In den ver­gan­ge­nen Wochen haben Netz­po­li­ti­ker von CDU, CSU und SPD inten­siv (und dabei offen­bar auch weit­ge­hend kon­struk­tiv) über eine „Digi­ta­le Agen­da 2013–2017“ bera­ten. Her­aus­ge­kom­men ist dabei mehr als nur das bereits im Inter­net kur­sie­ren­de Papier der #UADA, das zudem einen ver­al­te­ten Stand wie­der­gibt. Auch in ande­ren Arbeits­grup­pen spiel­te „Digi­ta­les“ eine Rol­le und hat dort zu Vor­schlä­gen geführt, die min­des­tens inter­es­sant sind. 

Die­se Ent­wür­fe für den Koali­ti­ons­ver­trag aus den mit den The­men des Inter­net, der IT und Medi­en befass­ten Arbeits­grup­pen Innen/Recht, Wirt­schaft, Ver­brau­cher­schutz, Kul­tur & Medi­en und natür­lich der Unter­ar­beits­grup­pe Digi­ta­le Agen­da lie­gen nun­mehr vor. Sie wur­den oder wer­den noch in der „gro­ßen Run­de“ der 75 Poli­ti­ker aus Uni­on und SPD ver­han­delt und kön­nen dort, wie auch in den Arbeits­grup­pen, natür­lich noch eini­ge Ände­run­gen erfah­ren. Man­che The­men, wie bei­spiels­wei­se die Posi­ti­on einer gro­ßen Koali­ti­on zur Vor­rats­da­ten­spei­che­rung, dürf­ten sogar der Schluss­run­de der drei Par­tei­vor­sit­zen­den vor­be­hal­ten blei­ben – wenn nicht doch noch vor­her über­ra­schend eine Eini­gung erzielt wird. Glei­ches dürf­te auch für die Fra­gen nach Struk­tu­ren und Finan­zen gel­ten: Alle haus­halts­wirk­sa­men Vor­schlä­ge der Arbeits­grup­pen und auch die Fra­ge, ob es ein neu­es Minis­te­ri­um geben wird oder nur einen Staats­se­kre­tär bei der Kanz­le­rin bzw. in einem der Minis­te­ri­en, wer­den daher ver­mut­lich weni­ger unter sach­li­chen, als rein poli­ti­schen Vor­zei­chen ent­schie­den wer­den. Ob das Ergeb­nis schließ­lich die Öffent­lich­keit und im Fal­le der SPD auch die Par­tei­ba­sis über­zeu­gen kann, bleibt also noch eine gan­ze Zeit span­nend. Die Plä­ne der Fach­po­li­ti­ker jeden­falls sind ambi­tio­niert und – selbst bei eini­gen Schwä­chen im Detail – vor allem dort, wo es nicht um die gro­ßen Kon­flikt­the­men ging, gut gelun­gen. Aber auch in den kon­flikt­träch­ti­gen Berei­chen konn­te die SPD mehr als nur das Schlimms­te verhindern.

Mein per­sön­li­ches Fazit beim heu­ti­gen Stand: Soweit sich die SPD mit ihren Posi­tio­nen zu den noch offe­nen Fra­gen der Ableh­nung eines „EU- oder Deutsch­land-Net­zes“, bei Warn­hin­weis­mo­del­len und For­men der aus­ufern­der Über­wa­chung, sowie bei der drin­gend gebo­te­nen Grün­dung eines neu­en Res­sorts, noch durch­zu­set­zen ver­mag, wäre die „Digi­ta­le Agen­da“ der Bun­des­re­gie­rung aus netz­po­li­ti­scher Sicht über­wie­gend zu begrü­ßen. Für mich per­sön­lich, als ein­fa­ches SPD-Mit­glied, wäre es auch ein Grund, einem Koali­ti­ons­ver­trag mit der Uni­on doch noch zuzustimmen. 

Dass eini­ge For­mu­lie­run­gen gezwun­ge­ner­ma­ßen „schwam­mig“ blei­ben und erst im Rah­men der kon­kre­ten Regie­rungs­po­li­tik wei­te­re Kon­kre­ti­sie­run­gen erfah­ren wer­den, liegt in der Natur der Sache. Kri­tik, die sich damit auf­hält, hat offen­sicht­lich den Cha­rak­ter eines sol­chen „poli­ti­schen Ver­tra­ges“ nicht rich­tig ver­stan­den. Denn, egal was zu Beginn ver­ein­bart wird: Ent­schei­dend ist was am Ende raus­kommt – und damit, wer die „Pro­duk­ti­on“ ver­ant­wor­tet. Der Koali­ti­ons­ver­trag setzt inso­weit also nur einen Start­punkt und defi­niert eini­ge Zie­le und Gren­zen für die Poli­tik einer Koali­ti­on in der Zeit ihrer Regie­rung. Nicht mehr, aber eben auch nicht weniger.

Auf Basis des Stands der Ver­hand­lun­gen zum 18.11.2013 (Update: Nun­mehr auf Basis der Tex­te Stand 20.11.2013) sol­len hier die wich­tigs­ten Ergeb­nis­sen die­ser ver­schie­de­nen Arbeits­grup­pen – aus­führ­li­cher als sonst bis­lang ver­füg­bar – vor­ge­stellt und zumin­dest kurz kom­men­tiert wer­den. Mehr als eine Art Werk­statt­be­richt für inter­es­sier­te Beob­ach­ter kann und will das aber nicht sein. (Update 21.11.2013: Die Tex­te selbst sind – wenn auch in zum Teil von den von mir ver­ar­bei­te­ten Ver­sio­nen abwei­chen­den Bear­bei­tungs­stän­den – an ver­schie­de­nen Stel­len inzwi­schen auch im Inter­net öffent­lich gewor­den. Bei­spiels­wei­se bei Car­ta, Netzpolitik.org oder in einer Über­sicht von Poli­tik Digi­tal.)

Digitale Agenda für Deutschland 2013–2017

Geht es nach der Unter­ar­beits­grup­pe Digi­ta­le Agen­da, dann wird die Bun­des­re­gie­rung für das Han­deln aller Res­sorts eine gemein­sa­me digi­ta­le Agen­da 2013–2017 beschlie­ßen und ihre Umset­zung gemein­sam mit Wirt­schaft, Tarif­part­nern, Zivil­ge­sell­schaft und Wis­sen­schaft beglei­ten. Bun­des­tag und Bun­des­re­gie­rung sol­len unter brei­ter gesell­schaft­li­cher Mit­wir­kung die digi­ta­le Agen­da detail­liert mit Zie­len, Zeit­plä­nen, Ver­ant­wort­lich­kei­ten und Res­sour­cen in einem Weiß­buch zusam­men­fas­sen. Die Umset­zung der im Koali­ti­ons­ver­trag fest­ge­hal­te­nen Maß­nah­men soll durch die­ses Weiß­buch aber nicht auf­ge­hal­ten wer­den. Eini­ge Schwer­punk­te die­ser Agen­da wer­den unter den ver­schie­de­nen Über­schrif­ten des Papiers daher bereits näher beschrie­ben. In der Dar­stel­lung die­ses „Werk­statt­be­richts“ soll die­ses um sol­che Punk­te ergänzt wer­den, die in den Vor­schlä­gen ande­rer Arbeits­grup­pen, etwa bei Innen und Recht, Wirt­schaft oder Kul­tur & Medi­en, pas­send zum jewei­li­gen The­ma vor­ge­legt wurden:

Schnelles und neutrales Internet

Auf die Bedürf­nis­se von Ver­brau­chern zie­len dabei vor allem die Vor­schlä­ge der UAG Digi­ta­le Agen­da für ein „Schnel­les und neu­tra­les Inter­net für alle“: Der Zugang dazu soll durch eine Breit­band­of­fen­si­ve bis zum Jahr 2018 mit einem flä­chen­de­cken­dem Inter­net­zu­gang mit 50 Mbit/s gewähr­leis­tet wer­den. Farb­los blei­ben dazu lei­der aber aus­ge­rech­net die Vor­schlä­ge der AG Wirt­schaft, die den not­wen­di­gen Aus­bau der Breit­band­in­fra­struk­tu­ren beschrei­ben sol­len: „Der Zugang zu schnel­lem Inter­net ist eine zen­tra­le Vor­aus­set­zung für Pro­duk­ti­vi­täts­fort­schrit­te, neue Geschäfts­mo­del­le und Effi­zi­enz­stei­ge­run­gen. Gera­de klei­ne­re und mitt­le­re Unter­neh­men in länd­li­chen und struk­tur­schwa­chen Regio­nen sind auf die­se Basis­in­fra­struk­tur ange­wie­sen“ und ein flä­chen­de­cke­ner Breit­band­aus­bau sei für ein moder­nes Indus­trie­land wie Deutsch­land, eine Schlüs­sel­auf­ga­be, um wirt­schaft­li­che Ent­wick­lungs­chan­cen zu för­dern. Daher sol­le die Breit­band­stra­te­gie „wei­ter­ent­wi­ckelt“ wer­den. Es gel­te, die digi­ta­le Spal­tung zwi­schen den urba­nen Bal­lungs­zen­tren und länd­li­chen Räu­men zu über­win­den. Kom­mu­nen in länd­li­chen Räu­men soll­ten daher beim Breit­band­aus­bau unter­stützt, Inves­ti­ti­ons­hemm­nis­se und Wirt­schaft­lich­keits­lü­cken in den infra­struk­tur­schwä­che­ren Regio­nen abge­baut wer­den. Hier­bei wür­de „ver­stärkt auf Syn­er­gie­ef­fek­te und zusätz­li­che Inves­ti­ti­ons­an­rei­ze für Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­un­ter­neh­men“ gesetzt wer­den. Was man sich dar­un­ter vor­stel­len könn­te, wird kon­kre­ter nach­ge­lie­fert: „Beim Aus­bau des schnel­len Inter­nets wer­den wir Tech­no­lo­gie­of­fen­heit sicher­stel­len. Dazu gehört auch eine bedarfs­ge­rech­te Bereit­stel­lung von Funk­fre­quen­zen für draht­lo­se Kom­mu­ni­ka­ti­ons­netz­wer­ke in allen Tei­len Deutschlands.“

Sprich: LTE soll es rich­ten. Dann macht auch die will­kür­lich erschei­nen­de Band­brei­ten­an­ga­be von 50 Mbit/s Sinn, han­delt es sich dabei doch um die maxi­ma­le Band­brei­te – jeden­falls solan­ge man sich allein in einer Zel­le befin­det… Aber, immer­hin: „Schnel­le Inter­net­ver­bin­dun­gen gehö­ren für uns zur kom­mu­ni­ka­ti­ven Daseins­vor­sor­ge, des­halb wol­len wir die noch ver­blie­be­nen Regio­nen, die nicht min­des­tens eine Geschwin­dig­keit von 2 Mbit/s haben, so schnell wie mög­lich erschlie­ßen. Bis zum Jahr 2018 soll es in Deutsch­land eine flä­chen­de­cken­de Grund­ver­sor­gung mit min­des­tens 50 Mbit/s geben.“ Vor­schlä­ge der SPD, für die Grund­ver­sor­gung einen Uni­ver­sal­dienst mit 2 MBit/s und Qua­li­täts­pa­ra­me­tern zu defi­nie­ren, konn­ten sich gegen­über die­sem bereits bekann­ten Ziel der Bun­des­re­gie­rung nicht durch­set­zen. Viel­leicht auch des­we­gen, weil man hier zumin­dest in Tei­len der SPD die Inter­es­sen der Deut­schen Tele­kom und eini­ger ande­rer Pri­vat­kun­den-Netz­be­trei­ber schüt­zen wollte.

Zur Umset­zung des Ziels sol­len ledig­lich die dafür not­wen­di­gen pri­va­ten Inves­ti­tio­nen für den Breit­band­aus­bau um einen För­der­be­trag des Bun­des in Höhe von einer Mil­li­ar­de Euro pro Jahr ergänzt wer­den. Um die­se För­de­rung (an die Tele­kom oder das Mobil­funk­oli­go­pol?) aber auch aus­zah­len zu dür­fen, müs­se „der Breit­band­aus­bau […] auch zukünf­tig in der EU för­der­fä­hig blei­ben.“ Zudem müs­se es ähn­lich wie im Rah­men der Daseins­für­sor­ge zu einer Ver­ein­fa­chung im EU-Recht kommen.

Selbst wenn die­se Sum­me über­haupt der Streich­lis­te des Bun­des­fi­nanz­mi­nis­ters ent­kommt, dürf­te damit aus­ge­rech­net das unrea­lis­tischs­te Sze­na­rio Ein­gang in den Koali­ti­ons­ver­trag gefun­den haben. Denn für sol­che Band­brei­ten bestehen im Pri­vat­kun­den­be­reich in Wahr­heit kaum Nach­fra­ge, da Band­brei­te und Qua­li­tät nicht garan­tiert sind und der Preis auch dau­er­haft hoch sein wird. Eine sym­me­tri­scher DSL-Anschluss mit garan­tier­ter Band­brei­te von 2 MBit/s, der bis­her bei 100 € monat­lich liegt, wäre als flä­chen­de­cken­der Stan­dard dage­gen auch volks­wirt­schaft­lich weit­aus wert­vol­ler gewesen.

In eine ähn­li­che Kate­go­rie fällt ein neu­es Son­der­fi­nan­zie­rungs­pro­gramm „Pre­mi­um­för­de­rung Netz­aus­bau“ bei der KfW-Ban­ken­grup­pe, wel­ches das bestehen­de Pro­gram­me ergän­zen soll. Zudem noch ein Breit­band-Bür­ger­fonds, in den „Pri­vat­per­so­nen zu soli­den Ren­di­ten inves­tie­ren kön­nen“. Wie die­ser refi­nan­ziert wer­den soll, dazu sagt der Koali­ti­ons­ver­trag lei­der nichts. Bei­de Vor­schlä­ge könn­ten aber zu einer „EEG-Umla­ge für LTE“ mutieren.

Wei­te­res zen­tra­les Ziel soll der Erhalt eines offe­nen und frei­en Inter­nets sein, die Siche­rung von Teil­ha­be, Mei­nungs­viel­falt, Inno­va­ti­on und fai­rem Wett­be­werb. Pro­vi­der sol­len ihre eige­nen inhalt­li­chen Ange­bo­te und Part­ner­an­ge­bo­te nicht durch höhe­re Daten­vo­lu­mi­na oder schnel­le­re Über­tra­gungs­ge­schwin­dig­keit im Wett­be­werb bevor­zu­gen dür­fen. Netz­neu­tra­li­tät soll als eines der Regu­lie­rungs­zie­le im Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­setz ver­bind­lich ver­an­kert wer­den. Mobil­funk­an­bie­ter sol­len dabei Inter­net­te­le­fo­nie nicht mehr kom­plett aus­schlie­ßen dür­fen, son­dern müs­sen die­ses ggf. gegen sepa­ra­tes Ent­gelt ermög­li­chen. Das „Best-Effort-Inter­net“ soll in sei­ner Qua­li­tät wei­ter­ent­wi­ckelt und darf nicht von einer Viel­zahl von „Mana­ged Ser­vices“ ver­drängt wer­den. Die Bun­des­re­gie­rung soll sich dazu auch auf euro­päi­scher Ebe­ne für die gesetz­li­che Ver­an­ke­rung von Netz­neu­tra­li­tät ein­set­zen. Netz­werk­ma­nage­ment soll dabei mög­lich blei­ben, wo es tech­nisch gebo­ten ist – bei­spiels­wei­se bei band­brei­ten­sen­si­blen Anwen­dun­gen, die ohne Qua­li­täts­ga­ran­tie nicht sta­bil funk­tio­nie­ren können.

Gesetz­lich soll auch der Zugang zum Netz eines Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­an­bie­ters klar­ge­stellt wer­den. Die Nut­zer sol­len die freie Aus­wahl an zuge­las­se­nen Rou­tern behal­ten, ein Rou­ter­zwang wird abge­lehnt.

Da die Dis­kri­mi­nie­rung von Diens­ten in der Pra­xis vor allem von Mobil­funk­un­ter­neh­men betrie­ben wird, weil sie stär­ker mit Band­brei­ten­pro­ble­men zumin­dest in ein­zel­nen Funk­zel­len zu kämp­fen haben, wird der ortho­do­xe Anhän­ger der „all bits are equal“-Sekte sicher nicht zufrie­den gestellt. Die gene­rel­le Ableh­nung, selbst von not­wen­di­gem Netz­werk­ma­nage­ment und die Fehl­vor­stel­lung, in welt­wei­ten, hete­ro­ge­nen Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­net­zen per natio­na­lem Gesetz tech­ni­sche Homo­ge­ni­tät der Inter­net­in­fra­struk­tu­ren erzwin­gen zu kön­nen, sind es aber, die in die Irre füh­ren. Dage­gen erschei­nen die jetzt gefun­de­nen For­mu­lie­run­gen zwar nicht als gro­ßer Wurf, min­des­tens aber als ein trag­ba­rer Kom­pro­miss und in jedem Fall als eine deut­li­che Ver­än­de­rung gegen­über der bis­he­ri­gen Situation.

Die Sicher­heit von Kom­mu­ni­ka­ti­ons­in­fra­struk­tu­ren soll erhöht wer­den. Dazu müs­se die Cyber-Sicher­heits- und Daten­schutz­stra­te­gie wei­ter­ent­wi­ckelt wer­den. Dafür soll ein Spit­zen­clus­ter „IT-Sicher­heit und kri­ti­sche IT-Infra­struk­tur“ initi­iert wer­den und soll man sich für einen bran­chen­über­grei­fen­den Rechts­rah­men für Min­dest­an­for­de­run­gen in Deutsch­land und Euro­pa ein­set­zen. Gleich­zei­tig sol­len eige­ne natio­na­le Kom­pe­ten­zen im Bereich Internet/IT/Digitale Wirt­schaft aus­ge­baut wer­den, um Deutsch­lands Unab­hän­gig­keit in die­sem Bereich zu erhöhen.

Neu­tra­li­tät soll künf­tig auch für Such­ma­schi­nen gel­ten, die sicher­stel­len müs­sen, dass alle Ange­bo­te dis­kri­mi­nie­rungs­frei auf­zu­fin­den sind. Wie die­ses gegen­über den alle­samt in den USA sit­zen­den Such­ma­schi­nen­be­trei­bern aller­dings durch­zu­set­zen sein soll, ver­mag der Koali­ti­ons­ver­trag nicht zu kon­kre­ti­sie­ren. Ver­bo­ten wer­den soll auch Deep Packet Inspec­tion (DPI), wenn die­ses zur Dis­kri­mi­nie­rung von Diens­ten oder Über­wa­chung der Nut­zer dient. Ver­su­che der Uni­on, irgend­wie doch noch ein „Warn­hin­weis­mo­dell“ für das Inter­net in Deutsch­land durch­zu­set­zen, dürf­ten damit an die­ser Schran­ke scheitern.

Der Betrieb von öffent­li­chem (nicht-kom­mer­zi­el­len) WLAN soll geför­dert wer­den. Dazu will die Arbeits­grup­pe mehr Rechts­si­cher­heit für WLAN-Betrei­ber schaf­fen, durch Klar­stel­lung der Haf­tungs­re­ge­lun­gen, ana­log zu Access­pro­vi­dern. Ziel ist damit die Ein­gren­zung der sog. Stö­rer­haf­tung. Weni­ger kon­kret erscheint dage­gen die For­de­rung nach „Eta­blie­rung hete­ro­ge­ner, frei ver­netz­ter und loka­ler Com­mu­ni­ties und ihrer Infra­struk­tu­ren“. Hier­bei sol­len offen­bar „Frei­fun­ker“ als eine „loka­le, dezen­tra­le Netz­wer­ke mit fes­tem Nut­zer­kreis“ unter­stützt werden.

Industrie 4.0 und „Gründerzeit“

Um das Ziel „Digi­ta­les Wachs­tums­land Nr. 1 in Euro­pa“ zu errei­chen, soll eine IKT-Stra­te­gie für die digi­ta­le Wirt­schaft erar­bei­tet wer­den, die sich vor allem auf mehr For­schungs­mit­tel für IT-Sicher­heit stüt­zen soll. Mit­tels eines „Zen­tra­len Inno­va­ti­ons­för­der­pro­gramms Mit­tel­stand“ (ZIM) soll ein Instru­ment geschaf­fen wer­den, um beson­ders inno­va­ti­ons­star­ke klei­ne­re und mitt­le­re Unter­neh­men zu för­dern. Wenig kon­kret wird die För­de­rung der deut­schen und euro­päi­schen IKT-Indus­trie „durch eine Ver­bes­se­rung der ent­spre­chen­den Rah­men­be­din­gun­gen und den Abbau von Büro­kra­tie“ ver­spro­chen. Dies soll ins­be­son­de­re durch die kon­se­quen­te Umset­zung von E‑Government zur elek­tro­ni­schen Kom­mu­ni­ka­ti­on zwi­schen Unter­neh­men und Behör­den, sowie abge­stimm­ten IT-Kon­zep­ten zwi­schen Bund, Län­dern und Kom­mu­nen erfolgen.

For­schungs­för­de­rung soll die Koali­ti­on auch für das Zukunfts­pro­jekt Indus­trie 4.0 betrei­ben und die­ses um „Smart Ser­vices“ erwei­tern, sowie Pro­jek­te und Maß­nah­men im Bereich der „Green IT“ stär­ken, vor allem, indem sie durch Kom­pe­tenz­zen­tren, Modell­re­gio­nen und Pilot­pro­jek­te Know-How in Mit­tel­stand und klas­si­sche Indus­trie trans­fe­rie­ren will, eben­so wie den Aus­bau von Bera­tungs­an­ge­bo­ten „zur Digi­ta­li­sie­rung von bestehen­den Wert­schöp­fungs­ket­ten“ wie Cloud-Com­pu­ting und Big Data. Die The­men IT-Sicher­heit und die Abwehr von Wirt­schafts­spio­na­ge sol­len auch hier eine beson­de­re Rol­le spie­len. Die bestehen­den Pro­gram­me der Pro­jekt­för­de­rung (z.B. das Zen­tra­le Inno­va­ti­ons­pro­gramm Mit­tel­stand) soll um eine steu­er­li­che For­schungs­för­de­rung für KMU ergänzt wer­den, die mit bis zu 400 Mio. € bezif­fert wird

Beson­de­ren Wert legt die Koali­ti­on dabei offen­bar auf die Stei­ge­rung der Zahl der Unter­neh­mens­grün­der: Die Zahl der Grün­dun­gen soll von der­zeit 10.000 in den nächs­ten Jah­ren kon­ti­nu­ier­lich auf 15.000 pro Jahr gestei­gert wer­den. Alle För­der­instru­men­te sol­len dazu ent­bü­ro­kra­ti­siert wer­den und dahin­ge­hend über­prüft wer­den, dass sie die gesam­te Inno­va­ti­ons­ket­te inklu­si­ve der Ver­wer­tungs­mög­lich­kei­ten berücksichtigen.

Wie die­ses mit dem EU-Bei­hil­fe­recht ver­ein­bart wer­den soll, bleibt abzu­war­ten. Eben­so erschließt sich der Sinn nach einer „One-Stop-Agen­cy“ zur Grün­dung von Unter­neh­men inner­halb von 72 Stun­den jeden­falls nicht unmit­tel­bar. Denn ein Unter­neh­men zu grün­den dau­ert auch heu­te schon nur weni­ge Stun­den. Auch durch die Auf­for­de­rung an die Kam­mern, „fai­re Stan­dard­ver­trä­ge für Grün­der zu ent­wi­ckeln“, soll hier sicht­lich ein Pro­blem gelöst wer­den, das in Wirk­lich­keit über­haupt nicht exis­tiert. Grün­der mit einer guten Geschäfts­idee schei­tern in der Pra­xis nicht etwa an der Fra­ge der Grün­dung ihrer Fir­ma beim Notar, der anwalt­li­chen Bera­tung über wich­ti­ge Ver­trä­ge oder an der Ein­tra­gung ihrer Fir­ma im Han­dels­re­gis­ter, son­dern in der Regel schlicht an feh­len­dem Kapital.

Das hier jedoch weni­ger der nach­hal­ti­ge Erfolg von (neu­en) Unter­neh­men im Mit­tel­punkt der Über­le­gun­gen steht, als die blo­ße Zahl von Grün­dun­gen irr­tüm­lich bereits als Erfolg ange­se­hen wird, ver­deut­licht beson­ders der unaus­ge­go­re­ne Plan für eine „Grün­der­zeit“. Die­se soll neben der Initia­ti­ve „Grün­dungs­zeit in Deutsch­land“ ste­hen, bei der Hoch­schul­zen­tren, Initia­ti­ven von Schu­len und Hoch­schu­len sowie Stif­tungs­pro­fes­su­ren zum The­ma „Entre­pre­neur­ship“ geför­dert wer­den sol­len. Mit der „Grün­der­zeit“ sol­len viel­mehr „Grün­dun­gen aus der Beschäf­ti­gung auch für Arbeit­neh­mer“ beför­dert wer­den, indem „ana­log dem Modell der Fami­li­en­pfle­ge­zeit“ dem Arbeit­neh­mer vom Arbeit­ge­ber nicht nur eine Wei­ter­be­schäf­ti­gungs­ga­ran­tie, Lohn­an­spruch bei Frei­stel­lung gewährt wer­den soll, son­dern auch noch das Wett­be­werbs­ver­bot auf­ge­ho­ben wer­den soll. Dazu soll noch ein „bedingt“ rück­zahl­ba­res Grün­dungs­dar­le­hen in Zusam­men­ar­beit mit der KfW kom­men, even­tu­ell gekop­pelt an „die Nut­zung von Crowd­fun­ding“ – aber eben nur im Erfolgs­fall zurück­zu­zah­len. Das Dar­le­hen soll dabei auch den Lebens­un­ter­halt und die sozia­le Absi­che­rung in der Grün­dungs­pha­se abde­cken. Dass ein sol­ches Modell „risi­ko­lo­sen Unter­neh­mer­tums“ zwar viel Steu­er­geld ver­bren­nen, nicht aber zu lebens­fä­hi­gen Unter­neh­mern, son­dern eher nur zu mehr pre­kä­ren (Schein-) selb­stän­di­gen Web­de­si­gnern und Pro­gram­mie­rern füh­ren kann, wur­de offen­sicht­lich nicht erkannt. Es lässt eine erschre­cken­de Unkennt­nis der wirt­schaft­li­chen Rea­li­tä­ten bei den Abge­ord­ne­ten der Uni­on ver­mu­ten, aus deren Rei­hen auch die­se Idee stammt. Hier gilt der Satz: „Gut gemeint ist das Gegen­teil von gut gemacht“. Aber, viel­leicht gelingt es, die­se lee­re Hül­le nach­träg­lich noch mit mehr als hei­ßer Luft zu fül­len – ansons­ten blie­be es bes­ten­falls eine wir­kungs­lo­se, wenn viel­leicht auch nicht schäd­li­che Idee.

Dass für Grün­dun­gen aus der Arbeits­lo­sig­keit das Instru­ment des Exis­tenz­grün­der­zu­schus­ses fort­ge­führt und mit aus­kömm­li­chen Mit­teln der BA unter­legt wer­den soll, macht dage­gen deut­lich mehr Sinn. Dar­über hin­aus soll ein Bun­des­pro­gramm für den Auf­bau von Inku­ba­to­ren und ein deut­sches Inku­ba­to­ren-Netz­werk ent­ste­hen. Auch die Inter­na­tio­na­li­sie­rung inno­va­ti­ver Start­ups durch Markt­ein­tritts- und Aus­tausch­pro­jek­te nach dem Vor­bild des Modell­pro­jekt „Ger­man Sili­con Val­ley Acce­le­ra­tor“ (GSVA) dürf­te eini­ge in der Ber­li­ner und Ham­bur­ger Start-Up-Sze­ne sehr erfreu­en. Eben­so, dass die Ent­wick­lung stan­dar­di­sier­ter Stock-Opti­ons-Model­le als frei­wil­li­ger und ergän­zen­der Teil der Ent­loh­nung attrak­ti­ver gestal­tet wer­den soll. Und um in der nächs­ten Bla­se wie­der rich­tig Geld ver­die­nen zu kön­nen, soll für die Bör­sen­gän­ge „jun­ger, inno­va­ti­ver und wachs­tums­star­ker Unter­neh­men“ ein neu­es Bör­sen­seg­ment „Markt 2.0“ geprüft wer­den. Der Ver­hand­lungs­füh­rer der Uni­on Tho­mas Heil­mann – heu­te Jus­tiz­se­na­tor von Ber­lin und frü­her Chef der Agen­tur Scholz & Fri­ends mit guten Kon­tak­ten in die­se Sze­ne – hat hier sicht­lich „die Sei­nen“ nicht ver­ges­sen. Nach­tei­lig muss das vom Ergeb­nis her aber nicht sein.

In die glei­che Rich­tung geht, dass der maß­geb­lich von der FDP initi­ier­te Bei­rat „Jun­ge Digi­ta­le Wirt­schaft“ fort­ge­setzt und aus­ge­baut wer­den und Deutsch­land als Inves­ti­ti­ons­stand­ort für Wag­nis­ka­pi­tal inter­na­tio­nal attrak­ti­ver wer­den soll. Dafür soll ein eigen­stän­di­ges Regel­werk (Ven­ture-Capi­tal-Gesetz) abhän­gig von den Finan­zie­rungs­mög­lich­kei­ten erlas­sen wer­den, das u.a. die Tätig­keit von Busi­ness Angels ver­bes­sern will. Neue Finan­zie­rungs­for­men wie Crowd­fun­ding sol­len zudem rechts­si­che­rer gestal­tet wer­den, um ins­ge­samt die Mög­lich­kei­ten, in Start­ups und jun­ge Wachs­tums­un­ter­neh­men inves­tie­ren zu kön­nen, zu ver­bes­sern. Die För­de­rung von Wag­nis­ka­pi­tal soll zudem mit Hil­fe von Inves­ti­ti­ons­zu­schüs­sen ver­bes­sert, der High-Tech-Grün­der­fonds aus­kömm­lich fort­ge­setzt wer­den. Die wei­te­ren bereits exis­tie­ren­den För­der- und Finan­zie­rungs­in­stru­men­te von Bund, Län­dern und EU sol­len auf ihre Kom­pa­ti­bi­li­tät hin eva­lu­iert und ggf. ange­passt werden.

Um in volks­wirt­schaft­lich rele­van­te­rem Maß­stab als der E‑Com­mer­ce-Sze­ne nicht wei­ter den Anschluss zu ver­lie­ren, soll die Bun­des­re­gie­rung neben dem Zukunfts­pro­jekt Indus­trie 4.0 in den Berei­chen intel­li­gen­te Mobi­li­tät, Smart Grid, E‑Health und Sicher­heit Schwer­punk­te set­zen und die deut­sche Soft­ware­indus­trie stär­ken. Ziel ist zudem, bei Schlüs­sel­tech­no­lo­gien und IT-Kern­kom­pe­ten­zen (IT-Sicher­heit, Netz­werk­tech­nik, Embedded Sys­tems, Pro­zess- und Unter­neh­mens­soft­ware, Kryp­to­gra­phie, Machi­ne-to-Machi­ne-Kom­mu­ni­ka­ti­on, etc.) eige­ne Tech­no­lo­gie­platt­for­men und Pro­duk­ti­ons­li­ni­en in Deutsch­land bzw. im euro­päi­schen Ver­bund zu hal­ten. Als Gegen­ent­wurf zu „den geschlos­se­nen digi­ta­len Öko­sys­te­men unter­stützt und för­dert der Bund im Soft­ware-Bereich gera­de auch die Ent­wick­lung von offe­nen Platt­for­men und Open-Source-Lösun­gen und setzt sich dafür auch auf euro­päi­scher Ebe­ne ein“. „Soft­ware made in Ger­ma­ny“ soll als Qua­li­täts­ver­spre­chen bzgl. Sicher­heit, Daten­schutz, Design und Nut­zer­freund­lich­keit gestärkt wer­den. Zugleich soll die Bun­des­re­gie­rung Pro­zes­se der Stan­dar­di­sie­rung, Inter­ope­ra­bi­li­tät und Zer­ti­fi­zie­rung als wich­ti­ge Para­me­ter für den Markt­er­folg deut­scher Pro­duk­te unterstützen.

Im Bereich der IT-For­schung sol­len Spit­zen­clus­ter und Ver­bund­pro­jek­te aus- und auf­ge­baut wer­den. War­um dabei aus­ge­rech­net „öko­lo­gi­sche, öko­no­mi­sche und sozia­le Nach­hal­tig­keit maß­geb­li­che Fak­to­ren“ sein sol­len, wird aller­dings nicht erklärt.

Mit Bil­dungs- und Qua­li­fi­zie­rungs­maß­nah­men soll jeden­falls die Zahl der IT-Fach­kräf­te erhöht wer­den. Gut qua­li­fi­zier­ten Mit­ar­bei­tern aus dem Aus­land sol­len in Deutsch­land mit einem „Will­kom­mens-Check“ für Behör­den und durch die Schaf­fung von „Will­kom­mens­agen­tu­ren“ für dem deut­schen Arbeits­markt gewon­nen werden.

Bei der Anschaf­fung von IT-Tech­no­lo­gie durch die öffent­li­che Hand sol­len im Rah­men des Wirt­schaft­lich­keits­prin­zips Inno­va­ti­ons­po­ten­zia­le und Nach­hal­tig­keit als mit­ent­schei­den­de Kri­te­ri­en bedacht wer­den. Eine durch­aus sinn­vol­le Ent­schei­dung, da hier­in eine Abkehr von der ideo­lo­gi­schen Fixie­rung auf „Open Source“ zu sehen ist, soweit die­se am Ende nicht die in der Gesamt­schau „güns­ti­ge­re“ im Sin­ne nach­hal­ti­ge­re Lösung sind. Da bei Aus­schrei­bun­gen jedoch Sicher­heits­stan­dards vor­ge­ge­ben und – wenn mög­lich – Open-Source-Lösun­gen erwo­gen wer­den sol­len, wäre es eine aus­ge­wo­ge­ne Ziel­be­schrei­bung. Erfreu­lich auch, wenn wie vor­ge­se­hen die Abschrei­bungs­mög­lich­kei­ten von Soft­ware ver­bes­sert wer­den.

Der „Digitale Staat“ – CIO, Ausschüsse und Internetminister

Der „digi­ta­le Staat“ soll „för­dern und Vor­bild sein“ indem Par­la­ment, Regie­rung und Ver­wal­tung die Mög­lich­kei­ten der Digi­ta­li­sie­rung inten­siv nut­zen und die inter­ak­ti­ve Kom­mu­ni­ka­ti­on mit den Bür­ge­rin­nen und Bür­gern sowie der Wirt­schaft auf bar­rie­re­frei­en Web­sites aus­bau­en sol­len. Deutsch­land soll im Rah­men der „Digi­ta­len Agen­da“ der EU-Kom­mis­si­on einen „Digi­tal Cham­pi­on“ benen­nen – was in der Ver­gan­gen­heit offen­bar nicht gesche­hen ist. Infor­ma­tio­nen über poli­ti­sche Ent­schei­dun­gen sol­len quan­ti­ta­tiv und qua­li­ta­tiv ver­bes­sert und die Betei­li­gungs­mög­lich­kei­ten aus­ge­baut wer­den. Gera­de im Vor­feld von Ent­schei­dun­gen soll früh, offen, umfas­send und ver­ständ­lich infor­miert werden.

Eine wich­ti­ge Struk­tur­ent­schei­dung will die Unter­ar­beits­grup­pe dabei offen­sicht­lich gern tref­fen: Ein neu ein­zu­rich­ten­der ordent­li­cher Aus­schus­ses im Bun­des­tag für Inter­net und digi­ta­le Gesell­schaft soll das Han­deln der Regie­rung beglei­ten und die digi­ta­le Agen­da des Bun­des im par­la­men­ta­ri­schen Raum feder­füh­rend behan­deln. Da sol­che Aus­schüs­se im Bun­des­tag eigent­lich nur spie­gel­bild­lich zu den Res­sorts einer Bun­des­re­gie­rung Sinn machen, ist es nur kon­se­quent, dass sich die UAG Digi­ta­le Agen­da auf ein eigen­stän­di­ges Res­sort Inter­net und digi­ta­le Gesell­schaft geei­nigt hat, in dass Zustän­dig­kei­ten vor allem aus dem BMWi, BMI und BMELV sowie des Bun­des­be­auf­trag­ten für Kul­tur und Medi­en, vor allem aus dem Medi­en­be­reich, zusam­men­ge­führt wür­den. Die­ses ent­spricht im wesent­li­chen auch dem, was ich selbst bereits vor eini­ger Zeit vor­ge­schla­gen habe. Soweit ein eige­nes Minis­te­ri­um nicht gewollt sein soll­te, macht die­ser Aus­schuss höchs­tens noch Sinn, wenn zumin­dest eine Zusam­men­füh­rung und zen­tra­le Koor­di­nie­rung der Res­sort­zu­stän­dig­kei­ten von BMI und BMWi in einem der Minis­te­ri­en vor­ge­nom­men wird. Der von der Uni­on prä­fe­rier­te Staats­mi­nis­ter im Kanz­ler­amt wür­de dage­gen ohne ech­te eige­ne Res­sort­kom­pe­ten­zen schnell zu einem „Talk­show-Minis­ter für Bil­der und Nar­ra­ti­ve“ zu ver­kom­men. Daher ist es abso­lut rich­tig, wenn selbst die ZEIT for­dert: „Jetzt ein Inter­net­mi­nis­te­ri­um!“.

Das die Bericht­erstat­tung über den Bun­des­tag und sei­ne Sit­zun­gen, sowie über öffent­li­che Aus­schuss­sit­zun­gen und Anhö­run­gen aus­ge­baut wer­den soll und Bekannt­ma­chun­gen wie bei­spiels­wei­se Druck­sa­chen und Pro­to­kol­le in Open Data taug­li­chen For­ma­ten (maschi­nen­les­bar und mit API für die Suche) unter frei­en Lizenz­be­din­gun­gen bereit­ge­stellt wer­den sol­len und auch end­lich das Pro­jekt „papier­lo­ser Bun­des­tag“ star­ten soll, hät­ten die Par­la­men­ta­ri­er natür­lich auch außer­halb des Koali­ti­ons­ver­trags schlicht im Ältes­ten­rat ver­ein­ba­ren kön­nen. Dass sie es an die­ser Stel­le tun scha­det aber sicher­lich nicht, im Gegen­teil. Ob mehr digi­ta­le Betei­li­gungs­platt­for­men zukünf­tig grö­ße­res Bür­ger­inter­es­se her­vor­ru­fen wer­den, bleibt abzu­war­ten – das sie geför­dert wer­den sol­len, erscheint mir jedoch erfreu­lich. Auch nach Ansicht der AG Innen/Recht sol­len Daten, an denen ein öffent­li­ches Inter­es­se besteht, künf­tig zur frei­en Ver­wen­dung als Open Data über das Daten­por­tal zugäng­lich gemacht wer­den, und das auf der Basis eines Geset­zes mit den allen ihren Behör­den Vor­rei­ter für die Bereit­stel­lung offe­ner Daten in ein­heit­li­chen maschi­nen­les­ba­ren For­ma­ten und unter frei­en Lizenz­be­din­gun­gen sein sol­len. Dane­ben soll ein Bei­tritt Deutsch­lands zur inter­na­tio­na­len Initia­ti­ve Open Govern­ment Part­ner­ship ange­strebt wer­den. Die Bun­des­re­gie­rung soll schließ­lich das Infor­ma­ti­ons­frei­heits­recht über­ar­bei­ten und hier­bei die Vor­schlä­ge der Eva­lua­ti­on des Infor­ma­ti­ons­frei­heits­ge­set­zes aufgreifen.

Sehr lobens­wert ist in mei­nen Augen die Erkennt­nis der Arbeits­grup­pe, dass vie­le Geset­ze (unbe­ab­sich­tigt) zu teu­ren Ände­run­gen von IT-Pro­gram­men füh­ren oder die Mög­lich­kei­ten der Tech­nik nur unzu­rei­chend berück­sich­ti­gen. Zu jedem Gesetz, das hier­zu Leis­tun­gen, Pflich­ten, Abga­ben oder Ver­fah­ren regelt, soll daher künf­tig eine Umset­zungs- und Mach­bar­keits­ana­ly­se erstellt wer­den. Ein Mit­zeich­nungs­recht für den CIO des Bun­des soll sei­ne Betei­li­gung gewähr­leis­ten. Die Rol­le des CIO, die bis­lang beim BMI, künf­tig viel­leicht im neu­en Minis­te­ri­um ange­sie­delt ist, soll ins­ge­samt sehr gestärkt wer­den, im Sin­ne einer zen­tra­len Steue­rung und Umset­zung. Man­che Vor­schlä­ge der Arbeits­grup­pen betref­fen jedoch die Orga­ni­sa­ti­on inner­halb eines Res­sorts, so dass frag­lich ist, ob die­se Vor­schlä­ge auch tat­säch­lich Ein­gang in das Regie­rungs­han­deln fin­den wer­den. Das Ziel aber ist zumin­dest beschrie­ben: Alle IT-Bud­gets sol­len schritt­wei­se zen­tral beim CIO des Bun­des geführt, die Pro­gram­me des E‑Governments unter Ver­ant­wor­tung des IT-Pla­nungs­ra­tes, dem der CIO vor­sitzt, sol­len kon­so­li­diert wer­den, um bes­ser zu koor­di­nie­ren und Tech­no­lo­gien nach Mög­lich­keit lang­fris­tig so zu pla­nen, so dass kei­ne Abhän­gig­kei­ten zu intrans­pa­ren­ten Pro­to­kol­len, Soft­ware, Hard­ware oder Her­stel­lern entstehen.

Die Bun­des­re­gie­rung soll wei­ter den Aus­bau von E‑Government zu einem Schwer­punkt machen und mit dem Pro­gramm „Digi­ta­le Ver­wal­tung 2020“ aus­ge­hend von den wich­tigs­ten Leis­tun­gen für Bür­ge­rin­nen und Bür­gern und Unter­neh­men die schritt­wei­se gesamt­staat­li­che Umset­zung des E‑Government fest­le­gen. Hier­für sind bereits sie­ben Mio. € eta­ti­siert, die um wei­te­re zwei Mio. € p. a. auf­wach­sen sol­len. Ziel des Pro­gramms ist ein bür­ger­freund­li­ches „digi­ta­les Deutsch­land“ bei dem ver­bind­li­che Stan­dards zur flä­chen­de­cken­den Digi­ta­li­sie­rung der Ver­wal­tung fest­ge­schrie­ben wer­den sol­len. In Abstim­mung mit den Län­dern sol­len nut­zer­freund­li­che Ser­vice­an­ge­bo­te der öffent­li­chen Ver­wal­tung und ein digi­ta­les Zugangs­por­tal für alle E‑Go­vern­ment-Ange­bo­te geschaf­fen wer­den. Eine bun­des­wei­te lau­fend aktua­li­sier­te Land­kar­te aller öffent­lich ange­bo­te­nen Ser­vices soll Trans­pa­renz, Koor­di­nie­rung, Ver­bind­lich­keit, Prio­ri­sie­rung und Fokus­sie­rung schaf­fen. Die Idee der ein­heit­li­chen Behör­den­num­mer 115 soll ins Inter­net über­tra­gen wer­den (www.115.de). Zumin­dest die 100 wich­tigs­ten und am häu­figs­ten in Anspruch genom­me­nen Ver­wal­tungs­leis­tun­gen sol­len inner­halb der nächs­ten vier Jah­re über ein sol­ches Por­tal bun­des­weit ein­heit­lich online und sicher erle­digt wer­den kön­nen. Den Kom­mu­nen soll die Rea­li­sie­rung durch eine „Tool­box“ zur elek­tro­ni­schen Umset­zung häu­fig genutz­ter Ver­wal­tungs­leis­tun­gen anbie­ten und dadurch eine bes­se­re Ver­ein­heit­li­chung mit nied­ri­ge­ren Fol­ge­kos­ten errei­chen. Bür­ge­rin­nen und Bür­ger sol­len auf Wunsch zudem die Mög­lich­keit haben, einen ein­heit­li­chen Stamm­da­ten-Account zu ver­wen­den. Zur elek­tro­ni­schen Iden­ti­fi­zie­rung soll der neue elek­tro­ni­sche Per­so­nal­aus­weis genutzt wer­den. Das „Bür­ger­kon­to“ kön­ne zum digi­ta­len Doku­men­ten­post­fach erwei­tert werden.

Datenschutz, Sicherheit und das BSI

Erkannt ist dabei durch­aus, dass die Vor­aus­set­zung für die Akzep­tanz elek­tro­ni­scher Behör­den­diens­te Daten­schutz und Sicher­heit ist. Die Iden­ti­fi­zie­rungs­funk­ti­on des neu­en Per­so­nal­aus­wei­ses, die siche­re Kom­mu­ni­ka­ti­on über DE-Mail und die Nut­zung von Ende-zu-Ende-Ver­schlüs­se­lung sol­len des­halb stär­ker in der Pra­xis Anwen­dung fin­den. Das DE-Mail in sei­ner jet­zi­gen Form nicht hin­rei­chend sicher ist, ist jeden­falls auch den Fach­leu­ten in der Bun­des­re­gie­rung bekannt – aller­dings ist nicht aus­ge­macht, dass die­ses so blei­ben müss­te. Eine „Sicher­heit qua Defi­ni­ti­on“ zu ver­su­chen, ver­mag ich per­sön­lich aus den mir bekann­ten Papie­ren jeden­falls nicht her­aus­zu­le­sen, höchs­tens die Ein­schät­zung, dass man­che die Kri­tik an der Sicher­heit der DE-Mail nicht tei­len. Die öffent­li­che Ver­wal­tung jeden­falls soll ihre Daten nur in ver­trau­ens­wür­di­gen Infra­struk­tu­ren in Deutsch­land spei­chern dür­fen. SMS im Aus­land, GMail-Kon­ten und Goog­le-Kalen­der soll­ten spä­tes­tens dann also auch im Umfeld der Kanz­le­rin end­lich ver­bo­ten sein…

Und auch bei den Beschaf­fun­gen des Bun­des sol­len – so die Vor­schlä­ge der AG Innen und Recht zu die­sem The­ma – die Pro­zes­se stan­dar­di­siert und durch­gän­gig digi­ta­li­siert wer­den. Der elek­tro­ni­sche Rech­nungs­aus­tausch soll ein­ge­führt und Dienst­leis­tungs­zen­tren kon­se­quent wei­ter aus­ge­baut wer­den. Die IT des Bun­des soll orga­ni­sa­to­risch kon­so­li­diert wer­den, wenn nötig, im Rah­men eines IT-Kon­so­li­die­rungs­ge­set­zes. Zudem soll ein gemein­sa­mer Dienst­leis­ter für die IT des Bun­des geschaf­fen wer­den, in den die IT der unmit­tel­ba­ren und mit­tel­ba­ren Bun­des­ver­wal­tung suk­zes­si­ve über­führt wer­den soll, wobei die fach­spe­zi­fi­schen und sicher­heits­re­le­van­ten Anfor­de­run­gen der ver­ant­wort­li­chen Behör­den ange­mes­sen berück­sich­tigt wer­den sol­len, ein­schließ­lich der IT der Bun­des­wehr. Alle IT-Ver­triebs­be­auf­trag­ten wird es sicher­lich freu­en, auf die­sem Wege künf­tig eine zen­tra­le Anlauf­stel­le zu bekom­men. Oder gera­de nicht?

Eine Sys­te­ma­ti­sie­rung der bis­lang neben­ein­an­der ste­hen­den Rechts­re­ge­lun­gen zum Inter­net (Inter­net­ge­setz­buch) soll geprüft und in die­sem Zusam­men­hang wird wohl auch das Leis­tungs­schutz­recht hin­sicht­lich der Errei­chung sei­ner Zie­le eva­lu­iert wer­den. Wobei hier natür­lich auch eine Aus­wei­tung vor­ge­schla­gen wer­den kann – wenn das auch eben unwahr­schein­li­cher ist, als die Aufhebung.

Die Koali­ti­on soll die Ein­füh­rung des elek­tro­ni­schen Rechts­ver­kehrs „mit Nach­druck“ unter­stüt­zen. Geprüft wer­den soll, ob durch ein Prüf­sie­gel „Bar­rie­re­freie Web­site“ für die Ver­wal­tung und die Wirt­schaft die Gleich­stel­lung behin­der­ter Men­schen unter­stützt wer­den kann.

Die Koali­ti­on soll sich zudem dafür ein­set­zen, dass die EU-Daten­schutz­grund­ver­ord­nung in Euro­pa zügig ver­ab­schie­det und die ver­blie­be­nen Streit­fra­gen gelöst wer­den. Dies soll beson­ders für die Ver­ant­wort­lich­keit für Daten in Clouds und bei pri­va­ten Accounts Sozia­ler Netz­wer­ke, sowie für die Abgren­zung zu bestehen­den Geset­zen für die öffent­li­che Hand gel­ten. Die Ver­hand­lun­gen zum Daten­schutz in der Wirt­schaft sol­len Vor­rang genie­ßen und not­falls vor­ab zum Abschluss gebracht wer­den. Die EU-Daten­schutz­grund­ver­ord­nung muss – so jeden­falls auch die AG Innen und Recht – zügig wei­ter ver­han­delt und schnell ver­ab­schie­det wer­den, um euro­pa­weit ein ein­heit­li­ches Schutz­ni­veau beim Daten­schutz zu garantieren.

Die stren­gen deut­schen Stan­dards beim Daten­schutz, gera­de auch beim Daten­aus­tausch zwi­schen Bür­gern und Behör­den, sol­len dabei bewahrt wer­den. Euro­pa wür­de zudem ein ein­heit­li­ches Daten­schutz­recht für die Wirt­schaft benö­ti­gen, in dem alle Anbie­ter, die in Euro­pa ihre Diens­te anbie­ten, dem euro­päi­schen Daten­schutz­recht unter­lie­gen sol­len (sog. Markt­ort­prin­zip). Die Grund­sät­ze der Zweck­bin­dung, der Daten­spar­sam­keit und ‑sicher­heit, der Ein­wil­li­gungs­vor­be­halt, das Recht auf Löschen und das Recht auf Daten­trans­por­ta­bi­li­tät müss­ten in der Ver­ord­nung gewahrt blei­ben. Bei den EU Rege­lun­gen zur jus­ti­zi­el­len und poli­zei­li­chen Zusam­men­ar­beit müs­se aber sicher­ge­stellt wer­den, dass das deut­sche Daten­schutz­ni­veau bei der Über­mitt­lung von Daten an ande­re EU Staa­ten nicht unter­lau­fen wer­den darf. Geht es nach der UAG Digi­ta­le Agen­da wird die Koali­ti­on den tech­nik­ge­stütz­ten Daten­schutz („Pri­va­cy by Design“) und den Daten­schutz durch Vor­ein­stel­lun­gen („Pri­va­cy by Default“) aus­bau­en. Auch soll für den Beschäf­tig­ten­da­ten­schutz eine fai­re Rege­lung ange­strebt werden.

Mit Blick auf den NSA-Skan­dal tritt die Koali­ti­on für eine euro­pa­wei­te Ein­füh­rung einer Mel­de­pflicht für Unter­neh­men an die EU ein, die Daten ihrer Kun­din­nen und Kun­den ohne deren Ein­wil­li­gung an Behör­den in Dritt­staa­ten über­mit­teln. Die Bun­des­re­gie­rung soll zudem auf Nach­ver­hand­lun­gen der Safe-Har­bor und Swift-Abkom­men drän­gen. Die stren­gen Stan­dards des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts beim bereichs­spe­zi­fi­schen Daten­schutz dürf­ten „nicht zum Zwe­cke eines euro­pa­wei­ten frei­en Infor­ma­ti­ons­flus­ses zwi­schen Behör­den geop­fert wer­den“. Zudem, so die Arbeits­grup­pe Innen und Recht in ihrem Vor­schlag, wür­de die Koali­ti­on auf wei­te­re Auf­klä­rung „drän­gen“, wie und in wel­chem Umfang aus­län­di­sche Nach­rich­ten­diens­te die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger und die deut­sche Regie­rung aus­spä­hen. Um Ver­trau­en wie­der her­zu­stel­len, soll ein recht­lich ver­bind­li­ches Abkom­men zum Schutz vor Spio­na­ge ver­han­delt wer­den. Damit sol­len die Bür­ge­rin­nen und ‑Bür­ger, die Regie­rung und die Wirt­schaft vor „schran­ken­lo­ser“ Aus­spä­hung geschützt wer­den. Zudem soll die Spio­na­ge­ab­wehr gestärkt wer­den. Kom­mu­ni­ka­ti­on und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­in­fra­struk­tur müss­ten siche­rer wer­den. Dafür sol­len gezielt siche­re Pro­duk­te und Lösun­gen zur Ver­schlüs­se­lung der Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­da­ten in den Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­net­zen geför­dert wer­den„ die euro­päi­schen Telekommuni­kationsanbieter ver­pflich­tet wer­den, ihre Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ver­bin­dun­gen min­des­tens in der EU sicher zu ver­schlüs­seln und sicher­zu­stel­len, dass euro­päi­sche Telekommunika­tionsanbieter ihre Daten nicht an aus­län­di­sche Nach­rich­ten­diens­te wei­ter­lei­ten dürfen.

Inter­na­tio­nal soll sich die Koali­ti­on für ein Völ­ker­recht des Net­zes ein­set­zen, „damit die Grund­rech­te auch in der digi­ta­len Welt gel­ten“. Das Recht auf Pri­vat­sphä­re, das im Inter­na­tio­na­len Pakt für bür­ger­li­che und poli­ti­sche Rech­te garan­tiert ist, soll an die Bedürf­nis­se des digi­ta­len Zeit­al­ters ange­passt wer­den. Auch bei den Ver­hand­lun­gen des Trans­at­lan­ti­schen Frei­han­dels­ab­kom­mens soll auf ein hohes Daten­schutz­ni­veau geach­tet werden.

Das Bun­des­amt für die Sicher­heit in der Infor­ma­ti­ons­tech­nik (BSI) soll mit zusätz­lich 70 Mil­lio­nen € jähr­lich als natio­na­le IT-Sicher­heits­be­hör­de in sei­nen Auf­ga­ben, Kom­pe­ten­zen und Res­sour­cen gestärkt wer­den. Als beson­ders gefähr­det wer­den dabei die sog. kri­ti­schen Infra­struk­tu­ren ange­se­hen, ohne die unser Gemein­we­sen nicht funk­tio­niert (z.B. Gesund­heit, Ver­kehr, Ener­gie). Die Bun­des­re­gie­rung soll des­halb gesetz­li­che Min­dest­an­for­de­run­gen an die IT-Sicher­heit ein­füh­ren und eine Mel­de­pflicht für Betrei­ber die­ser kri­ti­schen Infra­struk­tu­ren bei erheb­li­chen IT-Sicher­heits­vor­fäl­len schaffen.

Zudem sol­len Inter­net­pro­vi­der ihre Kun­den infor­mie­ren, wenn sie Hin­wei­se auf Schad­pro­gram­me oder ähn­li­ches haben. Eine Zer­ti­fi­zie­rung für die Sicher­heit von Cloud-Infra­struk­tu­ren und ande­re sicher­heits­re­le­van­te Sys­te­me und Diens­te wird angestrebt.

Die trans­pa­ren­te Stan­dar­di­sie­rung von IT-Sicher­heit soll zudem Ver­trau­en schaf­fen. Als Not­wen­dig wer­den dabei eine Stär­kung der Trans­pa­renz der Stan­dar­di­sie­rungs­gre­mi­en und eine stär­ke­re deut­sche Betei­li­gung in die­sen und ande­ren inter­na­tio­na­len Gre­mi­en, beson­ders sol­chen der Inter­net-Gover­nan­ce und der Inter­net­ar­chi­tek­tur, ange­se­hen. Ein Punkt der mich beson­ders mit Blick auf die künf­ti­gen Akti­vi­tä­ten der Bun­des­re­gie­rung in den Gre­mi­en und ver­bun­de­nen Orga­ni­sa­tio­nen der Inter­net Socie­ty sehr freut, kon­ter­ka­riert es doch die Ten­den­zen zu einer „Bal­ka­ni­sie­rung des Inter­net“ deut­lich und posi­tiv. Inso­fern dürf­te die For­mu­lie­rung, sich im Zusam­men­hang mit dem „Völ­ker­recht des Net­zes“ für eine UN-Char­ta ein­set­zen zu wol­len, eher dem Umstand geschul­det sein, dass die Beden­ken über die UNO-Orga­ni­sa­ti­on ITU und die dar­aus resul­tie­ren­de Emp­find­lich­kei­ten bei­spiels­wei­se bei der ICANN noch nicht von allen ver­stan­den sind, damit aber kei­ne Abkehr von der bis­he­ri­gen deut­schen Posi­tio­nie­rung einhergeht.

Das vom Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt ent­wi­ckel­te Recht auf Schutz und Gewähr­leis­tung der Inte­gri­tät und Ver­trau­lich­keit der IT will die UAG Digi­ta­le Gesell­schaft „mit Leben fül­len“. Die Nut­zung von Metho­den zur Anony­mi­sie­rung, Pseud­ony­mi­sie­rung und Daten­spar­sam­keit müs­sen zu ver­bind­li­chen Regel­wer­ken wer­den. Die Wei­ter­ent­wick­lung und Ver­brei­tung von Chip­kar­ten­le­se­ge­rä­ten, Kryp­to­gra­phie, DE-Mail und ande­ren siche­ren Ende-zu-Ende-Ver­schlüs­se­lun­gen sowie ver­trau­ens­wür­di­ger Soft­ware gel­te es erheb­lich aus­zu­bau­en. IT-Her­stel­ler und ‑Diens­te­an­bie­ter sol­len künf­tig für Daten­schutz- und IT-Sicher­heits­män­gel ihrer Pro­duk­te haften.

Europäisches Routing

Eine erheb­li­che Schnitt­men­ge ergibt sich beim The­ma „Digi­ta­le Gesell­schaft und siche­res Inter­net“ zu den Ent­wür­fen der AG Innen und Recht. Dort heißt es über das umstrit­te­ne IT-Sicher­heits­ge­setz, das in der abge­lau­fe­nen Legis­la­tur­pe­ri­ode nicht über den Refe­ren­ten­ent­wurf hin­aus­kam: „Wir schaf­fen ein IT-Sicher­heits­ge­setz mit ver­bind­li­chen Min­dest­an­for­de­run­gen an die IT-Sicher­heit für die kri­ti­schen Infra­struk­tu­ren und der Ver­pflich­tung zur Mel­dung erheb­li­cher IT-Sicherheitsvorfälle.“

Eine der For­mu­lie­run­gen, die sowohl in den wei­te­ren Ver­hand­lun­gen, als auch in der prak­ti­schen Umset­zung genaue­re Beob­ach­tung ver­dient, lau­tet: „Um Frei­heit und Sicher­heit im Inter­net zu schüt­zen, wer­den wir die Inter­net-Infra­struk­tur Deutsch­lands und Euro­pas als Ver­trau­ens­raum stär­ken und gestal­ten. Dazu wer­den wir für eine euro­päi­sche Cyber­si­cher­heits­stra­te­gie ein­tre­ten und Maß­nah­men zur Rück­ge­win­nung der tech­no­lo­gi­schen Sou­ve­rä­ni­tät ergrei­fen , die Ent­wick­lung ver­trau­ens­wür­di­ger IT- und Netz-Infra­struk­tur unter­stüt­zen und auch Ange­bo­te eines natio­na­len bzw. euro­päi­schen Rou­tings begrü­ßen.“ Bei die­ser zurück­hal­ten­den Ein­schät­zung ist es jedoch in Anse­hung der Redes des Bun­des­in­nen­mins­ters am Mon­tag bei der NSA-Son­der­sit­zung im Bun­des­tag nicht geblie­ben, son­dern doch wie­der ein EU-Intra­net „prü­fen“ wird, bleibt abzuwarten.

Wegen der fal­schen Beto­nung pro­ble­ma­tisch ist die fol­gen­de For­mu­lie­rung: „[Z]ur Wah­rung der digi­ta­len Sou­ve­rä­ni­tät wer­den wir den Ein­satz natio­nal ent­wi­ckel­ter IT-Sicher­heits­tech­no­lo­gien bei den Bür­ge­rin­nen und Bür­ger för­dern“. Denn sowohl PGP als auch True­crypt sind z.B. Anwen­dun­gen, die zwar sicher sind, aber eben nicht „natio­nal ent­wi­ckelt“ wur­den. Hier wäre es bes­ser, wenn schlicht die För­de­rung von Viel­falt, Trans­pa­renz und Sicher­heit betont wür­de, als eine „natio­na­le“ Kar­te spie­len zu wol­len. Nach­voll­zieh­bar erscheint mir dage­gen die For­de­rung, zur Erhal­tung natio­na­ler Exper­ti­se und Know-how in Sicher­heits-Schlüs­sel­tech­no­lo­gien, die Mög­lich­keit eines Vor­kaufs­rechts für den Bund zu schaf­fen und eine Betei­li­gungs­stra­te­gie vorantreiben.

Neben der Auf­sto­ckung des BSI und des Cyber-Abwehr­zen­trums soll zudem auch die IT-Aus­stat­tung aller ande­ren deut­schen Sicher­heits­be­hör­den durch ein IT-Sicher­heits­in­ves­ti­ti­ons­pro­gramm ver­bes­sert wer­den. Um Daten von Bür­gern bes­ser zu schüt­zen und zu sichern, sol­len die IT-Net­ze des Bun­des in einer ein­heit­li­chen Platt­form „Net­ze des Bun­des“ gebün­delt und eine Bun­des­ge­sell­schaft gegrün­det wer­den, um deren Betrieb in staat­li­che Ver­ant­wor­tung zu über­füh­ren. Die­se Netz­in­fra­struk­tur soll auch den kri­ti­schen Infra­struk­tu­ren zur Ver­fü­gung gestellt werden.

Sehr kon­kret sind die Vor­schlä­ge der AG Innen und Recht auch bezüg­lich neu­er Anfor­de­run­gen für Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­un­ter­neh­men: Die euro­päi­schen Telekommuni­kationsanbieter sol­len ver­pflich­tet wer­den, ihre Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ver­bin­dun­gen min­des­tens in der EU sicher zu ver­schlüs­seln. Neben einem Ver­bot, dass euro­päi­sche Telekommunika­tionsanbieter ihre Daten an aus­län­di­sche Nach­rich­ten­diens­te wei­ter­lei­ten, sol­len Abkom­men zum Schutz vor Spio­na­ge und siche­re Pro­duk­te und Lösun­gen zur Ver­schlüs­se­lung der Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­da­ten in den Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­net­zen geför­dert wer­den. Wirk­sa­me netz­sei­ti­ge Ver­schlüs­se­lung war den TK-Unter­neh­men bis­lang unter­sagt – es bleibt abzu­war­ten, wel­che Hin­ter­tü­ren sich die „Berech­tig­ten Stel­len“ die­ses mal aus­den­ken wer­den, um das zu konterkarieren.

Bildung und Forschung

Die Bun­des­re­gie­rung soll in die För­de­rung von For­schung und Ent­wick­lung im Bereich der IT-Sicher­heit und ver­trau­ens­wür­di­gen IKT-Infra­struk­tur deut­lich inves­tie­ren. Der CIO der Bun­des­re­gie­rung soll ein För­der­bud­get für For­schungs- und Ent­wick­lungs­pro­jek­te zur IT-Sicher­heit erhal­ten und Bun­des­be­hör­den sol­len ver­pflich­tet wer­den, zehn Pro­zent ihrer IT-Bud­gets für die Sicher­heit ihrer Sys­te­me auf­zu­wen­den. Deutsch­land soll für sicher­heits­kri­ti­sche Kom­po­nen­ten, wie für die Netz­werk­in­fra­struk­tur Labo­re („Inno­va­ti­ons­la­bor Sicher­heits­ele­men­te“) und Test­ein­rich­tun­gen („Test­cen­ter Netz­werk­in­fra­struk­tur­kom­po­nen­ten“) bekom­men, die „mit einem schlag­kräf­ti­gen indus­trie- und for­schungs­ge­trie­be­nen Cyber-Sicher­heits-Zen­trum“ ver­knüpft wer­den sol­len. IT- und TK-Sicher­heit soll, so die AG Recht und Innen, zusam­men­ge­führt werden.

Für den Schwer­punkt­be­reicht Digi­ta­le Bil­dung und For­schung ist die Stei­ge­rung der Medi­en­kom­pe­tenz jun­ger Men­schen das Ziel, um sie zu einem siche­ren und ver­ant­wor­tungs­be­wuss­ten Umgang mit dem Inter­net zu eman­zi­pie­ren. Die bestehen­den Pro­gram­me zur För­de­rung von Medi­en­kom­pe­tenz an Kitas und Schu­len sol­len eva­lu­iert und aus­ge­baut wer­den, das Leit­bild der „digi­ta­len Selb­stän­dig­keit“ soll dabei in den Fokus der Medi­en­kom­pe­tenz rücken. Ein Modell­pro­jekt „Frei­wil­li­ges Sozia­les Jahr Digi­tal“ soll auf­ge­legt wer­den, die Initia­ti­ve „Ein Netz für Kin­der“ unter­stützt und ver­brei­tet wer­den. Bil­dung und Aus­bil­dung in den Berei­chen IT und Tech­no­lo­gie soll gemein­sam mit den Län­dern „pra­xis­ori­en­tiert gestärkt“ wer­den. In der Arbeits­grup­pe Kul­tur und Medi­en hat man Medi­en­kom­pe­tenz eben­falls als eine ele­men­ta­re Schlüs­sel­kom­pe­tenz erkannt und will dort „die bis­he­ri­gen Initia­ti­ven des Bun­des (BKM und BMFSFJ) – unter Wah­rung der Kom­pe­ten­zen der Län­der und in enger Abstim­mung mit die­sen“ fortsetzen.

Kin­der und Jugend­li­che sol­len die Chan­cen und Mög­lich­kei­ten, die ihnen das Inter­net bie­tet, opti­mal nut­zen kön­nen, ohne mit für sie schä­di­gen­den Inhal­ten kon­fron­tiert zu wer­den. Es müs­se daher auch im Inter­net Instru­men­te geben, die den Schutz von Kin­dern und Jugend­li­chen gewähr­leis­ten (z. B. geeig­ne­te teil­neh­mer­au­tono­me Jugend­schutz­pro­gram­me). Moder­ner Jugend­me­di­en­schutz müs­se Rah­men­be­din­gun­gen für eine gemein­sam getra­ge­ne Ver­ant­wor­tung von Staat, Wirt­schaft und Gesell­schaft schaf­fen, die „im Dia­log“ wei­ter­zu­ent­wi­ckeln wären.

Die sicher­lich größ­te Kos­ten­po­si­ti­on, neben dem Breit­band­aus­bau, nimmt mit 500 Mil­lio­nen € jähr­lich an Zuschüs­sen dabei der Plan ein, jeder Schü­le­rin und jedem Schü­ler ein mobi­les End­ge­rät als Lern­mit­tel zur Ver­fü­gung zu stel­len. Dazu soll mit pri­va­ten Part­nern ein Rah­men­pro­gramm initi­iert und die not­wen­di­gen Mit­tel bereit­ge­stellt wer­den. Ohne die Betei­li­gung der Unter­neh­men wird das Vor­ha­ben beson­ders mit Blick auf die not­wen­di­gen Infra­struk­tu­ren und den Sup­port der Schu­len auch kaum zu stem­men sein. Die Digi­ta­li­sie­rung der Lehr­in­hal­te ist dafür eben­so als wei­te­re Vor­aus­set­zung erkannt, wie die tech­ni­sche Unab­hän­gig­keit von „gewis­sen Pro­duk­ten“. Die digi­ta­le Lehr­mit­tel­frei­heit soll gemein­sam mit den Län­dern gestärkt wer­den. Grund­la­ge hier­für soll ein bil­dungs- und for­schungs­freund­li­ches Urhe­ber­recht und eine umfas­sen­de Open-Access-Poli­tik sein. Schul­bü­cher und Lehr­ma­te­ri­al auch an Hoch­schu­len sol­len dafür, wo mög­lich, frei zugäng­lich sein, die Ver­wen­dung frei­er Lizen­zen und For­ma­te aus­ge­baut wer­den. Pas­send dazu soll der Auf­bau, der Aus­bau und die koor­di­nier­te natio­na­le, euro­päi­sche und inter­na­tio­na­le Ver­net­zung von offe­nen (Forschungs-)Datenbanken, Repo­si­to­ri­en und Open-Access-Zeit­schrif­ten der For­schungs­ein­rich­tun­gen und der Hoch­schu­len im Rah­men eines eige­nen Pro­gramms zu för­dern. Eine qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ge und rech­te­freie OER-Daten­bank wird anhand eines Modell­pro­jekts geprüft. Zudem soll ein euro­pa­wei­tes Grün­dungs- und Inno­va­ti­ons­netz­werk der Schu­len und Hoch­schu­len auf­ge­baut wer­den. Die För­de­rung von Wis­sen­schafts­kom­pe­tenz von der Grund­schu­le bis zur Hoch­schu­le (Pro­gram­me und Wett­be­wer­be in den MINT-Fächern, zeit­ge­mä­ßer Infor­ma­tik­un­ter­richt ab der Grund­schu­le, Leh­rer­fort­bil­dung zur Medi­en­kom­pe­tenz, Ver­füg­bar­keit aus­rei­chen­der Mas­ter-Stu­di­en­plät­ze im Bereich IT) ist eben­falls ein Ziel, wie auch Mäd­chen und jun­ge Frau­en für die­se Berufs­fel­der begeis­tern zu wol­len. Der Auf­bau eines Men­to­rin­nen­netz­werks in der digi­ta­len Wirt­schaft wird dabei als eine geeig­ne­te Maß­nah­me ange­se­hen, den Anteil von Stu­den­tin­nen zum Bei­spiel bei Infor­ma­tik und Elek­tro­tech­nik zu erhö­hen. Auch in den MINT-Fächern soll der Fokus ver­stärkt auf die jun­gen Schü­le­rin­nen und Stu­den­tin­nen liegen.

Nach dem Vor­bild der Eli­te­schu­len des Sports soll die Bun­des­re­gie­rung mit den Län­dern Gesprä­che auf­neh­men, um die Ein­füh­rung von Pro­fil­schu­len IT/Digital mit dem Schwer­punkt­pro­fil Infor­ma­tik anzu­re­gen. Auch hier wird die Koope­ra­ti­on mit Hoch­schu­len oder For­schungs­ein­rich­tun­gen sowie ggf. pri­va­ten Part­nern als obli­ga­to­risch erkannt.

So rich­tig die Vor­schlä­ge zur Bil­dung im Koali­ti­ons­ver­trag sach­lich sein mögen: Der Bund wür­de, soll­te das am Ende so beschlos­sen wer­den, damit tief in die Kom­pe­ten­zen der Län­der ein­grei­fen. Ob die­se dem zustim­men wer­den, ist selbst unter einer gro­ßen Koali­ti­on auf Bun­des­ebe­ne aber eher frag­lich. Daher dürf­te gera­de in die­sem gelun­ge­nen Bereich noch viel dem Streich­stift zum „Opfer“ fallen.

Die Grund­la­gen­for­schung zu Inter­net und digi­ta­ler Gesell­schaft wird durch geziel­te Initia­ti­ven zur Pro­gramm­for­schung und durch Bereit­stel­lung ent­spre­chen­der Mit­tel gestärkt und ver­ste­tigt wer­den. Ein Inter­net-Insti­tut, das gleich­zei­tig als Aus­gangs­punkt für ein inter­dis­zi­pli­nä­res Kom­pe­tenz­netz dient, soll sich dis­zi­plin­über­grei­fend mit den tech­ni­schen und wirt­schaft­li­chen, aber auch den poli­ti­schen, recht­li­chen und ethi­schen Aspek­ten des Inter­nets beschäf­ti­gen. Ein För­der­pro­gramm „Inno­va­ti­on in IT-For­schung und Sicher­heit“ zur Stär­kung der natio­na­len F&E‑Aktivitäten soll wei­ter­ent­wi­ckelt wer­den. Bei der Aus­schrei­bung sol­len Open-Source-Ansät­ze prio­ri­siert wer­den, die ihre Ergeb­nis­se und die ent­wi­ckel­ten Sys­te­me offen zur Ver­fü­gung stel­len. Die Ein­füh­rung ein­heit­li­cher Stan­dards zur Ver­füg­bar­ma­chung von Daten und Ergeb­nis­sen wird geprüft.

Computerspiele und das digitale Leben

Begrü­ßens­wert ist die Akzep­tanz von Com­pu­ter­spie­len als Teil der All­tags­kul­tur. Der Deut­sche Com­pu­ter­spiel­preis soll zeit­ge­mäß wei­ter­ent­wi­ckelt wer­den und die Stif­tung Digi­ta­le Spie­le­kul­tur soll durch die Markt­teil­neh­mer wei­ter aus­ge­baut wer­den, um in den Schwer­punk­ten Wirt­schaft und Aus­bil­dung, Bil­dung und Erzie­hung, Kunst und Kul­tur sowie For­schung und Wis­sen­schaft neue Impul­se set­zen zu kön­nen. Zudem sol­len für digi­ta­le Spie­le geeig­ne­te Archi­vie­rungs­mög­lich­kei­ten geprüft wer­den. Geht es nach den Fach­po­li­ti­kern der AG Kul­tur und Medi­en soll auch „das hohe deut­sche Jugend­schutz­ni­veau“ zukünf­tig erhal­ten blei­ben, aber die zuneh­men­de Kon­ver­genz von Online- und Off­line-Medi­en „auch im Regu­lie­rungs­rah­men gemein­sam mit den für die Tele­me­di­en zustän­di­gen Län­dern abge­bil­det wer­den“. Für digi­ta­le Spie­le bedür­fe es glei­cher Rege­lun­gen bei der Alters­kenn­zeich­nung – unab­hän­gig davon, ob sie online oder auch auf einem Daten­trä­ger erwor­ben wer­den. Auch sprecht man sich für eine Reform der Alters­stu­fen aus. Die Abgren­zung zwi­schen 12, 16 und 18 Jah­ren ent­sprä­che nicht mehr der Medienwirklichkeit.

Etwas zu sehr ins unkon­kret-erzäh­le­ri­sche glei­tet lei­der das Kapi­tel Digi­ta­les Leben und Arbei­ten – Chan­cen und Rech­te stär­ken ab. Denn dass die Digi­ta­li­sie­rung „eine Viel­zahl von Mög­lich­kei­ten für die Ver­ein­bar­keit von Fami­lie und Beruf“ bie­tet stimmt, dass die­se Erkennt­nis sich aber in dem Appell erschöpft: „Wir for­dern die Wirt­schaft auf, die­se zu för­dern“ ist doch eher schwach, eben­so wie die Auf­for­de­rung an die Tarif­part­ner, Tele­ar­beits­mo­del­le zu för­dern und ent­spre­chend aus­zu­bau­en, sowie tarif­ver­trag­li­che Model­le zu fin­den, die die Rech­te von Beschäf­tig­ten auf selbst zu bestim­men­de Tele­ar­beits­plät­ze stär­ken. Dass die Bun­des­re­gie­rung ihr Ange­bot an Tele­ar­beits­plät­zen im öffent­li­chen Dienst wei­ter aus­bau­en soll, ist dage­gen etwas kon­kre­ter. Öffent­li­che Ver­wal­tung und Tarif­part­ner auf­zu­for­dern, die Rech­te der Beschäf­tig­ten für eine erwei­ter­te Arbeits-Auto­no­mie und ver­bes­ser­te Work-Life-Balan­ce für Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mern zu stär­ken, z.B. durch Rege­lun­gen zur Nicht­er­reich­bar­keit, und betriebs­in­ter­ne Rege­lun­gen dazu zu begrü­ßen, ist vor allem poli­ti­sche Rhetorik.

Wie die Ent­wick­lung neu­er digi­ta­ler Qua­li­fi­zie­rungs- und Wei­ter­bil­dungs­werk­zeu­ge für Unter­neh­men, wie auch für den öffent­li­chen Dienst, ziel­grup­pen­spe­zi­fisch zu för­dern und aus­zu­bau­en ist, ist nicht beschrie­ben. Auch dass beim E‑Recruiting die Gren­zen der Pri­vat­sphä­re ein­ge­hal­ten wer­den sol­len, ist kei­ne Neu­ig­keit. Auch nicht, dass bei der Tele­me­di­zin ein Höchst­maß an Daten­schutz zu gewähr­leis­ten ist. Dass büro­kra­ti­sche und recht­li­che Hemm­nis­se in der Tele­me­di­zin abge­baut wer­den sol­len, E‑Ca­re-Sys­te­me in Smart-Home-Umge­bun­gen älte­ren, pfle­ge­be­dürf­ti­gen Men­schen oder Men­schen mit Behin­de­rung tech­ni­sche Unter­stüt­zung brin­gen sol­len, die ihnen den All­tag erleich­tern, scheint eher als Vor­wand dazu zu die­nen, dass auch die­se Stich­wör­ter irgend­wo auf­tau­chen. Rele­van­ter ist die Absichts­er­klä­rung, die Elek­tro­ni­sche Gesund­heits­kar­te (eGK) aus­zu­bau­en, um den büro­kra­ti­schen Auf­wand für Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten zu ver­rin­gern und die Kom­mu­ni­ka­ti­on zu ver­bes­sern. Höchs­te Daten­schutz­stan­dards sowie eine siche­re Ver­schlüs­se­lung der Daten sei­en dabei die Grundvoraussetzung.

Ob aller­dings aus­ge­rech­net der „Män­gel­mel­der“ wirk­lich das bes­te Bei­spiel für neue For­men des bür­ger­schaft­li­chen Enga­ge­ments über sozia­le Netz­wer­ke und Nach­bar­schafts­in­itia­ti­ven ist, mag man bezwei­feln – ein wenig hört es sich ja nach „Block­wart 2.0“ an. Gemeint ist jedoch offen­sicht­lich „Online Volunteering“-Projekte zu för­dern, z.B. die ver­bes­sern­de Zusam­men­ar­beit von Bür­ge­rin­nen und Bür­gern mit der Ver­wal­tung. Ein durch­aus guter Plan, wenn er eine sinn­vol­le Aus­ge­stal­tung erfährt.

Die Ent­wick­lung und den Ein­satz von bun­des­wei­ten Warn- und Infor­ma­ti­ons­sys­te­men, mit denen Bür­ge­rin­nen und Bür­ger per SMS, E‑Mail oder über eine App über Unfäl­le, Gefah­ren und Kata­stro­phen infor­miert wer­den kön­nen, erscheint dage­gen zeit­ge­mäß und sinn­voll, eben­so wie Sys­te­me, mit der sich Men­schen in einer Not­si­tua­ti­on bemerk­bar machen und Hil­fe anfor­dern kön­nen, ohne zurück­ge­ru­fen wer­den zu müs­sen (z.B. eine zen­tra­le Num­mer für SMS-Not­ru­fe oder eine Not­ruf-App). Die Bun­des­re­gie­rung soll zudem – jeden­falls nach den Plä­nen der Arbeits­grup­pe – einen Teil der Inves­ti­tio­nen der Ver­kehrs­in­fra­struk­tur in intel­li­gen­te digi­ta­le Ver­kehrs­len­kung geben, mit dem Ziel, Staus in Deutsch­land bis 2020 um 10 Pro­zent zu reduzieren.

Sehr auf die Details wird man zu ach­ten haben, wenn es um den Aus­bau und die Nut­zung von Iden­ti­täts­tech­no­lo­gien geht, den die Bun­des­re­gie­rung för­dern soll. Die Arbeits­grup­pe spricht sich dabei erfreu­lich ein­deu­tig gegen einen all­ge­mei­nen Klar­na­men­zwang in der Online-Kom­mu­ni­ka­ti­on aus. Gegen belei­di­gen­de und ver­leum­de­ri­sche Äuße­run­gen im Netz soll dafür aber „ein aus­ge­wo­ge­nes Auf­klä­rungs- und Schutz­kon­zept mit recht­li­chen, tech­ni­schen und gesell­schaft­li­chen Mit­teln zum Per­sön­lich­keits­schutz“ umge­setzt wer­den. Cyber­mob­bing und Cyber­g­roo­ming in sozia­len Netz­wer­ken müs­sen ein­fa­cher gemel­det und ange­zeigt wer­den kön­nen. Die AG Innen und Recht will dabei das „StGB auf Straf­bar­keits­lü­cken über­prü­fen und ggf. prä­zi­sie­ren.“ Prä­ven­ti­ons- und Bera­tungs­an­ge­bo­te zu online basier­tem Sucht­ver­hal­ten sol­len bun­des­weit aus­ge­baut und wis­sen­schaft­lich beglei­tet wer­den. Das Straf­recht soll – auch durch Abschluss inter­na­tio­na­ler Abkom­men – an das digi­ta­le Zeit­al­ter ange­passt wer­den. Schutz­lü­cken sol­len geschlos­sen und die bis­her ver­streut gere­gel­ten daten­be­zo­ge­nen Straf­vor­schrif­ten sys­te­ma­ti­siert wer­den. Eine zen­tra­le Mel­de­stel­le für Phis­hing und ähn­li­che Delik­te soll die Prä­ven­ti­on ver­bes­sern und Ermitt­lun­gen erleich­tern. Zur bes­se­ren Bekämp­fung von Kin­der­por­no­gra­phie im Inter­net soll schließ­lich im Straf­recht der „ver­al­te­te Schrif­ten­be­griff zu einem moder­nen Medi­en­be­griff erwei­tert“ werden.

Urheberrecht

Im Bereich der AG Kul­tur und Medi­en wur­de auch über Urhe­ber­rech­te und die Pro­ble­me der Kon­ver­genz der Medi­en bera­ten. Auf euro­päi­scher Ebe­ne soll man dar­auf hin­wir­ken, dass auf E‑Books und ande­re elek­tro­ni­sche Infor­ma­ti­ons­me­di­en künf­tig der ermä­ßig­te Mehr­wert­steu­er­satz Anwen­dung fin­den kann. Als essen­ti­ell für die Erhal­tung der Viel­falt der Bücher und Buch­hand­lun­gen soll die Buch­preis­bin­dung die euro­pa­recht­lich auch im Hin­blick auf E‑Books abge­si­chert wer­den. Es soll dar­über hin­aus min­des­tens geprüft wer­den, ob den öffent­li­chen Biblio­the­ken nicht gesetz­lich das Recht ein­ge­räumt wer­den soll­te, elek­tro­ni­sche Bücher zu lizen­sie­ren. Denn: „Für die Samm­lung, Erschlie­ßung, Benut­zung und Archi­vie­rung des kul­tu­rel­len Erbes und des kul­tu­rel­len Gedächt­nis­ses in der digi­ta­len Welt braucht es bes­se­re recht­li­che Rah­men­be­din­gun­gen.“ Durch die digi­ta­le Tech­nik wären neue Kunst­for­men (Col­la­gen, Remi­xe, Mas­hups) mög­lich. Deren Wei­ter­ent­wick­lung soll die Koali­ti­on ermög­li­chen, indem sie, soweit not­wen­dig, das Urhe­ber­recht so ändern soll, dass die­se Gestal­tungs­for­men einen ange­mes­se­nen Raum für ihre Ent­wick­lung haben. Zwar bekennt man sich zur Ver­trags­frei­heit im Urhe­ber­recht, sei sich aber dar­über „bewusst, dass Inhal­te oft unter (impli­zi­ten) Nut­zungs­be­stim­mun­gen ange­bo­ten wer­den“, das Inter­es­se der Ver­brau­cher an einer lang­fris­ti­gen und gerä­te­un­ab­hän­gi­gen Nut­zung ihrer legal erwor­be­nen digi­ta­len Inhal­te berück­sich­tigt wer­den müss­te. Ziel sei es daher, die Por­ta­bi­li­tät gekauf­ter Inhal­te zu ermög­li­chen und zu fördern.

Verbraucherschutz

Beson­de­res Augen­merk gilt hier in der Stär­kung des Ver­trau­ens zwi­schen Wirt­schaft und Ver­brau­chern. Ein inter­dis­zi­pli­nä­rer Sach­ver­stän­di­gen­rat für Ver­brau­cher­fra­gen soll gezielt zu wich­ti­gen Ver­brau­cher­fra­gen und Teil­märk­ten Stel­lung­nah­men und Emp­feh­lun­gen for­mu­lie­ren, Vor­schlä­ge für die For­schungs­för­de­rung erar­bei­ten und die Bun­des­re­gie­rung bera­ten. Für die umfas­sen­de Infor­ma­ti­on des Bür­gers soll dabei auf die Mög­lich­keit einer Digi­ta­li­sie­rung zurück­ge­grif­fen wer­den. Wie genau dies aus­ge­stal­tet wer­den soll bleibt aller­dings offen.

Wei­ter­hin sol­len Geschäfts­mo­del­le geför­dert wer­den, wonach die Pro­fil­bil­dung ohne die Erhe­bung per­so­nen­be­zo­ge­ner und indi­vi­dua­li­sier­ter Daten aus­kom­men kön­nen. Ver­brau­cher sol­len zukünf­tig bei Erhe­bung sol­cher Daten das Recht erhal­ten Daten zu löschen oder löschen zu las­sen. Dies soll im Rah­men der geplan­ten EU-Daten­schutz­grund­ver­ord­nung umge­setzt wer­den, nach der Ver­brau­cher ein hohes Daten­schutz­ni­veau genie­ßen sol­len. Auf natio­na­ler Ebe­ne soll eine Rechts­grund­la­ge geschaf­fen wer­den, wonach Ver­brau­cher­ver­bän­de daten­schutz­recht­li­che Ver­stö­ße abmah­nen und eine Unter­las­sungs­kla­ge erhe­ben kön­nen. Das die erst vor kur­zem gegrün­de­te Stif­tung Daten­schutz in die Stif­tung Waren­test auf­ge­hen soll, ist in der End­fas­sung der Papie­re nicht mehr ent­hal­ten – war aber wohl so über­wie­gend Kon­sens in den Arbeits­grup­pen, dass damit den­noch zu rech­nen sein dürfte.

Die Stär­kung des Ver­brau­chers bei Nut­zung digi­ta­ler Güter soll wei­ter gestärkt wer­den. Durch Eva­lu­ie­rung des Geset­zes gegen unse­riö­se Geschäfts­prak­ti­ken Anfang 2015 soll eine Stär­kung im Hin­blick auf die Wirk­sam­keit der Streit­wert­de­cke­lung bei Abmah­nun­gen gegen den Ver­brau­cher auf Grund von urhe­ber­recht­li­chen Ver­stö­ßen im Inter­net erfolgen.

Im mobi­len E‑Commerce soll auf mobi­len End­ge­rä­ten eine trans­pa­ren­te Dar­stel­lungs­mög­lich­keit und eine „Rück­ga­be“ von Apps ermög­licht wer­den. Ob aber sol­che For­de­run­gen, die offen­bar auf­grund weit­ge­hen­der Unkennt­nis der damit ein­her gehen­den recht­li­chen und tech­ni­schen Pro­ble­me erfolgt sind, wirk­lich etwas zur Stär­kung der Ver­brau­cher­rech­te bei­tra­gen wer­den, ist eher zweifelhaft.

Verantwortlichkeit

Beson­de­re Beach­tung soll­ten die Vor­schlä­ge zum Urhe­ber­recht fin­den, bei denen sich die Uni­on zumin­dest teil­wei­se durch­set­zen konn­te. Hier wird es sehr dar­auf ankom­men, wel­cher Minister/ wel­che Minis­te­rin das zustän­di­ge Res­sort füh­ren wird:

Das Urhe­ber­recht soll „den Erfor­der­nis­sen und Her­aus­for­de­run­gen des digi­ta­len Zeit­al­ters“ ange­passt wer­den. Zum effek­ti­ve­ren Schutz von Mar­ken­in­ha­bern, Urhe­bern und ande­ren Krea­ti­ven vor Rechts­ver­let­zun­gen im welt­wei­ten digi­ta­len Netz wür­de der Aus­bau ver­bind­li­cher euro­päi­scher und inter­na­tio­na­ler Ver­ein­ba­run­gen ange­strebt. Zwei­deu­tig heißt es in der Fas­sung die­ser Vor­la­ge wei­ter: „Als wesent­li­chen Bei­trag zum Schutz der Ver­brau­cher und zur Ein­däm­mung von mas­sen­haf­ten Rechts­ver­let­zun­gen sehen wir die Diens­te­an­bie­ter im Inter­net stär­ker in der Ver­ant­wor­tung. Wir wol­len die Rechts­durch­set­zung ins­be­son­de­re auch gegen­über Platt­for­men ver­bes­sern, deren Geschäfts­mo­dell im Wesent­li­chen auf der Ver­let­zung von Urhe­ber­rech­ten auf­baut. Wir wer­den dafür sor­gen, dass sich sol­che Diens­te­an­bie­ter nicht län­ger hin­ter dem Haf­tungs­pri­vi­leg für Host­pro­vi­der ver­ste­cken kön­nen und ins­be­son­de­re kei­ne Wer­be­ein­nah­men mehr erhal­ten. Um Rechts­ver­let­zun­gen vor­zu­beu­gen, wer­den wir die Medi­en­kom­pe­tenz der Inter­net­nut­zer stär­ken und sie bes­ser in die Lage ver­set­zen, zwi­schen lega­len und ille­ga­len Ange­bo­ten im Netz zu unter­schei­den“. Vor allem hin­ter die­sem letz­ten Satz kann sich wegen des „und“ sowohl der Gedan­ke der Auf­klä­rung, aber eben auch der Gedan­ke nach Über­wa­chung des Inter­net­ver­kehrs (vul­go: „Warn­hin­weis­mo­dell“) ver­ber­gen. Das aber wird durch die Absa­ge an DPI gesperrt. Ein Punkt, den es in der wei­te­ren Debat­te daher zu beach­ten und vom Ergeb­nis her drin­gend zu ver­tei­di­gen gilt: Jede Ände­rung in die­ser Hin­sicht wäre poli­tisch ansons­ten als Warn­hin­weis aufzufassen!

Die Arbeits­grup­pe Kul­tur und Medi­en, für die das Urhe­ber­recht natür­lich nicht nur mit Bezug zum Inter­net von hoher Rele­vanz war, nimmt zudem noch inhalt­li­chen Bezug auf den sog. Krea­tiv­paktder SPD: „Um Krea­ti­ve und Urhe­ber zu stär­ken und die Chan­cen der Digi­ta­li­sie­rung bes­ser nut­zen zu kön­nen, wird die Koali­ti­on das Urhe­ber­recht wei­ter an das digi­ta­le Zeit­al­ter anpas­sen und mit den neu­en digi­ta­len Nut­zungs­prak­ti­ken in Ein­klang brin­gen. Ziel muss ein gerech­ter Aus­gleich der Inter­es­sen von Urhe­bern, Ver­wer­tern und Nut­zern sein. Das Urhe­ber­recht muss ein hohes Schutz­ni­veau gewähr­leis­ten und effek­tiv durch­setz­bar sein. Maß­nah­men zum Schutz geis­ti­gen Eigen­tums müs­sen dabei selbst­ver­ständ­lich ver­hält­nis­mä­ßig sein. Geprüft wer­den soll zudem, wie urhe­ber­recht­lich sicher­ge­stellt wer­den kann, dass Tech­no­lo­gie­brü­che bei der Wei­ter­sen­dung von Rund­funk­si­gna­len ver­mie­den wer­den kön­nen. Damit der Wert krea­ti­ver Leis­tun­gen stär­ker in den Mit­tel­punkt der Urhe­ber­rechts­de­bat­te rückt, muss das Bewusst­sein für den Wert geis­ti­gen Eigen­tums in der Gesell­schaft gestärkt wer­den. Die Koali­ti­on will des­halb ent­spre­chen­de Maß­nah­men unterstützen.“

Fazit

Egal was am Ende mit ein­zel­nen For­mu­lie­run­gen geschieht, ist bereits aus den Vor­schlä­gen der Arbeits­grup­pen der Koali­ti­ons­ver­hand­lun­gen offen­sicht­lich: Zumin­dest eini­ge (Fach-) Poli­ti­ker aus Uni­on und SPD haben die Bedeu­tung des Inter­net für Poli­tik und Gesell­schaft erkannt und ver­su­chen sich dem auch in ange­mes­se­ner Wei­se zu nähern. Die Pro­gram­me der Arbeits­grup­pen sind ambi­tio­niert und je nach­dem, wie eini­ge Wei­chen­stel­lun­gen in der Schluss­pha­se erfol­gen, kann in den kom­men­den vier Jah­ren durch­aus eini­ges Erfreu­li­ches dabei her­aus­kom­men. Für die­se Wei­chen­stel­lun­gen tra­gen die Autoren der diver­sen Papie­re aller­dings nur noch begrenzt Ver­ant­wor­tung, denn mit der Abga­be ihrer Vor­schlä­ge endet ein gro­ßer Teil ihres Ein­flus­ses. Die Vor­la­gen für einen ver­nünf­ti­gen Koali­ti­ons­ver­trag, der durch­aus brei­te Akzep­tanz ver­dient, sind jeden­falls in wochen­lan­ger Text- und Ver­hand­lungs­ar­beit gelegt wor­den. Am Ende sind es Mer­kel, See­ho­fer und Gabri­el, die das jetzt noch in akzep­ta­bler Wei­se zusam­men­füh­ren und die weni­gen noch offe­nen Punk­te ent­schei­den müssen.