situation.
Die Sicherheit von Kommunikationsinfrastrukturen soll erhöht werden. Dazu müsse die Cyber-Sicherheits- und Datenschutzstrategie weiterentwickelt werden. Dafür soll ein Spitzencluster „IT-Sicherheit und kritische IT-Infrastruktur“ initiiert werden und soll man sich für einen branchenübergreifenden Rechtsrahmen für Mindestanforderungen in Deutschland und Europa einsetzen. Gleichzeitig sollen eigene nationale Kompetenzen im Bereich Internet/IT/Digitale Wirtschaft ausgebaut werden, um Deutschlands Unabhängigkeit in diesem Bereich zu erhöhen.
Neutralität soll künftig auch für Suchmaschinen gelten, die sicherstellen müssen, dass alle Angebote diskriminierungsfrei aufzufinden sind. Wie dieses gegenüber den allesamt in den USA sitzenden Suchmaschinenbetreibern allerdings durchzusetzen sein soll, vermag der Koalitionsvertrag nicht zu konkretisieren. Verboten werden soll auch Deep Packet Inspection (DPI), wenn dieses zur Diskriminierung von Diensten oder Überwachung der Nutzer dient. Versuche der Union, irgendwie doch noch ein „Warnhinweismodell“ für das Internet in Deutschland durchzusetzen, dürften damit an dieser Schranke scheitern.
Der Betrieb von öffentlichem (nicht-kommerziellen) WLAN soll gefördert werden. Dazu will die Arbeitsgruppe mehr Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber schaffen, durch Klarstellung der Haftungsregelungen, analog zu Accessprovidern. Ziel ist damit die Eingrenzung der sog. Störerhaftung. Weniger konkret erscheint dagegen die Forderung nach „Etablierung heterogener, frei vernetzter und lokaler Communities und ihrer Infrastrukturen“. Hierbei sollen offenbar „Freifunker“ als eine „lokale, dezentrale Netzwerke mit festem Nutzerkreis“ unterstützt werden.
Industrie 4.0 und „Gründerzeit“
Um das Ziel „Digitales Wachstumsland Nr. 1 in Europa“ zu erreichen, soll eine IKT-Strategie für die digitale Wirtschaft erarbeitet werden, die sich vor allem auf mehr Forschungsmittel für IT-Sicherheit stützen soll. Mittels eines „Zentralen Innovationsförderprogramms Mittelstand“ (ZIM) soll ein Instrument geschaffen werden, um besonders innovationsstarke kleinere und mittlere Unternehmen zu fördern. Wenig konkret wird die Förderung der deutschen und europäischen IKT-Industrie „durch eine Verbesserung der entsprechenden Rahmenbedingungen und den Abbau von Bürokratie“ versprochen. Dies soll insbesondere durch die konsequente Umsetzung von E‑Government zur elektronischen Kommunikation zwischen Unternehmen und Behörden, sowie abgestimmten IT-Konzepten zwischen Bund, Ländern und Kommunen erfolgen.
Forschungsförderung soll die Koalition auch für das Zukunftsprojekt Industrie 4.0 betreiben und dieses um „Smart Services“ erweitern, sowie Projekte und Maßnahmen im Bereich der „Green IT“ stärken, vor allem, indem sie durch Kompetenzzentren, Modellregionen und Pilotprojekte Know-How in Mittelstand und klassische Industrie transferieren will, ebenso wie den Ausbau von Beratungsangeboten „zur Digitalisierung von bestehenden Wertschöpfungsketten“ wie Cloud-Computing und Big Data. Die Themen IT-Sicherheit und die Abwehr von Wirtschaftsspionage sollen auch hier eine besondere Rolle spielen. Die bestehenden Programme der Projektförderung (z.B. das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand) soll um eine steuerliche Forschungsförderung für KMU ergänzt werden, die mit bis zu 400 Mio. € beziffert wird
Besonderen Wert legt die Koalition dabei offenbar auf die Steigerung der Zahl der Unternehmensgründer: Die Zahl der Gründungen soll von derzeit 10.000 in den nächsten Jahren kontinuierlich auf 15.000 pro Jahr gesteigert werden. Alle Förderinstrumente sollen dazu entbürokratisiert werden und dahingehend überprüft werden, dass sie die gesamte Innovationskette inklusive der Verwertungsmöglichkeiten berücksichtigen.
Wie dieses mit dem EU-Beihilferecht vereinbart werden soll, bleibt abzuwarten. Ebenso erschließt sich der Sinn nach einer „One-Stop-Agency“ zur Gründung von Unternehmen innerhalb von 72 Stunden jedenfalls nicht unmittelbar. Denn ein Unternehmen zu gründen dauert auch heute schon nur wenige Stunden. Auch durch die Aufforderung an die Kammern, „faire Standardverträge für Gründer zu entwickeln“, soll hier sichtlich ein Problem gelöst werden, das in Wirklichkeit überhaupt nicht existiert. Gründer mit einer guten Geschäftsidee scheitern in der Praxis nicht etwa an der Frage der Gründung ihrer Firma beim Notar, der anwaltlichen Beratung über wichtige Verträge oder an der Eintragung ihrer Firma im Handelsregister, sondern in der Regel schlicht an fehlendem Kapital.
Das hier jedoch weniger der nachhaltige Erfolg von (neuen) Unternehmen im Mittelpunkt der Überlegungen steht, als die bloße Zahl von Gründungen irrtümlich bereits als Erfolg angesehen wird, verdeutlicht besonders der unausgegorene Plan für eine „Gründerzeit“. Diese soll neben der Initiative „Gründungszeit in Deutschland“ stehen, bei der Hochschulzentren, Initiativen von Schulen und Hochschulen sowie Stiftungsprofessuren zum Thema „Entrepreneurship“ gefördert werden sollen. Mit der „Gründerzeit“ sollen vielmehr „Gründungen aus der Beschäftigung auch für Arbeitnehmer“ befördert werden, indem „analog dem Modell der Familienpflegezeit“ dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber nicht nur eine Weiterbeschäftigungsgarantie, Lohnanspruch bei Freistellung gewährt werden soll, sondern auch noch das Wettbewerbsverbot aufgehoben werden soll. Dazu soll noch ein „bedingt“ rückzahlbares Gründungsdarlehen in Zusammenarbeit mit der KfW kommen, eventuell gekoppelt an „die Nutzung von Crowdfunding“ – aber eben nur im Erfolgsfall zurückzuzahlen. Das Darlehen soll dabei auch den Lebensunterhalt und die soziale Absicherung in der Gründungsphase abdecken. Dass ein solches Modell „risikolosen Unternehmertums“ zwar viel Steuergeld verbrennen, nicht aber zu lebensfähigen Unternehmern, sondern eher nur zu mehr prekären (Schein-) selbständigen Webdesignern und Programmierern führen kann, wurde offensichtlich nicht erkannt. Es lässt eine erschreckende Unkenntnis der wirtschaftlichen Realitäten bei den Abgeordneten der Union vermuten, aus deren Reihen auch diese Idee stammt. Hier gilt der Satz: „Gut gemeint ist das Gegenteil von gut gemacht“. Aber, vielleicht gelingt es, diese leere Hülle nachträglich noch mit mehr als heißer Luft zu füllen – ansonsten bliebe es bestenfalls eine wirkungslose, wenn vielleicht auch nicht schädliche Idee.
Dass für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit das Instrument des Existenzgründerzuschusses fortgeführt und mit auskömmlichen Mitteln der BA unterlegt werden soll, macht dagegen deutlich mehr Sinn. Darüber hinaus soll ein Bundesprogramm für den Aufbau von Inkubatoren und ein deutsches Inkubatoren-Netzwerk entstehen. Auch die Internationalisierung innovativer Startups durch Markteintritts- und Austauschprojekte nach dem Vorbild des Modellprojekt „German Silicon Valley Accelerator“ (GSVA) dürfte einige in der Berliner und Hamburger Start-Up-Szene sehr erfreuen. Ebenso, dass die Entwicklung standardisierter Stock-Options-Modelle als freiwilliger und ergänzender Teil der Entlohnung attraktiver gestaltet werden soll. Und um in der nächsten Blase wieder richtig Geld verdienen zu können, soll für die Börsengänge „junger, innovativer und wachstumsstarker Unternehmen“ ein neues Börsensegment „Markt 2.0“ geprüft werden. Der Verhandlungsführer der Union Thomas Heilmann – heute Justizsenator von Berlin und früher Chef der Agentur Scholz & Friends mit guten Kontakten in diese Szene – hat hier sichtlich „die Seinen“ nicht vergessen. Nachteilig muss das vom Ergebnis her aber nicht sein.
In die gleiche Richtung geht, dass der maßgeblich von der FDP initiierte Beirat „Junge Digitale Wirtschaft“ fortgesetzt und ausgebaut werden und Deutschland als Investitionsstandort für Wagniskapital international attraktiver werden soll. Dafür soll ein eigenständiges Regelwerk (Venture-Capital-Gesetz) abhängig von den Finanzierungsmöglichkeiten erlassen werden, das u.a. die Tätigkeit von Business Angels verbessern will. Neue Finanzierungsformen wie Crowdfunding sollen zudem rechtssicherer gestaltet werden, um insgesamt die Möglichkeiten, in Startups und junge Wachstumsunternehmen investieren zu können, zu verbessern. Die Förderung von Wagniskapital soll zudem mit Hilfe von Investitionszuschüssen verbessert, der High-Tech-Gründerfonds auskömmlich fortgesetzt werden. Die weiteren bereits existierenden Förder- und Finanzierungsinstrumente von Bund, Ländern und EU sollen auf ihre Kompatibilität hin evaluiert und ggf. angepasst werden.
Um in volkswirtschaftlich relevanterem Maßstab als der E‑Commerce-Szene nicht weiter den Anschluss zu verlieren, soll die Bundesregierung neben dem Zukunftsprojekt Industrie 4.0 in den Bereichen intelligente Mobilität, Smart Grid, E‑Health und Sicherheit Schwerpunkte setzen und die deutsche Softwareindustrie stärken. Ziel ist zudem, bei Schlüsseltechnologien und IT-Kernkompetenzen (IT-Sicherheit, Netzwerktechnik, Embedded Systems, Prozess- und Unternehmenssoftware, Kryptographie, Machine-to-Machine-Kommunikation, etc.) eigene Technologieplattformen und Produktionslinien in Deutschland bzw. im europäischen Verbund zu halten. Als Gegenentwurf zu „den geschlossenen digitalen Ökosystemen unterstützt und fördert der Bund im Software-Bereich gerade auch die Entwicklung von offenen Plattformen und Open-Source-Lösungen und setzt sich dafür auch auf europäischer Ebene ein“. „Software made in Germany“ soll als Qualitätsversprechen bzgl. Sicherheit, Datenschutz, Design und Nutzerfreundlichkeit gestärkt werden. Zugleich soll die Bundesregierung Prozesse der Standardisierung, Interoperabilität und Zertifizierung als wichtige Parameter für den Markterfolg deutscher Produkte unterstützen.
Im Bereich der IT-Forschung sollen Spitzencluster und Verbundprojekte aus- und aufgebaut werden. Warum dabei ausgerechnet „ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit maßgebliche Faktoren“ sein sollen, wird allerdings nicht erklärt.
Mit Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen soll jedenfalls die Zahl der IT-Fachkräfte erhöht werden. Gut qualifizierten Mitarbeitern aus dem Ausland sollen in Deutschland mit einem „Willkommens-Check“ für Behörden und durch die Schaffung von „Willkommensagenturen“ für dem deutschen Arbeitsmarkt gewonnen werden.
Bei der Anschaffung von IT-Technologie durch die öffentliche Hand sollen im Rahmen des Wirtschaftlichkeitsprinzips Innovationspotenziale und Nachhaltigkeit als mitentscheidende Kriterien bedacht werden. Eine durchaus sinnvolle Entscheidung, da hierin eine Abkehr von der ideologischen Fixierung auf „Open Source“ zu sehen ist, soweit diese am Ende nicht die in der Gesamtschau „günstigere“ im Sinne nachhaltigere Lösung sind. Da bei Ausschreibungen jedoch Sicherheitsstandards vorgegeben und – wenn möglich – Open-Source-Lösungen erwogen werden sollen, wäre es eine ausgewogene Zielbeschreibung. Erfreulich auch, wenn wie vorgesehen die Abschreibungsmöglichkeiten von Software verbessert werden.
Der „Digitale Staat“ – CIO, Ausschüsse und Internetminister
Der „digitale Staat“ soll „fördern und Vorbild sein“ indem Parlament, Regierung und Verwaltung die Möglichkeiten der Digitalisierung intensiv nutzen und die interaktive Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Wirtschaft auf barrierefreien Websites ausbauen sollen. Deutschland soll im Rahmen der „Digitalen Agenda“ der EU-Kommission einen „Digital Champion“ benennen – was in der Vergangenheit offenbar nicht geschehen ist. Informationen über politische Entscheidungen sollen quantitativ und qualitativ verbessert und die Beteiligungsmöglichkeiten ausgebaut werden. Gerade im Vorfeld von Entscheidungen soll früh, offen, umfassend und verständlich informiert werden.
Eine wichtige Strukturentscheidung will die Unterarbeitsgruppe dabei offensichtlich gern treffen: Ein neu einzurichtender ordentlicher Ausschusses im Bundestag für Internet und digitale Gesellschaft soll das Handeln der Regierung begleiten und die digitale Agenda des Bundes im parlamentarischen Raum federführend behandeln. Da solche Ausschüsse im Bundestag eigentlich nur spiegelbildlich zu den Ressorts einer Bundesregierung Sinn machen, ist es nur konsequent, dass sich die UAG Digitale Agenda auf ein eigenständiges Ressort Internet und digitale Gesellschaft geeinigt hat, in dass Zuständigkeiten vor allem aus dem BMWi, BMI und BMELV sowie des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien, vor allem aus dem Medienbereich, zusammengeführt würden. Dieses entspricht im wesentlichen auch dem, was ich selbst bereits vor einiger Zeit vorgeschlagen habe. Soweit ein eigenes Ministerium nicht gewollt sein sollte, macht dieser Ausschuss höchstens noch Sinn, wenn zumindest eine Zusammenführung und zentrale Koordinierung der Ressortzuständigkeiten von BMI und BMWi in einem der Ministerien vorgenommen wird. Der von der Union präferierte Staatsminister im Kanzleramt würde dagegen ohne echte eigene Ressortkompetenzen schnell zu einem „Talkshow-Minister für Bilder und Narrative“ zu verkommen. Daher ist es absolut richtig, wenn selbst die ZEIT fordert: „Jetzt ein Internetministerium!“.
Das die Berichterstattung über den Bundestag und seine Sitzungen, sowie über öffentliche Ausschusssitzungen und Anhörungen ausgebaut werden soll und Bekanntmachungen wie beispielsweise Drucksachen und Protokolle in Open Data tauglichen Formaten (maschinenlesbar und mit API für die Suche) unter freien Lizenzbedingungen bereitgestellt werden sollen und auch endlich das Projekt „papierloser Bundestag“ starten soll, hätten die Parlamentarier natürlich auch außerhalb des Koalitionsvertrags schlicht im Ältestenrat vereinbaren können. Dass sie es an dieser Stelle tun schadet aber sicherlich nicht, im Gegenteil. Ob mehr digitale Beteiligungsplattformen zukünftig größeres Bürgerinteresse hervorrufen werden, bleibt abzuwarten – das sie gefördert werden sollen, erscheint mir jedoch erfreulich. Auch nach Ansicht der AG Innen/Recht sollen Daten, an denen ein öffentliches Interesse besteht, künftig zur freien Verwendung als Open Data über das Datenportal zugänglich gemacht werden, und das auf der Basis eines Gesetzes mit den allen ihren Behörden Vorreiter für die Bereitstellung offener Daten in einheitlichen maschinenlesbaren Formaten und unter freien Lizenzbedingungen sein sollen. Daneben soll ein Beitritt Deutschlands zur internationalen Initiative Open Government Partnership angestrebt werden. Die Bundesregierung soll schließlich das Informationsfreiheitsrecht überarbeiten und hierbei die Vorschläge der Evaluation des Informationsfreiheitsgesetzes aufgreifen.
Sehr lobenswert ist in meinen Augen die Erkenntnis der Arbeitsgruppe, dass viele Gesetze (unbeabsichtigt) zu teuren Änderungen von IT-Programmen führen oder die Möglichkeiten der Technik nur unzureichend berücksichtigen. Zu jedem Gesetz, das hierzu Leistungen, Pflichten, Abgaben oder Verfahren regelt, soll daher künftig eine Umsetzungs- und Machbarkeitsanalyse erstellt werden. Ein Mitzeichnungsrecht für den CIO des Bundes soll seine Beteiligung gewährleisten. Die Rolle des CIO, die bislang beim BMI, künftig vielleicht im neuen Ministerium angesiedelt ist, soll insgesamt sehr gestärkt werden, im Sinne einer zentralen Steuerung und Umsetzung. Manche Vorschläge der Arbeitsgruppen betreffen jedoch die Organisation innerhalb eines Ressorts, so dass fraglich ist, ob diese Vorschläge auch tatsächlich Eingang in das Regierungshandeln finden werden. Das Ziel aber ist zumindest beschrieben: Alle IT-Budgets sollen schrittweise zentral beim CIO des Bundes geführt, die Programme des E‑Governments unter Verantwortung des IT-Planungsrates, dem der CIO vorsitzt, sollen konsolidiert werden, um besser zu koordinieren und Technologien nach Möglichkeit langfristig so zu planen, so dass keine Abhängigkeiten zu intransparenten Protokollen, Software, Hardware oder Herstellern entstehen.
Die Bundesregierung soll weiter den Ausbau von E‑Government zu einem Schwerpunkt machen und mit dem Programm „Digitale Verwaltung 2020“ ausgehend von den wichtigsten Leistungen für Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen die schrittweise gesamtstaatliche Umsetzung des E‑Government festlegen. Hierfür sind bereits sieben Mio. € etatisiert, die um weitere zwei Mio. € p. a. aufwachsen sollen. Ziel des Programms ist ein bürgerfreundliches „digitales Deutschland“ bei dem verbindliche Standards zur flächendeckenden Digitalisierung der Verwaltung festgeschrieben werden sollen. In Abstimmung mit den Ländern sollen nutzerfreundliche Serviceangebote der öffentlichen Verwaltung und ein digitales Zugangsportal für alle E‑Government-Angebote geschaffen werden. Eine bundesweite laufend aktualisierte Landkarte aller öffentlich angebotenen Services soll Transparenz, Koordinierung, Verbindlichkeit, Priorisierung und Fokussierung schaffen. Die Idee der einheitlichen Behördennummer 115 soll ins Internet übertragen werden (www.115.de). Zumindest die 100 wichtigsten und am häufigsten in Anspruch genommenen Verwaltungsleistungen sollen innerhalb der nächsten vier Jahre über ein solches Portal bundesweit einheitlich online und sicher erledigt werden können. Den Kommunen soll die Realisierung durch eine „Toolbox“ zur elektronischen Umsetzung häufig genutzter Verwaltungsleistungen anbieten und dadurch eine bessere Vereinheitlichung mit niedrigeren Folgekosten erreichen. Bürgerinnen und Bürger sollen auf Wunsch zudem die Möglichkeit haben, einen einheitlichen Stammdaten-Account zu verwenden. Zur elektronischen Identifizierung soll der neue elektronische Personalausweis genutzt werden. Das „Bürgerkonto“ könne zum digitalen Dokumentenpostfach erweitert werden.
Datenschutz, Sicherheit und das BSI
Erkannt ist dabei durchaus, dass die Voraussetzung für die Akzeptanz elektronischer Behördendienste Datenschutz und Sicherheit ist. Die Identifizierungsfunktion des neuen Personalausweises, die sichere Kommunikation über DE-Mail und die Nutzung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sollen deshalb stärker in der Praxis Anwendung finden. Das DE-Mail in seiner jetzigen Form nicht hinreichend sicher ist, ist jedenfalls auch den Fachleuten in der Bundesregierung bekannt – allerdings ist nicht ausgemacht, dass dieses so bleiben müsste. Eine „Sicherheit qua Definition“ zu versuchen, vermag ich persönlich aus den mir bekannten Papieren jedenfalls nicht herauszulesen, höchstens die Einschätzung, dass manche die Kritik an der Sicherheit der DE-Mail nicht teilen. Die öffentliche Verwaltung jedenfalls soll ihre Daten nur in vertrauenswürdigen Infrastrukturen in Deutschland speichern dürfen. SMS im Ausland, GMail-Konten und Google-Kalender sollten spätestens dann also auch im Umfeld der Kanzlerin endlich verboten sein…
Und auch bei den Beschaffungen des Bundes sollen – so die Vorschläge der AG Innen und Recht zu diesem Thema – die Prozesse standardisiert und durchgängig digitalisiert werden. Der elektronische Rechnungsaustausch soll eingeführt und Dienstleistungszentren konsequent weiter ausgebaut werden. Die IT des Bundes soll organisatorisch konsolidiert werden, wenn nötig, im Rahmen eines IT-Konsolidierungsgesetzes. Zudem soll ein gemeinsamer Dienstleister für die IT des Bundes geschaffen werden, in den die IT der unmittelbaren und mittelbaren Bundesverwaltung sukzessive überführt werden soll, wobei die fachspezifischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen der verantwortlichen Behörden angemessen berücksichtigt werden sollen, einschließlich der IT der Bundeswehr. Alle IT-Vertriebsbeauftragten wird es sicherlich freuen, auf diesem Wege künftig eine zentrale Anlaufstelle zu bekommen. Oder gerade nicht?
Eine Systematisierung der bislang nebeneinander stehenden Rechtsregelungen zum Internet (Internetgesetzbuch) soll geprüft und in diesem Zusammenhang wird wohl auch das Leistungsschutzrecht hinsichtlich der Erreichung seiner Ziele evaluiert werden. Wobei hier natürlich auch eine Ausweitung vorgeschlagen werden kann – wenn das auch eben unwahrscheinlicher ist, als die Aufhebung.
Die Koalition soll die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs „mit Nachdruck“ unterstützen. Geprüft werden soll, ob durch ein Prüfsiegel „Barrierefreie Website“ für die Verwaltung und die Wirtschaft die Gleichstellung behinderter Menschen unterstützt werden kann.
Die Koalition soll sich zudem dafür einsetzen, dass die EU-Datenschutzgrundverordnung in Europa zügig verabschiedet und die verbliebenen Streitfragen gelöst werden. Dies soll besonders für die Verantwortlichkeit für Daten in Clouds und bei privaten Accounts Sozialer Netzwerke, sowie für die Abgrenzung zu bestehenden Gesetzen für die öffentliche Hand gelten. Die Verhandlungen zum Datenschutz in der Wirtschaft sollen Vorrang genießen und notfalls vorab zum Abschluss gebracht werden. Die EU-Datenschutzgrundverordnung muss – so jedenfalls auch die AG Innen und Recht – zügig weiter verhandelt und schnell verabschiedet werden, um europaweit ein einheitliches Schutzniveau beim Datenschutz zu garantieren.
Die strengen deutschen Standards beim Datenschutz, gerade auch beim Datenaustausch zwischen Bürgern und Behörden, sollen dabei bewahrt werden. Europa würde zudem ein einheitliches Datenschutzrecht für die Wirtschaft benötigen, in dem alle Anbieter, die in Europa ihre Dienste anbieten, dem europäischen Datenschutzrecht unterliegen sollen (sog. Marktortprinzip). Die Grundsätze der Zweckbindung, der Datensparsamkeit und ‑sicherheit, der Einwilligungsvorbehalt, das Recht auf Löschen und das Recht auf Datentransportabilität müssten in der Verordnung gewahrt bleiben. Bei den EU Regelungen zur justiziellen und polizeilichen Zusammenarbeit müsse aber sichergestellt werden, dass das deutsche Datenschutzniveau bei der Übermittlung von Daten an andere EU Staaten nicht unterlaufen werden darf. Geht es nach der UAG Digitale Agenda wird die Koalition den technikgestützten Datenschutz („Privacy by Design“) und den Datenschutz durch Voreinstellungen („Privacy by Default“) ausbauen. Auch soll für den Beschäftigtendatenschutz eine faire Regelung angestrebt werden.
Mit Blick auf den NSA-Skandal tritt die Koalition für eine europaweite Einführung einer Meldepflicht für Unternehmen an die EU ein, die Daten ihrer Kundinnen und Kunden ohne deren Einwilligung an Behörden in Drittstaaten übermitteln. Die Bundesregierung soll zudem auf Nachverhandlungen der Safe-Harbor und Swift-Abkommen drängen. Die strengen Standards des Bundesverfassungsgerichts beim bereichsspezifischen Datenschutz dürften „nicht zum Zwecke eines europaweiten freien Informationsflusses zwischen Behörden geopfert werden“. Zudem, so die Arbeitsgruppe Innen und Recht in ihrem Vorschlag, würde die Koalition auf weitere Aufklärung „drängen“, wie und in welchem Umfang ausländische Nachrichtendienste die Bürgerinnen und Bürger und die deutsche Regierung ausspähen. Um Vertrauen wieder herzustellen, soll ein rechtlich verbindliches Abkommen zum Schutz vor Spionage verhandelt werden. Damit sollen die Bürgerinnen und ‑Bürger, die Regierung und die Wirtschaft vor „schrankenloser“ Ausspähung geschützt werden. Zudem soll die Spionageabwehr gestärkt werden. Kommunikation und Kommunikationsinfrastruktur müssten sicherer werden. Dafür sollen gezielt sichere Produkte und Lösungen zur Verschlüsselung der Telekommunikationsdaten in den Telekommunikationsnetzen gefördert werden„ die europäischen Telekommunikationsanbieter verpflichtet werden, ihre Kommunikationsverbindungen mindestens in der EU sicher zu verschlüsseln und sicherzustellen, dass europäische Telekommunikationsanbieter ihre Daten nicht an ausländische Nachrichtendienste weiterleiten dürfen.
International soll sich die Koalition für ein Völkerrecht des Netzes einsetzen, „damit die Grundrechte auch in der digitalen Welt gelten“. Das Recht auf Privatsphäre, das im Internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte garantiert ist, soll an die Bedürfnisse des digitalen Zeitalters angepasst werden. Auch bei den Verhandlungen des Transatlantischen Freihandelsabkommens soll auf ein hohes Datenschutzniveau geachtet werden.
Das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) soll mit zusätzlich 70 Millionen € jährlich als nationale IT-Sicherheitsbehörde in seinen Aufgaben, Kompetenzen und Ressourcen gestärkt werden. Als besonders gefährdet werden dabei die sog. kritischen Infrastrukturen angesehen, ohne die unser Gemeinwesen nicht funktioniert (z.B. Gesundheit, Verkehr, Energie). Die Bundesregierung soll deshalb gesetzliche Mindestanforderungen an die IT-Sicherheit einführen und eine Meldepflicht für Betreiber dieser kritischen Infrastrukturen bei erheblichen IT-Sicherheitsvorfällen schaffen.
Zudem sollen Internetprovider ihre Kunden informieren, wenn sie Hinweise auf Schadprogramme oder ähnliches haben. Eine Zertifizierung für die Sicherheit von Cloud-Infrastrukturen und andere sicherheitsrelevante Systeme und Dienste wird angestrebt.
Die transparente Standardisierung von IT-Sicherheit soll zudem Vertrauen schaffen. Als Notwendig werden dabei eine Stärkung der Transparenz der Standardisierungsgremien und eine stärkere deutsche Beteiligung in diesen und anderen internationalen Gremien, besonders solchen der Internet-Governance und der Internetarchitektur, angesehen. Ein Punkt der mich besonders mit Blick auf die künftigen Aktivitäten der Bundesregierung in den Gremien und verbundenen Organisationen der Internet Society sehr freut, konterkariert es doch die Tendenzen zu einer „Balkanisierung des Internet“ deutlich und positiv. Insofern dürfte die Formulierung, sich im Zusammenhang mit dem „Völkerrecht des Netzes“ für eine UN-Charta einsetzen zu wollen, eher dem Umstand geschuldet sein, dass die Bedenken über die UNO-Organisation ITU und die daraus resultierende Empfindlichkeiten beispielsweise bei der ICANN noch nicht von allen verstanden sind, damit aber keine Abkehr von der bisherigen deutschen Positionierung einhergeht.
Das vom Bundesverfassungsgericht entwickelte Recht auf Schutz und Gewährleistung der Integrität und Vertraulichkeit der IT will die UAG Digitale Gesellschaft „mit Leben füllen“. Die Nutzung von Methoden zur Anonymisierung, Pseudonymisierung und Datensparsamkeit müssen zu verbindlichen Regelwerken werden. Die Weiterentwicklung und Verbreitung von Chipkartenlesegeräten, Kryptographie, DE-Mail und anderen sicheren Ende-zu-Ende-Verschlüsselungen sowie vertrauenswürdiger Software gelte es erheblich auszubauen. IT-Hersteller und ‑Diensteanbieter sollen künftig für Datenschutz- und IT-Sicherheitsmängel ihrer Produkte haften.
Europäisches Routing
Eine erhebliche Schnittmenge ergibt sich beim Thema „Digitale Gesellschaft und sicheres Internet“ zu den Entwürfen der AG Innen und Recht. Dort heißt es über das umstrittene IT-Sicherheitsgesetz, das in der abgelaufenen Legislaturperiode nicht über den Referentenentwurf hinauskam: „Wir schaffen ein IT-Sicherheitsgesetz mit verbindlichen Mindestanforderungen an die IT-Sicherheit für die kritischen Infrastrukturen und der Verpflichtung zur Meldung erheblicher IT-Sicherheitsvorfälle.“
Eine der Formulierungen, die sowohl in den weiteren Verhandlungen, als auch in der praktischen Umsetzung genauere Beobachtung verdient, lautet: „Um Freiheit und Sicherheit im Internet zu schützen, werden wir die Internet-Infrastruktur Deutschlands und Europas als Vertrauensraum stärken und gestalten. Dazu werden wir für eine europäische Cybersicherheitsstrategie eintreten und Maßnahmen zur Rückgewinnung der technologischen Souveränität ergreifen , die Entwicklung vertrauenswürdiger IT- und Netz-Infrastruktur unterstützen und auch Angebote eines nationalen bzw. europäischen Routings begrüßen.“ Bei dieser zurückhaltenden Einschätzung ist es jedoch in Ansehung der Redes des Bundesinnenminsters am Montag bei der NSA-Sondersitzung im Bundestag nicht geblieben, sondern doch wieder ein EU-Intranet „prüfen“ wird, bleibt abzuwarten.
Wegen der falschen Betonung problematisch ist die folgende Formulierung: „[Z]ur Wahrung der digitalen Souveränität werden wir den Einsatz national entwickelter IT-Sicherheitstechnologien bei den Bürgerinnen und Bürger fördern“. Denn sowohl PGP als auch Truecrypt sind z.B. Anwendungen, die zwar sicher sind, aber eben nicht „national entwickelt“ wurden. Hier wäre es besser, wenn schlicht die Förderung von Vielfalt, Transparenz und Sicherheit betont würde, als eine „nationale“ Karte spielen zu wollen. Nachvollziehbar erscheint mir dagegen die Forderung, zur Erhaltung nationaler Expertise und Know-how in Sicherheits-Schlüsseltechnologien, die Möglichkeit eines Vorkaufsrechts für den Bund zu schaffen und eine Beteiligungsstrategie vorantreiben.
Neben der Aufstockung des BSI und des Cyber-Abwehrzentrums soll zudem auch die IT-Ausstattung aller anderen deutschen Sicherheitsbehörden durch ein IT-Sicherheitsinvestitionsprogramm verbessert werden. Um Daten von Bürgern besser zu schützen und zu sichern, sollen die IT-Netze des Bundes in einer einheitlichen Plattform „Netze des Bundes“ gebündelt und eine Bundesgesellschaft gegründet werden, um deren Betrieb in staatliche Verantwortung zu überführen. Diese Netzinfrastruktur soll auch den kritischen Infrastrukturen zur Verfügung gestellt werden.
Sehr konkret sind die Vorschläge der AG Innen und Recht auch bezüglich neuer Anforderungen für Telekommunikationsunternehmen: Die europäischen Telekommunikationsanbieter sollen verpflichtet werden, ihre Kommunikationsverbindungen mindestens in der EU sicher zu verschlüsseln. Neben einem Verbot, dass europäische Telekommunikationsanbieter ihre Daten an ausländische Nachrichtendienste weiterleiten, sollen Abkommen zum Schutz vor Spionage und sichere Produkte und Lösungen zur Verschlüsselung der Telekommunikationsdaten in den Telekommunikationsnetzen gefördert werden. Wirksame netzseitige Verschlüsselung war den TK-Unternehmen bislang untersagt – es bleibt abzuwarten, welche Hintertüren sich die „Berechtigten Stellen“ dieses mal ausdenken werden, um das zu konterkarieren.
Bildung und Forschung
Die Bundesregierung soll in die Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der IT-Sicherheit und vertrauenswürdigen IKT-Infrastruktur deutlich investieren. Der CIO der Bundesregierung soll ein Förderbudget für Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur IT-Sicherheit erhalten und Bundesbehörden sollen verpflichtet werden, zehn Prozent ihrer IT-Budgets für die Sicherheit ihrer Systeme aufzuwenden. Deutschland soll für sicherheitskritische Komponenten, wie für die Netzwerkinfrastruktur Labore („Innovationslabor Sicherheitselemente“) und Testeinrichtungen („Testcenter Netzwerkinfrastrukturkomponenten“) bekommen, die „mit einem schlagkräftigen industrie- und forschungsgetriebenen Cyber-Sicherheits-Zentrum“ verknüpft werden sollen. IT- und TK-Sicherheit soll, so die AG Recht und Innen, zusammengeführt werden.
Für den Schwerpunktbereicht Digitale Bildung und Forschung ist die Steigerung der Medienkompetenz junger Menschen das Ziel, um sie zu einem sicheren und verantwortungsbewussten Umgang mit dem Internet zu emanzipieren. Die bestehenden Programme zur Förderung von Medienkompetenz an Kitas und Schulen sollen evaluiert und ausgebaut werden, das Leitbild der „digitalen Selbständigkeit“ soll dabei in den Fokus der Medienkompetenz rücken. Ein Modellprojekt „Freiwilliges Soziales Jahr Digital“ soll aufgelegt werden, die Initiative „Ein Netz für Kinder“ unterstützt und verbreitet werden. Bildung und Ausbildung in den Bereichen IT und Technologie soll gemeinsam mit den Ländern „praxisorientiert gestärkt“ werden. In der Arbeitsgruppe Kultur und Medien hat man Medienkompetenz ebenfalls als eine elementare Schlüsselkompetenz erkannt und will dort „die bisherigen Initiativen des Bundes (BKM und BMFSFJ) – unter Wahrung der Kompetenzen der Länder und in enger Abstimmung mit diesen“ fortsetzen.
Kinder und Jugendliche sollen die Chancen und Möglichkeiten, die ihnen das Internet bietet, optimal nutzen können, ohne mit für sie schädigenden Inhalten konfrontiert zu werden. Es müsse daher auch im Internet Instrumente geben, die den Schutz von Kindern und Jugendlichen gewährleisten (z. B. geeignete teilnehmerautonome Jugendschutzprogramme). Moderner Jugendmedienschutz müsse Rahmenbedingungen für eine gemeinsam getragene Verantwortung von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft schaffen, die „im Dialog“ weiterzuentwickeln wären.
Die sicherlich größte Kostenposition, neben dem Breitbandausbau, nimmt mit 500 Millionen € jährlich an Zuschüssen dabei der Plan ein, jeder Schülerin und jedem Schüler ein mobiles Endgerät als Lernmittel zur Verfügung zu stellen. Dazu soll mit privaten Partnern ein Rahmenprogramm initiiert und die notwendigen Mittel bereitgestellt werden. Ohne die Beteiligung der Unternehmen wird das Vorhaben besonders mit Blick auf die notwendigen Infrastrukturen und den Support der Schulen auch kaum zu stemmen sein. Die Digitalisierung der Lehrinhalte ist dafür ebenso als weitere Voraussetzung erkannt, wie die technische Unabhängigkeit von „gewissen Produkten“. Die digitale Lehrmittelfreiheit soll gemeinsam mit den Ländern gestärkt werden. Grundlage hierfür soll ein bildungs- und forschungsfreundliches Urheberrecht und eine umfassende Open-Access-Politik sein. Schulbücher und Lehrmaterial auch an Hochschulen sollen dafür, wo möglich, frei zugänglich sein, die Verwendung freier Lizenzen und Formate ausgebaut werden. Passend dazu soll der Aufbau, der Ausbau und die koordinierte nationale, europäische und internationale Vernetzung von offenen (Forschungs-)Datenbanken, Repositorien und Open-Access-Zeitschriften der Forschungseinrichtungen und der Hochschulen im Rahmen eines eigenen Programms zu fördern. Eine qualitativ hochwertige und rechtefreie OER-Datenbank wird anhand eines Modellprojekts geprüft. Zudem soll ein europaweites Gründungs- und Innovationsnetzwerk der Schulen und Hochschulen aufgebaut werden. Die Förderung von Wissenschaftskompetenz von der Grundschule bis zur Hochschule (Programme und Wettbewerbe in den MINT-Fächern, zeitgemäßer Informatikunterricht ab der Grundschule, Lehrerfortbildung zur Medienkompetenz, Verfügbarkeit ausreichender Master-Studienplätze im Bereich IT) ist ebenfalls ein Ziel, wie auch Mädchen und junge Frauen für diese Berufsfelder begeistern zu wollen. Der Aufbau eines Mentorinnennetzwerks in der digitalen Wirtschaft wird dabei als eine geeignete Maßnahme angesehen, den Anteil von Studentinnen zum Beispiel bei Informatik und Elektrotechnik zu erhöhen. Auch in den MINT-Fächern soll der Fokus verstärkt auf die jungen Schülerinnen und Studentinnen liegen.
Nach dem Vorbild der Eliteschulen des Sports soll die Bundesregierung mit den Ländern Gespräche aufnehmen, um die Einführung von Profilschulen IT/Digital mit dem Schwerpunktprofil Informatik anzuregen. Auch hier wird die Kooperation mit Hochschulen oder Forschungseinrichtungen sowie ggf. privaten Partnern als obligatorisch erkannt.
So richtig die Vorschläge zur Bildung im Koalitionsvertrag sachlich sein mögen: Der Bund würde, sollte das am Ende so beschlossen werden, damit tief in die Kompetenzen der Länder eingreifen. Ob diese dem zustimmen werden, ist selbst unter einer großen Koalition auf Bundesebene aber eher fraglich. Daher dürfte gerade in diesem gelungenen Bereich noch viel dem Streichstift zum „Opfer“ fallen.
Die Grundlagenforschung zu Internet und digitaler Gesellschaft wird durch gezielte Initiativen zur Programmforschung und durch Bereitstellung entsprechender Mittel gestärkt und verstetigt werden. Ein Internet-Institut, das gleichzeitig als Ausgangspunkt für ein interdisziplinäres Kompetenznetz dient, soll sich disziplinübergreifend mit den technischen und wirtschaftlichen, aber auch den politischen, rechtlichen und ethischen Aspekten des Internets beschäftigen. Ein Förderprogramm „Innovation in IT-Forschung und Sicherheit“ zur Stärkung der nationalen F&E‑Aktivitäten soll weiterentwickelt werden. Bei der Ausschreibung sollen Open-Source-Ansätze priorisiert werden, die ihre Ergebnisse und die entwickelten Systeme offen zur Verfügung stellen. Die Einführung einheitlicher Standards zur Verfügbarmachung von Daten und Ergebnissen wird geprüft.
Computerspiele und das digitale Leben
Begrüßenswert ist die Akzeptanz von Computerspielen als Teil der Alltagskultur. Der Deutsche Computerspielpreis soll zeitgemäß weiterentwickelt werden und die Stiftung Digitale Spielekultur soll durch die Marktteilnehmer weiter ausgebaut werden, um in den Schwerpunkten Wirtschaft und Ausbildung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur sowie Forschung und Wissenschaft neue Impulse setzen zu können. Zudem sollen für digitale Spiele geeignete Archivierungsmöglichkeiten geprüft werden. Geht es nach den Fachpolitikern der AG Kultur und Medien soll auch „das hohe deutsche Jugendschutzniveau“ zukünftig erhalten bleiben, aber die zunehmende Konvergenz von Online- und Offline-Medien „auch im Regulierungsrahmen gemeinsam mit den für die Telemedien zuständigen Ländern abgebildet werden“. Für digitale Spiele bedürfe es gleicher Regelungen bei der Alterskennzeichnung – unabhängig davon, ob sie online oder auch auf einem Datenträger erworben werden. Auch sprecht man sich für eine Reform der Altersstufen aus. Die Abgrenzung zwischen 12, 16 und 18 Jahren entspräche nicht mehr der Medienwirklichkeit.
Etwas zu sehr ins unkonkret-erzählerische gleitet leider das Kapitel Digitales Leben und Arbeiten – Chancen und Rechte stärken ab. Denn dass die Digitalisierung „eine Vielzahl von Möglichkeiten für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ bietet stimmt, dass diese Erkenntnis sich aber in dem Appell erschöpft: „Wir fordern die Wirtschaft auf, diese zu fördern“ ist doch eher schwach, ebenso wie die Aufforderung an die Tarifpartner, Telearbeitsmodelle zu fördern und entsprechend auszubauen, sowie tarifvertragliche Modelle zu finden, die die Rechte von Beschäftigten auf selbst zu bestimmende Telearbeitsplätze stärken. Dass die Bundesregierung ihr Angebot an Telearbeitsplätzen im öffentlichen Dienst weiter ausbauen soll, ist dagegen etwas konkreter. Öffentliche Verwaltung und Tarifpartner aufzufordern, die Rechte der Beschäftigten für eine erweiterte Arbeits-Autonomie und verbesserte Work-Life-Balance für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu stärken, z.B. durch Regelungen zur Nichterreichbarkeit, und betriebsinterne Regelungen dazu zu begrüßen, ist vor allem politische Rhetorik.
Wie die Entwicklung neuer digitaler Qualifizierungs- und Weiterbildungswerkzeuge für Unternehmen, wie auch für den öffentlichen Dienst, zielgruppenspezifisch zu fördern und auszubauen ist, ist nicht beschrieben. Auch dass beim E‑Recruiting die Grenzen der Privatsphäre eingehalten werden sollen, ist keine Neuigkeit. Auch nicht, dass bei der Telemedizin ein Höchstmaß an Datenschutz zu gewährleisten ist. Dass bürokratische und rechtliche Hemmnisse in der Telemedizin abgebaut werden sollen, E‑Care-Systeme in Smart-Home-Umgebungen älteren, pflegebedürftigen Menschen oder Menschen mit Behinderung technische Unterstützung bringen sollen, die ihnen den Alltag erleichtern, scheint eher als Vorwand dazu zu dienen, dass auch diese Stichwörter irgendwo auftauchen. Relevanter ist die Absichtserklärung, die Elektronische Gesundheitskarte (eGK) auszubauen, um den bürokratischen Aufwand für Patientinnen und Patienten zu verringern und die Kommunikation zu verbessern. Höchste Datenschutzstandards sowie eine sichere Verschlüsselung der Daten seien dabei die Grundvoraussetzung.
Ob allerdings ausgerechnet der „Mängelmelder“ wirklich das beste Beispiel für neue Formen des bürgerschaftlichen Engagements über soziale Netzwerke und Nachbarschaftsinitiativen ist, mag man bezweifeln – ein wenig hört es sich ja nach „Blockwart 2.0“ an. Gemeint ist jedoch offensichtlich „Online Volunteering“-Projekte zu fördern, z.B. die verbessernde Zusammenarbeit von Bürgerinnen und Bürgern mit der Verwaltung. Ein durchaus guter Plan, wenn er eine sinnvolle Ausgestaltung erfährt.
Die Entwicklung und den Einsatz von bundesweiten Warn- und Informationssystemen, mit denen Bürgerinnen und Bürger per SMS, E‑Mail oder über eine App über Unfälle, Gefahren und Katastrophen informiert werden können, erscheint dagegen zeitgemäß und sinnvoll, ebenso wie Systeme, mit der sich Menschen in einer Notsituation bemerkbar machen und Hilfe anfordern können, ohne zurückgerufen werden zu müssen (z.B. eine zentrale Nummer für SMS-Notrufe oder eine Notruf-App). Die Bundesregierung soll zudem – jedenfalls nach den Plänen der Arbeitsgruppe – einen Teil der Investitionen der Verkehrsinfrastruktur in intelligente digitale Verkehrslenkung geben, mit dem Ziel, Staus in Deutschland bis 2020 um 10 Prozent zu reduzieren.
Sehr auf die Details wird man zu achten haben, wenn es um den Ausbau und die Nutzung von Identitätstechnologien geht, den die Bundesregierung fördern soll. Die Arbeitsgruppe spricht sich dabei erfreulich eindeutig gegen einen allgemeinen Klarnamenzwang in der Online-Kommunikation aus. Gegen beleidigende und verleumderische Äußerungen im Netz soll dafür aber „ein ausgewogenes Aufklärungs- und Schutzkonzept mit rechtlichen, technischen und gesellschaftlichen Mitteln zum Persönlichkeitsschutz“ umgesetzt werden. Cybermobbing und Cybergrooming in sozialen Netzwerken müssen einfacher gemeldet und angezeigt werden können. Die AG Innen und Recht will dabei das „StGB auf Strafbarkeitslücken überprüfen und ggf. präzisieren.“ Präventions- und Beratungsangebote zu online basiertem Suchtverhalten sollen bundesweit ausgebaut und wissenschaftlich begleitet werden. Das Strafrecht soll – auch durch Abschluss internationaler Abkommen – an das digitale Zeitalter angepasst werden. Schutzlücken sollen geschlossen und die bisher verstreut geregelten datenbezogenen Strafvorschriften systematisiert werden. Eine zentrale Meldestelle für Phishing und ähnliche Delikte soll die Prävention verbessern und Ermittlungen erleichtern. Zur besseren Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet soll schließlich im Strafrecht der „veraltete Schriftenbegriff zu einem modernen Medienbegriff erweitert“ werden.
Urheberrecht
Im Bereich der AG Kultur und Medien wurde auch über Urheberrechte und die Probleme der Konvergenz der Medien beraten. Auf europäischer Ebene soll man darauf hinwirken, dass auf E‑Books und andere elektronische Informationsmedien künftig der ermäßigte Mehrwertsteuersatz Anwendung finden kann. Als essentiell für die Erhaltung der Vielfalt der Bücher und Buchhandlungen soll die Buchpreisbindung die europarechtlich auch im Hinblick auf E‑Books abgesichert werden. Es soll darüber hinaus mindestens geprüft werden, ob den öffentlichen Bibliotheken nicht gesetzlich das Recht eingeräumt werden sollte, elektronische Bücher zu lizensieren. Denn: „Für die Sammlung, Erschließung, Benutzung und Archivierung des kulturellen Erbes und des kulturellen Gedächtnisses in der digitalen Welt braucht es bessere rechtliche Rahmenbedingungen.“ Durch die digitale Technik wären neue Kunstformen (Collagen, Remixe, Mashups) möglich. Deren Weiterentwicklung soll die Koalition ermöglichen, indem sie, soweit notwendig, das Urheberrecht so ändern soll, dass diese Gestaltungsformen einen angemessenen Raum für ihre Entwicklung haben. Zwar bekennt man sich zur Vertragsfreiheit im Urheberrecht, sei sich aber darüber „bewusst, dass Inhalte oft unter (impliziten) Nutzungsbestimmungen angeboten werden“, das Interesse der Verbraucher an einer langfristigen und geräteunabhängigen Nutzung ihrer legal erworbenen digitalen Inhalte berücksichtigt werden müsste. Ziel sei es daher, die Portabilität gekaufter Inhalte zu ermöglichen und zu fördern.
Verbraucherschutz
Besonderes Augenmerk gilt hier in der Stärkung des Vertrauens zwischen Wirtschaft und Verbrauchern. Ein interdisziplinärer Sachverständigenrat für Verbraucherfragen soll gezielt zu wichtigen Verbraucherfragen und Teilmärkten Stellungnahmen und Empfehlungen formulieren, Vorschläge für die Forschungsförderung erarbeiten und die Bundesregierung beraten. Für die umfassende Information des Bürgers soll dabei auf die Möglichkeit einer Digitalisierung zurückgegriffen werden. Wie genau dies ausgestaltet werden soll bleibt allerdings offen.
Weiterhin sollen Geschäftsmodelle gefördert werden, wonach die Profilbildung ohne die Erhebung personenbezogener und individualisierter Daten auskommen können. Verbraucher sollen zukünftig bei Erhebung solcher Daten das Recht erhalten Daten zu löschen oder löschen zu lassen. Dies soll im Rahmen der geplanten EU-Datenschutzgrundverordnung umgesetzt werden, nach der Verbraucher ein hohes Datenschutzniveau genießen sollen. Auf nationaler Ebene soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, wonach Verbraucherverbände datenschutzrechtliche Verstöße abmahnen und eine Unterlassungsklage erheben können. Das die erst vor kurzem gegründete Stiftung Datenschutz in die Stiftung Warentest aufgehen soll, ist in der Endfassung der Papiere nicht mehr enthalten – war aber wohl so überwiegend Konsens in den Arbeitsgruppen, dass damit dennoch zu rechnen sein dürfte.
Die Stärkung des Verbrauchers bei Nutzung digitaler Güter soll weiter gestärkt werden. Durch Evaluierung des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken Anfang 2015 soll eine Stärkung im Hinblick auf die Wirksamkeit der Streitwertdeckelung bei Abmahnungen gegen den Verbraucher auf Grund von urheberrechtlichen Verstößen im Internet erfolgen.
Im mobilen E‑Commerce soll auf mobilen Endgeräten eine transparente Darstellungsmöglichkeit und eine „Rückgabe“ von Apps ermöglicht werden. Ob aber solche Forderungen, die offenbar aufgrund weitgehender Unkenntnis der damit einher gehenden rechtlichen und technischen Probleme erfolgt sind, wirklich etwas zur Stärkung der Verbraucherrechte beitragen werden, ist eher zweifelhaft.
Verantwortlichkeit
Besondere Beachtung sollten die Vorschläge zum Urheberrecht finden, bei denen sich die Union zumindest teilweise durchsetzen konnte. Hier wird es sehr darauf ankommen, welcher Minister/ welche Ministerin das zuständige Ressort führen wird:
Das Urheberrecht soll „den Erfordernissen und Herausforderungen des digitalen Zeitalters“ angepasst werden. Zum effektiveren Schutz von Markeninhabern, Urhebern und anderen Kreativen vor Rechtsverletzungen im weltweiten digitalen Netz würde der Ausbau verbindlicher europäischer und internationaler Vereinbarungen angestrebt. Zweideutig heißt es in der Fassung dieser Vorlage weiter: „Als wesentlichen Beitrag zum Schutz der Verbraucher und zur Eindämmung von massenhaften Rechtsverletzungen sehen wir die Diensteanbieter im Internet stärker in der Verantwortung. Wir wollen die Rechtsdurchsetzung insbesondere auch gegenüber Plattformen verbessern, deren Geschäftsmodell im Wesentlichen auf der Verletzung von Urheberrechten aufbaut. Wir werden dafür sorgen, dass sich solche Diensteanbieter nicht länger hinter dem Haftungsprivileg für Hostprovider verstecken können und insbesondere keine Werbeeinnahmen mehr erhalten. Um Rechtsverletzungen vorzubeugen, werden wir die Medienkompetenz der Internetnutzer stärken und sie besser in die Lage versetzen, zwischen legalen und illegalen Angeboten im Netz zu unterscheiden“. Vor allem hinter diesem letzten Satz kann sich wegen des „und“ sowohl der Gedanke der Aufklärung, aber eben auch der Gedanke nach Überwachung des Internetverkehrs (vulgo: „Warnhinweismodell“) verbergen. Das aber wird durch die Absage an DPI gesperrt. Ein Punkt, den es in der weiteren Debatte daher zu beachten und vom Ergebnis her dringend zu verteidigen gilt: Jede Änderung in dieser Hinsicht wäre politisch ansonsten als Warnhinweis aufzufassen!
Die Arbeitsgruppe Kultur und Medien, für die das Urheberrecht natürlich nicht nur mit Bezug zum Internet von hoher Relevanz war, nimmt zudem noch inhaltlichen Bezug auf den sog. „Kreativpakt“ der SPD: „Um Kreative und Urheber zu stärken und die Chancen der Digitalisierung besser nutzen zu können, wird die Koalition das Urheberrecht weiter an das digitale Zeitalter anpassen und mit den neuen digitalen Nutzungspraktiken in Einklang bringen. Ziel muss ein gerechter Ausgleich der Interessen von Urhebern, Verwertern und Nutzern sein. Das Urheberrecht muss ein hohes Schutzniveau gewährleisten und effektiv durchsetzbar sein. Maßnahmen zum Schutz geistigen Eigentums müssen dabei selbstverständlich verhältnismäßig sein. Geprüft werden soll zudem, wie urheberrechtlich sichergestellt werden kann, dass Technologiebrüche bei der Weitersendung von Rundfunksignalen vermieden werden können. Damit der Wert kreativer Leistungen stärker in den Mittelpunkt der Urheberrechtsdebatte rückt, muss das Bewusstsein für den Wert geistigen Eigentums in der Gesellschaft gestärkt werden. Die Koalition will deshalb entsprechende Maßnahmen unterstützen.“
Fazit
Egal was am Ende mit einzelnen Formulierungen geschieht, ist bereits aus den Vorschlägen der Arbeitsgruppen der Koalitionsverhandlungen offensichtlich: Zumindest einige (Fach-) Politiker aus Union und SPD haben die Bedeutung des Internet für Politik und Gesellschaft erkannt und versuchen sich dem auch in angemessener Weise zu nähern. Die Programme der Arbeitsgruppen sind ambitioniert und je nachdem, wie einige Weichenstellungen in der Schlussphase erfolgen, kann in den kommenden vier Jahren durchaus einiges Erfreuliches dabei herauskommen. Für diese Weichenstellungen tragen die Autoren der diversen Papiere allerdings nur noch begrenzt Verantwortung, denn mit der Abgabe ihrer Vorschläge endet ein großer Teil ihres Einflusses. Die Vorlagen für einen vernünftigen Koalitionsvertrag, der durchaus breite Akzeptanz verdient, sind jedenfalls in wochenlanger Text- und Verhandlungsarbeit gelegt worden. Am Ende sind es Merkel, Seehofer und Gabriel, die das jetzt noch in akzeptabler Weise zusammenführen und die wenigen noch offenen Punkte entscheiden müssen.
[…] veröffentlicht hat, legt Jurist und SPD-Mitglied Jan Mönikes heute mit einem “Werkstattbericht” nach. Interessant ist daran vor allem, dass Mönikes nicht nur die Überlegungen der […]
[…] nämlich aus der Gruppe “Innen und Justiz”. Und Jan Mönikes lieferte eine umfassende Kommentierung der Ergebnisse aller Gruppen, in denen irgendetwas mit […]